WM: Lockerung Lärmschutz beim Public Viewing

Zur Fußball-Weltmeisterschaft in den USA, in Kanada und Mexiko gelten aufgrund der späten Anstoßzeiten besondere Regelungen für Public Viewing-Veranstaltungen. Die Bundesregierung hat hierfür befristet die Lärmschutzvorschriften gelockert. Die entsprechende Verordnung gilt bis 31. Juli 2026.

Auf dieser Grundlage können Städte und Gemeinden Ausnahmegenehmigungen für Public Viewings erteilen. Für die Stadt Fürstenfeldbruck wurde festgelegt, dass im Freien alle Spiele der deutschen Nationalmannschaft sowie sämtliche Partien ab dem Achtelfinale gezeigt werden dürfen, sofern der Anstoß spätestens um 22 Uhr erfolgt. Insgesamt betrifft dies 19 Spiele.
Nach Spielende ist der Außenbereich vollständig zu räumen beziehungsweise der Betrieb nach innen zu verlegen.
Für alle übrigen Spiele gelten die bestehenden gaststättenrechtlichen Auflagen. Außenbereiche dürfen grundsätzlich bis 22 Uhr, im Innenstadtbereich während der Sommermonate bis 23 Uhr genutzt werden.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Nachtruhe liegt bei den jeweiligen Gastwirten und Veranstaltern. Public Viewing-Veranstaltungen müssen vorab bei der Stadt angezeigt werden; Sammelanzeigen für mehrere gleichartige Übertragungen sind möglich. Im Innenbereich dürfen Spiele auch außerhalb der gesetzlichen Sperrzeiten übertragen werden, sofern Fenster und Türen geschlossen bleiben.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass für Public-Viewing-Veranstaltungen eine kostenpflichtige Lizenz der FIFA erforderlich ist sowie gegebenenfalls Gebühren der GEMA  anfallen.

Die vorstehende Regelung für Bruck kann im Einzelfall widerrufen werden.

Foto Banner: Veranstaltungsforum Fürstenfeld




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