Informationen zur Beantragung eines Personalausweises
Das Bürgerbüro kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Ausnahme: Abholung von Ausweispapieren.
Online können Sie hier einen Termin vereinbaren.
- Ausweispflicht besteht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
- Unter 16 Jahren ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich: Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
- Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache mit dem altem Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass notwendig.
- Zur Antragstellung ist kein Formblatt erforderlich.
- Bringen Sie bitte ein neues, biometrisches Lichtbild (schwarzweiß oder farbig) mit.
- Das Lichtbild muss Sie ohne Kopfbedeckung zeigen.
- Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die bei der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
- Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Die Gebühr beträgt 37,00 Euro; vor Vollendung des 24. Lebensjahres (s.o.) beträgt die Gebühr 22,80 Euro. Die genannten Gebühren erhöhen sich in Ausnahmefällen, z.B. wenn die Beantragung bei der Stadt Fürstenfeldbruck erfolgt, obwohl in Fürstenfeldbruck kein oder nur ein Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Weitere Infos zu den Gebühren finden Sie hier. - Eine Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens ist möglich.
- Da der Personalausweis zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann das Ausweisdokument frühestens 3-4 Wochen nach der Antragstellung ausgehändigt werden. Voraussetzung hierfür ist der zuvor erfolgte Erhalt des sog. PIN-Briefs
- Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person (Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie hier) erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
- Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten; die Gebühr hierfür beträgt 10 Euro. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich.
- Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de).
Alle wichtigen und aktuellen Informationen finden Sie auch auf dem Personalausweis-Portal.