Informationen zur Schülerbeförderung

Informationen zur Schülerbeförderung

Die Stadt Fürstenfeldbruck ist im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulwegs für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern an Grund- und Mittelschulen mit Wohnsitz in Fürstenfeldbruck zuständig.

Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz nicht in Fürstenfeldbruck haben, aber hier zur Schule gehen, wenden sich wegen der Schülerbeförderung an ihre Wohnsitzgemeinde.

Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen (Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Fach- und Berufsoberschulen und andere besondere Schulformen) ist das Landratsamt (Referat für Schulen, Sport, Kultur; www.lra-ffb.de; Schuelerbefoerderung@lra-ffb.de) zuständig.

Die Beförderungspflicht besteht zur nächstgelegenen Schule. Dies ist in der Regel die zuständige Sprengelschule.

Die Beförderungspflicht besteht, soweit der fußläufige Schulweg

  • für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als zwei Kilometer
  • für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als drei Kilometer ist

und den Schülerinnen und Schülern die Zurücklegung des Schulwegs auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist oder eine dauernde körperliche Behinderung die Beförderung erfordert. Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen kann auch bei kürzeren Entfernungen die Notwendigkeit der Beförderung auf Antrag (mit Begründung) anerkannt werden. Zur Ermittlung der fußläufigen Wegstrecke werden die bekannten Routenplaner eingesetzt.

Ausnahmen:

  1. Eine Beförderungspflicht besteht nicht, wenn eine Schule aufgrund eines Gastschulantrags besucht wird.
  2. Eine Beförderungspflicht besteht grundsätzlich ebenfalls nicht, wenn innerhalb des Schulverbundes für die Mittelschulen eine andere als die im Einzugsbereich liegende Schule (Sprengelschule) besucht wird - außer der Besuch findet aufgrund der besonderen schulischen Angebote (gebundene Ganztagsklasse, M-Klasse, Kooperationsklasse, Wahlpflichtfächer, sofern diese im eigenen Einzugsbereich nicht angeboten werden etc.) oder aufgrund der Klassenbildung statt.

Die Beförderung erfolgt vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV). Andere Verkehrsmittel, z.B. Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen, sind nur einzusetzen, soweit dies notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist. Übernommen werden die kostengünstigsten Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Der Beförderungsanspruch besteht ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Entscheidend für den Zeitpunkt der Kostenübernahme der Schülerbeförderung ist das Datum der Antragstellung.

Online-Fahrkartenbestellung:

Ab dem Schuljahr 2026/2027 können Schülerfahrkarten (als sogenanntes 365-Euro-Ticket) nur noch online über die Website der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) unter www.mvg.de/kundenportal bestellt werden. Eine Anleitung für die Bestellung des 365-Euro-Tickets im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulwegs gibt es hier. Weitere Informationen zum Online-Bestellverfahren sind auf der MVG-Seite unter https://www.mvg.de/abos-tickets/abos/schulwegkostenfreiheit.html abrufbar.

Nach Prüfung und Freigabe der Anträge durch die Stadt Fürstenfeldbruck werden die Schülerfahrkarten als persönliche Chipkarte direkt an die Antragsteller per Post zugeschickt.

Bestellzeiten:

Für die rechtzeitige Auslieferung der Schülerfahrkarten gelten folgende Bestellzeiten für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Stadt Fürstenfeldbruck:

  • Zum Start des jeweiligen Schuljahres im September können Tickets bis einschließlich der ersten Ferienwoche online beantragt werden. Beispiel für das Schuljahr 2026/2027: Bestellung bis 7. August 2026 für den Schulstart am 15. September 2026
  • Für alle Folgemonate (Oktober, November usw.) können Tickets regulär bis zum 20. für den Folgemonat beantragt werden. Beispiel für das Schuljahr 2026/2027: Bestellung bis 20. September 2026 für Oktober 2026

Die Bestellung auf dem Onlineportal ist darüber hinaus jederzeit möglich. Bei nicht rechtzeitiger Bestellung werden die Schülerfahrkarten verspätet zugeschickt.

Ersatzfahrkarten:

Bei Verlust der Schülerfahrkarte muss eine Ersatzfahrkarte – ebenfalls über das Onlineportal der MVG bestellt werden. Die Ersatzfahrkarte kostet 15,- €. Die Kosten werden im Rahmen der Onlinebestellung direkt von der MVG erhoben.

Mitwirkungspflichten:

Die antragstellenden Personen sind verpflichtet, jede Änderung der angegebenen Verhältnisse unverzüglich der Stadtverwaltung Fürstenfeldbruck und der zuständigen Schule mitzuteilen (dies betrifft insbesondere Schulaustritt, Umzug, Wegfall des Anspruchs auf Kostenfreiheit des Schulwegs). Eine verspätete oder unterlassene Mitteilung kann zur Folge haben, dass die zu Unrecht in Anspruch genommenen finanziellen Vorteile erstattet werden müssen.

Anträge und weitere Informationen:

Folgende schriftliche Anträge sind nur dann erforderlich, wenn die Schülerfahrkarte außerhalb des vorstehend genannten Bestellprozesses eigenverantwortlich beschafft worden ist.

Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs

Antrag auf Erstattung der Kosten der Fahrkarten

Weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus bei Herrn Paluca, Sachgebiet 52 Schulwesen Mittagsbetreuung, telefonisch unter 08141 281-5200 oder per E-Mail an schuelerbefoerderung@fuerstenfeldbruck.de.




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