Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck verfügt seit 2003 über einen Beirat für Menschen mit Behinderung. Rechtsgrundlage ist die städtische Satzung für den Beirat für Menschen mit Behinderung (180)
Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: 'Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.'
Da sich Behinderung nicht nur nach den vom Versorgungsamt zugestandenen Prozenten beurteilen lässt, sondern an den tatsächlichen Einschränkungen, steht die Barrierefreiheit an erster Stelle unserer Bemühungen. Hier lässt sich das Wesentliche bereits vor Ort erledigen.
Genannt seien Gehwege, die nicht zugeparkt oder mit Plakattafeln zugestellt sind, Haltestellen für Omnibusse mit mühelosen Ein- und Ausstiegen, Bahnsteige, die auch für Rollstühle und Kinderwagen erreichbar sind, ein ungehinderter Zugang zwischen Altenheimen, Kreisklinik und Stadtpark sowie die Verbesserung der Verweilqualität in der Innenstadt.
Ferner setzt sich der Beirat für Menschen mit Behinderung für eine sonntags offene Apotheke am Ort ein.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Dafür ist es wichtig, auch außerhalb der eigenen Wohnung mobil zu sein, um zum Beispiel in der Freizeit an sportlichen oder gesellschaftlichen Ereignissen teilzunehmen.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gibt es deshalb die sogenannte Mobilitätshilfe. Sie dient dazu, Menschen, die in Folge ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, die Teilnahme am sozialen Leben zu erleichtern. Alle Infos hierzu gibt es hier
1. Vorsitzender
Uwe Busse
Telefon: 08141 5291694
behindertenbeirat@beirat-ffb.de
Weitere Mitglieder
Peter Thierschmann (zweiter Vorsitzender), Gisela Bechtold (Schriftführerin), Beate Feldbauer, Jürgen Haack, Klaus Lechner und Jörn Weichold.
Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck
Stand: 01/26/2025
Quelle: