Informationen zur Beantragung einer eID-Karte

Das Bürgerbüro kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Ausnahme: Abholung von Ausweispapieren. 
Online können Sie
hier einen Termin vereinbaren.

Seit 1. Januar 2021 können Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums eine eID-Karte beantragen. Mit ihr erfolgt ein elektronischer Identitätsnachweises gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen. Die eID-Karte ist in dieser Hinsicht dem deutschen Personalausweis mit eID-Funktion vergleichbar.

  • Zur Beantragung besteht keine Verpflichtung.
  • Sie kann ab 16 Jahren beantragt werden.
  • Die Gebühr beträgt 37 Euro, unabhängig vom Alter.

Darüber hinaus gelten die Informationen für die Beantragung eines Personalausweises.




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