Anmeldung für Kinderkrippen und Kindergärten
Das Anmeldeverfahren für Kinderkrippen- und Kindergartenplätze ist nur noch online über das Bürgerserviceportal der Stadt Fürstenfeldbruck möglich. Die Anleitung, wie das geht, finden Sie hier und im Download-Bereich.
Anmeldezeitraum für 2025/2026: 10.02. – 16.03.2025
Alle Kinder, die 2024 angemeldet wurden und auf der Warteliste stehen, müssen ab dem 10.02.2025 neu angemeldet werden.
Informationen zur Online-Anmeldung:
Für die Anmeldung benötigen Sie eine BayernID. Falls Sie noch keine haben, können Sie sich am einfachsten mit „Benutzername und Passwort“ registrieren. Hierfür benötigen Sie lediglich eine gültige Email-Adresse. Eine Anleitung für die Registrierung steht im Downloadbereich (siehe unten) zur Verfügung.
Nach der Registrierung können Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz anmelden. Das Anmeldeprogramm steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Bei der Anmeldung müssen Sie mindestens 3 Betreuungseinrichtungen (maximal 5) angeben. Bitte informieren Sie sich vorab über das Angebot der jeweiligen Kindertageseinrichtung (u.a. Konzeption, Platzangebot und Öffnungszeiten). Eine Übersicht über die Besichtigungstermine finden Sie im Downloadbereich (siehe unten).
Sollten Sie gar keine Möglichkeit haben, Ihr Kind online selbst oder gegebenenfalls mit Hilfe von Dritten anzumelden (auch nicht per Smartphone), wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet „Kindertageseinrichtungen“ unter kita-anmeldung@fuerstenfeldbruck.de oder telefonisch unter Tel: 08141 281-5300. Dann kann in begründeten Ausnahmefällen ein Termin vereinbart werden.
Anmeldung für das Betreuungsjahr 2025/2026
- Für jedes Kind kann nur eine Online-Anmeldung zwischen dem 10.02. und 16.03.2025 abgegeben werden. Eine vorherige Anmeldung für einen Platz ab September 2025 ist nicht möglich.
- Aufnahmewünsche für August sind ausgeschlossen und werden gelöscht.
- Es werden alle Anmeldungen während des Anmeldezeitraums – unabhängig des Eingangs - entsprechend der Aufnahmekriterien berücksichtigt. Anmeldungen nach dem 16.03.2025 können nur nachrangig berücksichtigt werden.
- Zwischen dem 06.05. und 09.05.2025 erhalten alle Familien eine Nachricht über das Bürgerserviceportal, ob und wo Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind erhalten werden. Die Annahme des Platzes muss innerhalb von 8 Tagen online bestätigt werden. Anschließend wird alles Weitere von der entsprechenden Einrichtung in die Wege geleitet.
Anmeldung Integrationsplatz
Sollte Ihr Kind einen integrativen Platz benötigen, ist vorab zwingend eine Kontaktaufnahme mit den Integrationseinrichtungen notwendig. Dies ist jederzeit möglich! Die Anmeldung erfolgt ebenfalls online über das Bürgerserviceportal!
Ein Kind benötigt einen Integrationsplatz, wenn es aufgrund der Sprache, Motorik, Sozialverhalten, etc. nicht altersgemäß entwickelt ist und eine weitergehende Förderung benötigt. Sind Sie sich unsicher, können Sie von den Leitungen der Integrationseinrichtungen beraten werden. Spricht das Kind kein Deutsch, ist es aber sonst altersgemäß entwickelt, benötigt es keinen Integrationsplatz.
Arbeitgebernachweise
Um die Berufstätigkeit nachzuweisen, muss auf Anforderung ein Arbeitgebernachweis von beiden Elternteilen vorgelegt werden. Bei Alleinerziehenden reicht der Arbeitgebernachweis des Elternteils, bei dem das Kind lebt.
Der Arbeitgebernachweis sollte nicht älter als 3 Monate alt sein, die Anzahl der Arbeitsstunden enthalten und Ihnen bei der Anmeldung bereits vorliegen, damit er bei Aufforderung unmittelbar eingereicht werden kann. Spätestens wenn Sie eine Platzzusage erhalten haben, muss die Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis bei der entsprechenden Kindertageseinrichtung vorgelegt werden. Der Nachweis kann über ein formloses Schreiben des Arbeitgebers erfolgen oder über den ausgefüllten Vordruck am Ende dieser Seite.
Aufgrund der angespannten Betreuungsplatzsituation, behält sich die Einrichtung in Absprache mit der Stadtverwaltung vor, den Familien kürzere Buchungszeiten als angegeben anzubieten, sollte keine Arbeitgeberbescheinigung vorliegen bzw. wenn aufgrund der angegebenen Arbeitsstunden eine kürzere Buchungszeit möglich erscheint.
Wechsel der Betreuungseinrichtung
Ein Anspruch auf einen Wechsel der Betreuungseinrichtung besteht nicht. Ein Wechsel innerhalb der Einrichtungen im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. unzumutbare Entfernung aufgrund eines Umzugs) und nach Absprache zwischen der Stadtverwaltung und den betroffenen Einrichtungen möglich. Sollte das Kind bereits einen Platz in einer angegebenen Wunscheinrichtung erhalten haben, ist ein Wechsel in die favorisierte Einrichtung nicht möglich.
Die Anmeldung erfolgt ebenfalls online über das Bürgerserviceportal während des Anmeldezeitraums. Der Wechselwunsch ist bei der Stadtverwaltung schriftlich (kita-anmeldung@fuerstenfeldbruck.de) oder telefonisch (Tel.: 08141 281-5300) zu begründen.
Die Betreuungseinrichtungen
Eine Übersicht sowie Informationen zu den Kinderkrippen (0 - 3 Jahre) finden Sie hier.
Eine Übersicht sowie Informationen zu den Kindergärten (3 Jahre bis zur Einschulung) finden Sie hier.
Eine Übersicht sowie Informationen zu den Kinderhäusern (0 Jahre – bis zur Einschulung) finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Einrichtungen erhalten Sie auf den Homepages der jeweiligen Träger bzw. Einrichtungen und im Online-Anmeldeprogramm.
Downloadbereich: