Informationen zur Beantragung eines Personalausweises
Das Bürgerbüro kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Ausnahme: Abholung von Ausweispapieren.
Online können Sie hier einen Termin vereinbaren.
Ab 1. Mai nur noch digitale Lichtbilder für Ausweise
Ab 1. Mai dürfen Lichtbilder für Ausweispapiere in Papierform nicht mehr verwendet werden. Es sind dann zwingend aktuelle digitale biometrische Lichtbilder in Farbe für die Antragstellung von Ausweispapieren zu verwenden. Die Stadt Fürstenfeldbruck wird vorerst keine Möglichkeit anbieten, diese digitalen Lichtbilder im Rahmen der Ausweisbeantragung zu erstellen. Wir bitten Sie daher, sich rechtzeitig vor dem Termin um ein digitales Lichtbild zu bemühen.
Sie können dies nach wie vor bei einem Fotografen erstellen lassen, sofern dieser sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechend zertifizieren hat lassen (bitte beim Fotografen nachfragen). Digitalen Lichtbilder, die von nicht zertifizierten Fotografen aufgenommen wurden (also auch private Bilddateien), dürfen von uns nicht akzeptiert werden.
Eine Ausweisbeantragung ist ohne die Möglichkeit auf den Zugriff zum digitalen Lichtbild nicht möglich!
- Ausweispflicht besteht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
- Unter 16 Jahren ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich: Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
- Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache mit dem bisherigen Ausweisdokument möglich.
- Zur Antragstellung ist kein Formblatt erforderlich.
- Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die bei der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
- Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Die Gebühr beträgt 37,00 Euro; vor Vollendung des 24. Lebensjahres (s.o.) beträgt die Gebühr 22,80 Euro. Die genannten Gebühren erhöhen sich in Ausnahmefällen, z.B. wenn die Beantragung bei der Stadt Fürstenfeldbruck erfolgt, obwohl in Fürstenfeldbruck kein oder nur ein Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Weitere Infos zu den Gebühren finden Sie hier. - Eine Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens ist möglich (auf Grundlage von Nachweisen).
- Ein Dr.-Titel kann in den meisten Fällen (auf Grundlage von Nachweisen) eingetragen werden.
- Da der Personalausweis zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann das Ausweisdokument frühestens 3-4 Wochen nach der Antragstellung ausgehändigt werden. Die Bearbeitungsdauer ist jedoch abhängig von den Antragszahlen und kann zeitweise deutlich abweichen.
- Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person (Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie hier) erfolgen; unter bestimmten Voraussetzungen seit 01.05.2025 möglich.
- Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten; die Gebühr hierfür beträgt 10 Euro. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich.
- Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de).
Alle wichtigen und aktuellen Informationen finden Sie auch auf dem Personalausweis-Portal.

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