Informationen zur Beantragung einer eID-Karte
Seit 1. Januar 2021 können Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums eine eID-Karte beantragen. Mit ihr erfolgt ein elektronischer Identitätsnachweises gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen. Die eID-Karte ist in dieser Hinsicht dem deutschen Personalausweis mit eID-Funktion vergleichbar.
- Zur Beantragung besteht keine Verpflichtung.
- Sie kann ab 16 Jahren beantragt werden.
- Die Gebühr beträgt 37 Euro, unabhängig vom Alter.
Darüber hinaus gelten die Informationen für die Beantragung eines Personalausweises.
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