Sachgebiet 41 Stadtplanung, Bauleitplanung, Landschafts- und Verkehrsplanung

Die aktuellen Bauleitpläne und Verfahren

Die Stadtplanung erstellt und ändert Bauleitpläne wie z. B. Flächennutzungs- oder Bebauungspläne, die dazu dienen, die bauliche Entwicklung der Stadt zu regeln.

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Von der Landschaftsplanung werden Ziele für die Entwicklung der Landschaft erarbeitet, Bauprojekte im Freiraum betreut und Pflanzaktionen durchgeführt. Auch die Zuständigkeit für die öffentlichen Spielplätze ist bei der Landschaftsplanung angesiedelt. Wenn Sie Auskünfte über Spielplätze wünschen oder Schäden melden wollen, sind Sie hier richtig, genauso wie zu Fragen über Baumfällungen oder zu Baumpatenschaften.

Im Zuge der Verkehrsplanung werden die Weichen für die verkehrliche Entwicklung im Stadtgebiet gestellt. Wie auch bei den anderen Planungen erfolgt dies in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, Verbänden und engagierten Bürgern, auf dessen Grundlage die politischen Beschlussgremien im Rahmen der Abwägung eine Entscheidung treffen.