Rothschwaiger Forst: Klage gegen Beseitigungsanordnung
Der bislang genutzte Weg in den Rothschwaiger Forst über die Kieswerkstraße ist weiterhin versperrt. Die Stadt hatte deshalb eine Beseitigungsanordnung erlassen, um die Verbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende, Anlieger sowie Rettungs- und Einsatzkräfte wiederherzustellen. Die Vorgeschichte der Sperrung und die bis dahin unternommenen Schritte sind in einer früheren Meldung zum Rothschwaiger Forst zusammengefasst.
Zum aktuellen Stand des Verfahrens informiert die Stadt wie folgt:
Das Unternehmen Kiesgruben Rekultivierung Oberbayern (KRO) hat den Zugang zum Rothschwaiger Wald über die Kieswerkstraße versperrt.
Da die Stadt Fürstenfeldbruck diese Vorgehensweise für rechtswidrig erachtet, hat sie eine Beseitigungsanordnung erlassen. Gegen diese hat KRO nun eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Die Stadt wurde vom Gericht aufgefordert, die dem Bescheid zugrundeliegenden Akten zu übersenden.
Die Klage selbst wurde von KRO noch nicht begründet. Sobald die Klagebegründung vorliegt, hat die Stadt vier Wochen Zeit, zu erwidern.
Damit befindet sich die Auseinandersetzung nun in einem gerichtlichen Verfahren. Da die Klagebegründung noch aussteht, sind derzeit keine weitergehenden belastbaren Aussagen zum Fortgang oder zur Dauer des Verfahrens möglich. Die Stadt hält an ihrem Ziel fest, eine rechtssichere und tragfähige Lösung für den Zugang zum Rothschwaiger Forst zu erreichen. Sobald sich ein neuer Sachstand ergibt, wird sie darüber informieren.
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