Förderprogramm

Aufgrund der aktuellen Haushaltskonsolidierungen sind unsere Förderprogramme derzeit eingeschränkt.
 

Förderprogramm für Fahrrad- und E-Mobilität

Der Stadt Fürstenfeldbruck wurden 2023 Sparmaßnahmen auferlegt, die unter anderem die freiwilligen Leistungen wie Zuschüsse und Förderungen betreffen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 beschlossen, das Förderungsprogramm Fahrrad- und E-Mobilität einzuschränken. 

Seit 1. Januar 2024 können daher nur noch Lastenfahrräder, Lastenpedelecs oder (E-)Dreiräder für Erwachsene (bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h beim Treten unterstützt) gefördert werden. Für diese Fahrzeuge können Anträge gestellt werden. E-Bikes/Pedelecs gehören derzeit nicht dazu.
Eine Auszahlung des Förderbetrages kann jedoch erst nach Genehmigung des städtischen Haushalts durch die Kommunalaufsicht erfolgen.

Zusätzlich sind Lastenfahrradanhänger förderfähig. Eine verbindliche Förderzusage hierfür kann jedoch aktuell nicht erfolgen. Gerne können Sie einen Antrag für einen Anhänger einreichen, diesen merken wir vor und entscheiden nach der Haushaltsgenehmigung. Dies kann allerdings bis August 2024 dauern.

Richtlinie Förderprogramm Fahrrad- und E-Möbilität
Antrag Förderprogramm Fahrrad- und E-Möbilität
 




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