Das Bürgerbüro und das "Renten und Soziales"
Das Bürgerbüro sowie die Bereiche Renten & Soziales können nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden.
Ausnahmen:
- Abholung von Ausweispapieren
- Beantragung von Führungszeugnissen
- Ausstellen von Meldebescheinigungen (nicht An-, Ab- oder Ummeldungen)
Hinweis: Meldebescheinigungen und Abmeldungen ins Ausland können auch über das Bürgerserviceportal online erledigt werden. - Abgabe von Fundgegenstände unter Verwendung des entsprechenden Formblatts
Viele andere Dinge können über das Bürgerservice-Portal bequem online erledigt werden.
Das Bürgerbüro kann zudem viele Anliegen bearbeiten, ohne dass Sie dafür ins Rathaus kommen müssen. Nutzen Sie einfach den Online-Formularservice.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Bürgerbüros zählen
- An-, Ab- u. Ummeldungen,
- Pass- und Ausweisangelegenheiten (s.u.)
- eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums
- Bestätigung von Anträgen (z.B. Führerschein und Wohngeld)
- Auskunft aus dem Melderegister
- verschiedene Bescheinigungen
- Führungszeugnisse
- Fischereischeine (s.u.)
- Fundsachen
- Briefwahlunterlagen
- Verkauf des Münchner Ferienpasses
Vorzeitiges Ende der Nummernausgabe
In der letzten Zeit ballt sich an manchen Tagen (vor allem in den Ferienzeiten oder an Brückentagen) der Parteiverkehr massiv. Wir bitten daher um Verständnis, dass künftig die Wartemarkenausgabe vorzeitig beendet wird,wenn absehbar ist, dass die Abarbeitung der Tickets der Wartenden die Öffnungszeit weit übersteigen wird.
Ausstellung von Personaldokumenten
Schon bei der Urlaubsplanung sollten Sie an gültige Ausweisdokumente denken. Zudem wird häufig nicht bedacht, dass auch Kleinkinder schon Reisedokumente benötigen.
Nähere Infos finden Sie hier:
Wichtig:
Seit der Einführung des EU-Biometrie-Passes und der computergestützten automatisierten Gesichtserkennung werden sehr hohe Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt!
Ab 1. Mai nur noch digitale Lichtbilder für Ausweise
Ab 1. Mai dürfen Lichtbilder für Ausweispapiere in Papierform nicht mehr verwendet werden. Es sind dann zwingend digitale Lichtbilder in Farbe für die Antragstellung von Ausweispapieren zu verwenden.
Die Stadt Fürstenfeldbruck wird vorerst keine Möglichkeit anbieten, diese digitalen Lichtbilder im Rahmen der Ausweisbeantragung zu erstellen. Wir bitten Sie daher, sich rechtzeitig vor dem Termin um ein digitales Lichtbild zu bemühen.
Sie können dies nach wie vor bei einem Fotografen erstellen lassen, sofern dieser sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechend zertifizieren hat lassen (bitte beim Fotografen nachfragen).
Digitale Lichtbilder, die von nicht zertifizierten Fotografen aufgenommen wurden (also auch private Bilddateien), dürfen von uns nicht akzeptiert werden.
Eine Ausweisbeantragung ist ohne die Möglichkeit auf den Zugriff zum digitalen Lichtbild nicht möglich!
Ausweisdokumente
Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
Vollmacht Abholung Ausweisdokument
Antrag zur Befreiung der Ausweispflicht
Haftungsausschluss für Ausweisdokumente auf Reisen
Haftungsausschluss für die Beantragung von Ausweisdokumenten
Dateigröße: 90 KB
Dateityp: pdf
Hinweis für gebrechliche bzw. hilfsbedürftige Personen
Bei bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes können Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden.
Renten und Soziales
Hier erhalten ausschließlich Bürger aus Fürstenfeldbruck (Meldeadresse) Unterstützung und Hilfe bei Rentenangelegenheiten, in Schwerbehindertenangelegenheiten, bei Fragen der Rundfunkgebühren-Befreiung, bei Grundsicherungsleistungen sowie bei der Ausstellung von Sonderparkausweisen. Eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08141 281-3320 und -3321 ist stets notwendig.
Montag, Dienstag und Donnerstag (nach Terminvereinbarung)
Mittwoch und Freitag telefonisch
Führungszeugnis
Alle Informationen zu den Antragsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite des Bundesjustizamtes.
Fischereischeine - Beantragung und Ausstellung
Die Beantragung und Ausstellung von Fischereischeinen erfolgt im Bürgerbüro im Zuständigkeitsbereich des Einwohnermelde- und Passamtes.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für die Ausstellung von Fischereischeinen 1 Woche beträgt.
Sofortige Ausstellungen sind nur im Ausnahmefall möglich und auch nur dann, wenn es das aktuelle Parteiverkehrsaufkommen zulässt.
Wir bitten um Verständnis für diese Regelung. Sie kommt aber vor allem den Bürgerinnen und Bürgern zugute, die mit anderen Anliegen (z.B. Beantragung Reisepass, Anmeldungen) zu uns kommen. Durch die sofortige Ausstellung von Fischereischeinen käme es für den restlichen Parteiverkehr zu deutlich längeren Wartezeiten. Diese möchten wir vermeiden.
zurück zur Übersicht