Anmeldung Betreuungsplatz für Grundschüler
Das Anmeldeverfahren für Betreuungsplätze im Hort und in der Mittagsbetreuung ist nur noch online über folgendes Portal möglich: Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung im Grundschulalter
Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren mit Anleitungen finden Sie nachfolgend.
Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2026/2027 ist abgelaufen. Anmelden können weiterhin durchgeführt werden. Die Betreuungsplätze werden nach Verfügbarkeit vergeben.
Im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck stehen Ihnen folgende Ganztagsangebote im Grundschulbereich zur Verfügung:
- Gebundener Ganztag (bis 16 Uhr)
- Mittagsbetreuung (bis 14 Uhr) und verlängerte Hausaufgabenbetreuung (bis 16 Uhr)
- Schülerhort (bis 17 Uhr)
Bei der Anmeldung müssen Sie Ihr Kind in zwei unterschiedlichen Betreuungseinrichtungen (Betreuungsarten) an der zuständigen Sprengelschule mit entsprechender Priorität anmelden: Schülerhort und Mittagsbetreuung. Bitte informieren Sie sich vorab über das Angebot der jeweiligen Betreuungseinrichtung (u.a. Konzeption, Platzangebot und Öffnungszeiten).
Hinweis: Die Anmeldung für den gebundenen Ganztag erfolgt weiterhin über die zuständige Sprengelschule.
Registrierung:
Für die Anmeldung benötigen Sie eine BayernID. Sofern Sie eine BayernID für die Online-Anmeldungen für einen Platz in der Krippe, im Kindergarten, im Hort oder in der Mittagsbetreuung angelegt haben, können Sie diese Daten erneut nutzen. Falls Sie noch keine BayernID angelegt haben, können Sie sich am einfachsten mit „Benutzername und Passwort“ registrieren. Hierfür benötigen Sie lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. Eine Anleitung für die Registrierung finden Sie hier:
Schritt-für-Schritt-Anleitung Anmeldung per Desktop-PC
Schritt-für-Schritt-Anleitung Anmeldung per Mobilgerät
Sollten Sie gar keine Möglichkeit haben, Ihr Kind online selbst oder ggfs. mit Hilfe von Dritten anzumelden (auch nicht per Mobilgerät), stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Nach der Registrierung können Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz anmelden. Das Anmeldeprogramm steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Hinweise:
- Für jedes Kind kann nur eine Online-Anmeldung abgegeben werden.
- Benachrichtigungen über Zu- und Absagen von Betreuungsplätzen werden an das BayernID-Postfach zugeschickt. Die Annahme des Platzes muss innerhalb von 8 Tagen online bestätigt werden. Anschließend wird alles Weitere von der entsprechenden Einrichtung in die Wege geleitet.
- Der Betreuungsplatz in der Mittags- und verlängerten Hausaufgabenbetreuung gilt maximal für ein Schuljahr. Das bedeutet, dass Kinder für einen Betreuungsplatz in der Mittags- und verlängerten Hausaufgabenbetreuung jährlich während des Anmeldezeitraums neu über das Onlineportal angemeldet werden müssen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Der Betreuungsplatz im Schülerhort gilt für die gesamte Besuchsdauer; eine jährliche Neuanmeldung über das Onlineportal ist in diesem Fall nicht erforderlich.
- Alle Kinder, welche für das Schuljahr 2026/2027 keinen Platz erhalten haben und im darauffolgenden Schuljahr 2027/2028 einen Platz benötigen, müssen im Frühjahr 2027 neu über das Onlineportal angemeldet werden. Der Anmeldezeitraum wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Anmeldung Integrationsplatz
Sollte Ihr Kind einen integrativen Platz benötigen, ist zur weiteren Abklärung zwingend vorab eine Kontaktaufnahme mit der Betreuungseinrichtung notwendig. Dies ist jederzeit möglich! Die Anmeldung erfolgt ebenfalls online über das Anmeldeportal!
Ein Kind benötigt einen Integrationsplatz, wenn es in Bezug auf Sprache, Motorik, Sozialverhalten, etc. nicht altersgemäß entwickelt ist und eine weitergehende Förderung benötigt. Sind Sie sich unsicher, können Sie von der Leitung der Integrationseinrichtung beraten werden. Spricht das Kind kein Deutsch, ist es aber sonst altersgemäß entwickelt, benötigt es keinen Integrationsplatz.
Arbeitgebernachweise
Um die Berufstätigkeit nachzuweisen, muss auf Anforderung ein Arbeitgebernachweis von beiden Elternteilen vorgelegt werden. Bei Alleinerziehenden reicht der Arbeitgebernachweis des Elternteils, bei dem das Kind lebt.
Der Arbeitgebernachweis sollte nicht älter als 3 Monate alt sein, die Anzahl der Arbeitsstunden enthalten und Ihnen bei der Anmeldung bereits vorliegen, damit er bei Aufforderung unmittelbar eingereicht werden kann. Spätestens wenn Sie eine Platzzusage erhalten haben, muss die Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis bei der entsprechenden Betreuungseinrichtung vorgelegt werden.
Der Nachweis kann über ein formloses Schreiben des Arbeitgebers oder über folgenden Vordruck erfolgen.
Wechsel des Ganztagsangebots
Alle vorstehend genannten Ganztagsangebote erfüllen den Rechtsanspruch. Über das Ausscheiden aus dem gebundenen Ganztag entscheidet ausschließlich die Schulleitung der Ganztagsschule. Ein Wechsel des Betreuungsplatzes zwischen Schülerhort und Mittagsbetreuung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Absprache zwischen der Stadtverwaltung und den betroffenen Einrichtungen möglich. Die Anmeldung für die neue Einrichtung (Wechselwunsch) erfolgt ebenfalls online über das Anmeldeportal. Der Wechselwunsch ist zudem bei der betroffenen Betreuungseinrichtung schriftlich oder telefonisch zu begründen.
Ganztagsangebote
Informationen zum gebundenen Ganztag finden Sie hier.
Eine Übersicht über die Schülerhorte finden Sie hier.
Eine Übersicht über die Mittagsbetreuungen finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Einrichtungen erhalten Sie auf den Homepages der jeweiligen Träger bzw. Einrichtungen und im Online-Anmeldeprogramm.
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