Das Bürgerbüro und das Amt für Renten und Soziales

Das Bürgerbüro sowie die Bereiche Renten & Soziales können nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden.

Ausnahmen:

  • Abholung von Ausweispapieren
  • Beantragung von Führungszeugnissen
  • Ausstellen von Meldebescheinigungen (nicht An-, Ab- oder Ummeldungen)
    Hinweis: Meldebescheinigungen und Abmeldungen ins Ausland können auch über das Bürgerserviceportal online erledigt werden.
  • Abgabe von Fundgegenstände unter Verwendung des entsprechenden Formblatts 

Viele andere Dinge können über das Bürgerservice-Portal bequem online erledigt werden.
Das Bürgerbüro kann zudem viele Anliegen bearbeiten, ohne dass Sie dafür ins Rathaus kommen müssen. Nutzen Sie einfach den Online-Formularservice.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Bürgerbüros zählen

  • An-, Ab- u. Ummeldungen,
  • Pass- und Ausweisangelegenheiten (s.u.)
  • eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums
  • Bestätigung von Anträgen (z.B. Führerschein und Wohngeld)
  • Auskunft aus dem Melderegister
  • verschiedene Bescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Fischereischeine (s.u.)
  • Fundsachen
  • Briefwahlunterlagen
  • Verkauf des Münchner Ferienpasses

Vorzeitiges Ende der Nummernausgabe

In der letzten Zeit ballt sich an manchen Tagen (vor allem in den Ferienzeiten oder an Brückentagen) der Parteiverkehr massiv. Wir bitten daher um Verständnis, dass künftig die Wartemarkenausgabe vorzeitig beendet wird,wenn absehbar ist, dass die Abarbeitung der Tickets der Wartenden die Öffnungszeit weit übersteigen wird.

Ausstellung von Personaldokumenten

Schon bei der Urlaubsplanung sollten Sie an gültige Ausweisdokumente denken. Zudem wird häufig nicht bedacht, dass auch Kleinkinder schon Reisedokumente benötigen.

Nähere Infos finden Sie hier:


Wichtig: Seit der Einführung des EU-Biometrie-Passes und der computergestützten automatisierten Gesichtserkennung werden sehr hohe Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt!

Ausweisdokumente
Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
Vollmacht Abholung Ausweisdokument
Antrag zur Befreiung der Ausweispflicht
 

Haftungsausschluss für Ausweisdokumente auf Reisen

Haftungsausschluss für die Beantragung von Ausweisdokumenten
Dateigröße: 90 KB
Dateityp: pdf

Hinweis für gebrechliche bzw. hilfsbedürftige Personen

Bei bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes können Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden.

Amt für Renten und Soziales

Hier erhalten unsere Bürger Unterstützung und Hilfe bei der Beantragung von Rente, bei Rentenkontoklärung, in Schwerbehindertenangelegenheiten, bei Fragen der Rundfunkgebührenbefreiung, bei Grundsicherungsleistungen sowie bei der Ausstellung von Sonderparkausweisen. Eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0800 1000 480 15 ist stets notwendig. 

Hier erhalten Sie Informationen zum neuen Schwerbehindertenausweis (gilt seit 2013)

Neues Layout Führungszeugnis und Auskunft aus Gewerbezentralregister

Set Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert.

Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung, wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundezentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst. Siehe hierzu den Flyer und das Plakat unten im Download-Bereich.

Das Führungszeugnis können Sie beantragen über das Bürgerservice-Portal. Weiter Informationen erhalten Sie über das Bundesjustizamt.

Fischereischeine - Beantragung und Ausstellung

Die Beantragung und Ausstellung von Fischereischeinen erfolgt im Bürgerbüro im Zuständigkeitsbereich des Einwohnermelde- und Passamtes.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für die Ausstellung von Fischereischeinen 1 Woche beträgt.

Sofortige Ausstellungen sind nur im Ausnahmefall möglich und auch nur dann, wenn es das aktuelle Parteiverkehrsaufkommen zulässt.

Wir bitten um Verständnis für diese Regelung. Sie kommt aber vor allem den Bürgerinnen und Bürgern zugute, die mit anderen Anliegen (z.B. Beantragung Reisepass, Anmeldungen) zu uns kommen. Durch die sofortige Ausstellung von Fischereischeinen käme es für den restlichen Parteiverkehr zu deutlich längeren Wartezeiten. Diese möchten wir vermeiden.

 




Downloadbereich:


Plakat Führungszeugnis
Dateigröße: 2,1 MB
Dateityp: pdf



Flyer Führungszeugnis
Dateigröße: 231 KB
Dateityp: pdf




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