Fahrrad- und E-Mobilität

Förderprogramm für Fahrrad- und E-Mobilität

Der Stadt Fürstenfeldbruck wurden 2023 Sparmaßnahmen auferlegt, die unter anderem die freiwilligen Leistungen wie Zuschüsse und Förderungen betreffen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 beschlossen, das Förderungsprogramm Fahrrad- und E-Mobilität einzuschränken.

Seit 1. Januar 2024 können daher nur noch Lastenfahrräder, Lastenpedelecs oder (E-)Dreiräder für Erwachsene (bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h beim Treten unterstützt) gefördert werden. Für diese Fahrzeuge können Anträge gestellt werden. E-Bikes/Pedelecs gehören derzeit nicht dazu.

Zusätzlich sind Lastenfahrradanhänger förderfähig.

Antragsberechtigte:

  • Privathaushalte mit Hauptwohnsitz in der Stadt Fürstenfeldbruck
  • Freiberuflich Tätige mit Sitz in der Stadt Fürstenfeldbruck
  • Gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Stadt Fürstenfeldbruck
  • Gewerbetreibende, Unternehmen mit Sitz in der Stadt Fürstenfeldbruck

Richtlinie Förderprogramm Fahrrad- und E-Mobilität

Antrag Förderprogramm Fahrrad- und E-Mobilität




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