Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom Juli 2026
Neuer Billigungsbeschluss Bebauungsplan Kiesgrube beschlossen
Für den Bereich der Kiesgrube am Rothschwaiger Forst wurde bereits im Jahr 2010 die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen und in Folge die Öffentlichkeit beteiligt. Das Gelände ist im Regionalplan als Vorranggebiet für den Kiesabbau ausgewiesen. Dieser Plan wurde auf Betreiben der Stadt geändert, weil eine Erweiterung Richtung Osten und damit Wohnbebauung nicht gewollt war. Dafür gab es die Genehmigung für die Kiesgruben Rekultivierung Oberbayern GmbH (KRO), den Kies Richtung Süden, weiter in den Rothschwaiger Wald hinein abzubauen. Aufgrund der Änderung des Umgriffs gab es 2012 einen erneuten Billigungsbeschluss. Dieser Bebauungsplan ist jedoch wegen rechtlicher Probleme nie in Kraft getreten und damit ist der Städtebauliche Vertrag mit KRO schwebend unwirksam. Um dies zu heilen, hat der Planungs- und Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich einen erneuten Billigungsbeschluss gefasst. Im Plan A ist festgeschrieben, was derzeit dort zulässig ist. Plan B regelt die rechtlich zulässigen Nutzungen nach Ende des Kiesabbaus, der Verfüllung und Rekultivierung und klärt damit die spätere Nachfolgenutzung. Als nächster Schritt erfolgt die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit.
Georg Stockinger (FW) wies darauf hin, dass, solange der Deponieteil bestehe, auch der Rest zulässig sei, ein Rückbau nicht erfolgen müsse. Dieser Aspekt sollte nach der Ausschusssitzung nochmals geprüft werden. Das Thema der von KRO geplanten und von der Stadt bislang abgelehnten Bodenwaschanlage sei ein eigenständiges Verfahren, betonte Christian Stangl (Grüne). Kurz vor der Sitzung habe die Stadt von KRO ein Schreiben erhalten, mit dem die bislang strikt abgelehnte Befristung der Anlage auf 40 Jahre plus einmalige Verlängerung um zehn Jahre angeboten wurde.
Diskussion um Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planungsziele und -hoheit der Stadt wurde vom Ausschuss und anschließend mit 21 zu 14 Simmen im Stadtrat der Erlass einer Veränderungssperre beschlossen. Diese muss jedoch nicht in Kraft treten oder kann auch wieder aufgehoben werden.
Im Stadtrat wurde über die von KRO geplante Bodenwaschanlage intensiv diskutiert, für die seit geraumer Zeit das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren beim Landratsamt läuft. Martin Urban (CSU) betonte den Nutzen der Anlage, außerdem würde die Veränderungssperre als
„Bazooka“ die Gespräche mit KRO – auch zum Thema Pucher Meer II – erschweren. OB Christian Götz (BBV) widersprach dem. Dieses planungsrechtliche Instrument sichere nur den Status Quo. Im Schreiben von KRO sei zudem weder das Pucher Meer II erwähnt worden, noch sei der unbefristete Genehmigungsantrag zurückge-nommen worden. Eine erste negative Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Vorhaben liege vor. Rechtsamtsleiter Christian Kieser riet dringend zur Veränderungssperre, da diese die Grundlage für weitere Gespräche „auf Augenhöhe“ schaffe. Georg Stockinger (FW) zeigte den großen Bedarf an Rohstoffen für den Bau und die erhebliche Menge an zu entsorgendem Bauschutt und -aushub auf. Ab Sommer 2031 gebe es gesetzliche Änderungen zum Thema Verfüllung von Kiesgruben. Daher sei – noch dazu eine ortsnahe – Bodenwaschanlage wichtig.
Von einem inzwischen gestörten Vertrauensverhältnis zu KRO und fehlender Kompromiss- bereitschaft des Unternehmens sprach Philipp Heimerl (SPD). Umwelt- und Naturschutzreferent Thomas Brückner (Grüne) sowie Klimaschutzreferent Malte Geschwinder (BBV) betonten die Wichtigkeit des Rothschwaiger Forstes für die Frischluftzufuhr der Stadt. Die hitzespeichernde Kiesgrube sollte daher nach Beendigung des Abbaus einem Klimaschutzwald weichen. Die Recyclinganlage sei grundsätzlich gut und richtig, aber nicht an dieser Stelle.
Tennis-Traglufthalle baurechtlich zulässig
Die Tennisfreunde Fürstenfeldbruck planen im Sportzentrum an der Klosterstraße die Errichtung einer Tennis-Traglufthalle für den Winterbetrieb vom 1. Oktober bis Anfang/Mitte April. Diese soll über drei bestehende Sand-Tennisplätze gehen.
Nachdem laut Bauamt das Vorhaben planungsrechtlich zulässig und damit zu genehmigen ist, folgten die Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses dieser fachlichen Aussage und gaben grünes Licht.
Sportreferent Martin Kellerer (CSU) begrüßte das Projekt des Vereins mit über 400 Mitgliedern, vor allem, da sowohl Heizung als auch Strom CO2-neutral genutzt werden. Auf Nachfrage von Klimaschutz- und Energiereferent Gunter Senf (ÖDP) versicherte Stadtbaurat Johannes Dachsel, dass vor allem zu später Stunde die Lärmschutzgrenzen eingehalten und entsprechende Auflagen in den Pachtvertrag aufgenommen werden. Die Nutzungszeit soll von 8.00 bis 22.00 Uhr sein.
Da die Halle auf dem städtischen Grundstück errichtet werden soll, muss nun zuständigkeitshalber noch der Haupt- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung im September zustimmen.
Vorentwurf Bebauungsplan für Südliche Schöngeisinger Straße beschlossen
In der Vergangenheit gab es immer wieder Bauanfragen für den Bereich zwischen der Schön- geisinger Straße und der Amper. Bei dem zuletzt gestellten Antrag auf Vorbescheid wurde bei dessen Prüfung deutlich, dass zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist. Dessen Ziel ist eine maßvolle Nachverdichtung im Rückbereich sowie Grünstrukturen und Blickbeziehungen entlang der Amper zu erhalten. Zudem waren durch die Lage im Überschwemmungsgebiet Belange des Hochwasserschutzes und der Klimaanpassung zu berücksichtigen. Anfang 2024 wurde der Aufstellungsbeschuss gefasst und nun dessen Vorentwurf dem Fachgremium vorgelegt. Dabei gab es zu beachten, dass sich zwischenzeitlich auch das von Wasserwirtschaftsamt festgelegte Überschwemmungsgebiet geändert hat. An manchen Stellen ist es größer, an anderen kleiner geworden. Zudem wurden zwei Varianten für dessen Umgriff zur Diskussion gestellt. Eine mit mehr, die andere mit weniger Möglichkeiten einer Bebauung.
Katastrophenschutzreferent Andreas Lohde (Fürstenfeldbrucker Mitte) sprach sich aus Sicherheitsgründen dafür aus, mehr Platz zwischen Amper und Gebäuden zu lassen. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder favorisierte dann auch die Variante mit einem größeren Bereich ohne Bebauung. Als nächstes erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden.
Sowohl der Planungs- und Bauausschuss als auch der Stadtrat votierten für den Erlass einer Veränderungssperre.
Bezahlbares Wohnen mit der Genossenschaft AmperWoGe
Gleich in drei politischen Gremien ging es im Juli um die geplante Wohnbebauung des städtischen Grundstücks im nördlichen Bereich der Julie-Mayr-Straße. Es wird dort ein genossenschaftliches Wohnprojekt entstehen, die Brucker AmperWoGe das Grundstück in dauerhafter Erbpacht erhalten.
Im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss stellte die Wohnungsbaugenossenschaft sich und ihre Ziele vor und es wurde dafür votiert, ihr das Grundstück zu überlassen.
Anschließend ging es im Planungs- und Bauausschuss darum, wie die Bebauung aussehen soll. Im Vorfeld hatte sich die Verwaltung in intensiven und konstruktiven Gesprächen mit der AmperWoGe darauf geeinigt, im Rahmen einer sogenannten Mehrfachbeauftragung sich von fünf Architektur- und Planungsbüros Ideen einzuholen. Allesamt haben eine große Expertise im genossenschaftlichen Bauen. In der Sitzung wurde der Auslobungstext vorgestellt, der die Rahmenbedingungen für die Überlegungen vorgibt. Diese sind beispielsweise, dass auf kostensparendes Bauen und Nachhaltigkeit zu achten ist. Von den angedachten 45 barrierefreien Wohnungen mit Einheiten zwischen eineinhalb bis sechs Zimmern sollen idealerweise 40 Prozent gefördert sein. Es soll Gemeinschaftsbereiche geben wie einen „Raum der Begegnung“ und einen Dachgarten, ein Gäste-Apartment, eine Waschküche oder auch eine Werkstatt. Durch die gemeinsame Nutzung kann der individuelle Raum kleiner ausfallen und es werden Kosten reduziert. Begrünungen, Photovoltaik und Carsharing, aber auch Lärmschutz sind weitere Bausteine. Die Bewohner werden die Stellplätze für Autos ablösen und gegenüber auf dem Volksfestplatz parken. Nachdem dieser derzeit im Sinne eines geordneteren Parkens neu strukturiert wird, kann er künftig sowohl diese Fahrzeuge als auch die durch den Bau wegfallenden Stellplätze gut aufnehmen, so die Ansicht des Bauamts.
In beiden Ausschüssen wurde angesprochen, ob man die Anzahl der Wohnungen nicht erhöhen könnte. Die Anzahl wird nun in der Auslobung offengehalten. Letztlich begrenzen aber der Baugrund und die Umgebungsbebauung die Zahl nach oben. Der Antrag von Christian Stangl (Grüne), nur drei Büros zu beauftragen, um Kosten zu sparen, fand im Sinne einer größeren Vielfalt an Ideen keine Mehrheit. Außerdem würde wahrscheinlich die Förderung der Kosten für die Mehrfachbeauftragung entfallen.
In der Stadtratssitzung gab es für das Bauprojekt einstimmig grünes Licht.
So sieht der Zeitplan aus
Die eingereichten Entwürfe der Büros werden von einer Fachjury bewertet. Im Herbst soll die Mehrfachbeauftragung erfolgen unter Einbeziehung des Planungs- und Bauausschusses. Mittels Bauturbos soll noch 2027 Baurecht geschaffen und der Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden. Die Bauphase ist für 2028 und 2029 vorgesehen.
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