Kostenloses Parken für E-Autos ab April
Ab dem 1. April dürfen Elektrofahrzeuge in ganz Bayern, und damit auch in Fürstenfeldbruck, bis zu drei Stunden kostenlos auf gebührenpflichtigen Parkplätzen stehen. Die Staatsregierung hat eine entsprechende Änderung der Verordnung beschlossen. Diese Regelung ist vorerst bis Ende 2026 befristet und kann von den Kommunen nicht außer Kraft gesetzt werden.
Das kostenfreie Parken gilt für reine Elektroautos, Plug-in-Hybride sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Die Staatsregierung erhofft sich davon einen zusätzlichen Anreiz für die Anschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge. Gleichzeitig soll durch die Begrenzung auf drei Stunden verhindert werden, dass Stellplätze in ohnehin stark frequentierten Gebieten dauerhaft blockiert werden.
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