Der Beirat für Menschen mit Behinderung informiert

Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck verfügt seit 2003 über einen Beirat für Menschen mit Behinderung. Rechtsgrundlage ist die städtische Satzung für den Beirat für Menschen mit Behinderung (180)

Selbstverständnis und Selbstdarstellung

Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: 'Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.'

Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist

  • Interessenvertreter und Ansprechpartner für alle Menschen in Fürstenfeldbruck mit einer körperlichen, geistigen und psychischen Behinderung sowie deren Angehörige.
  • Beratendes Gremium für den Stadtrat, seine Ausschüsse, den Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung in allen Fragen, die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen betreffen.
  • Ansprechpartner für Behindertenfragen für Verbände, Betriebe, Kirchen, Vereine, Medien und sonstige Einrichtungen.

Ziele des Beirates für Menschen mit Behinderung sind

  • die Förderung eines selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderung
  • der Einsatz für die Bereitstellung von Hilfen und Unterstützung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.
  • Die Förderung des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderung in enger Zusammenarbeit mit den helfenden und umsorgenden Einrichtungen der Nachbarschaft.
  • Vermehrte Einbeziehung von (auch geistig) Behinderten in das Leben der Stadt.

Da sich Behinderung nicht nur nach den vom Versorgungsamt zugestandenen Prozenten beurteilen lässt, sondern an den tatsächlichen Einschränkungen, steht die Barrierefreiheit an erster Stelle unserer Bemühungen. Hier lässt sich das Wesentliche bereits vor Ort erledigen.
Genannt seien Gehwege, die nicht zugeparkt oder mit Plakattafeln zugestellt sind, Haltestellen für Omnibusse mit mühelosen Ein- und Ausstiegen, Bahnsteige, die auch für Rollstühle und Kinderwagen erreichbar sind, ein ungehinderter Zugang zwischen Altenheimen, Kreisklinik und Stadtpark sowie die Verbesserung der Verweilqualität in der Innenstadt.
Ferner setzt sich der Beirat für Menschen mit Behinderung für eine sonntags offene Apotheke am Ort ein.

Aktuelle Informationen

Öffentliche Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderung
Derzeit liegt kein Termin vor.

Mobilitätshilfe

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Dafür ist es wichtig, auch außerhalb der eigenen Wohnung mobil zu sein, um zum Beispiel in der Freizeit an sportlichen oder gesellschaftlichen Ereignissen teilzunehmen.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gibt es deshalb die sogenannte Mobilitätshilfe. Sie dient dazu, Menschen, die in Folge ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, die Teilnahme am sozialen Leben zu erleichtern. Alle Infos hierzu gibt es hier

Kontakt

1. Vorsitzender
Uwe Busse
Telefon: 08141 5291694
behindertenbeirat@beirat-ffb.de

Weitere Mitglieder

Peter Thierschmann (zweiter Vorsitzender), Beate Hartmann-Huber (Schriftführerin), Gisela Bechtold, Klaus Lechner, Jörn Weichold sowie Edith Edamwen.Flyer Beirat für Menschen mit Behinderung 2021




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