Was tun bei Rattenbefall?

In den vergangenen Monaten ist es in Fürstenfeldbruck vermehrt zu Rattenbefall auf privaten Grundstücken gekommen. Angesichts der gesundheitlichen Risiken und der Gefahr von Sachschäden ruft die Stadt alle Eigentümer dazu auf, bei einem Rattenbefall unverzüglich professionelle Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.

Erhöhtes Risiko für Privateigentümer

Ratten können erhebliche Schäden anrichten: Sie nagen an Kabeln, Rohren und Isolierun- gen und können dadurch kostspielige Reparaturen verursachen. Zudem stellen sie ein ernstes Gesundheitsrisiko dar, da sie Krankheitserreger wie Leptospi- rose, Hantaviren und Salmonellen verbreiten können.

Gesetzliche Pflichten und Verantwortung der Eigentümer

Privateigentümer sind gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Schädlingsbefall auf ihren Grundstücken zu verhindern oder im Falle eines Befalls unverzüglich Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dies umfasst die Pflicht, professionelle Schädlingsbekämpfer zu beauftragen, um eine effektive und nachhaltige Bekämpfung sicherzustellen. Diese verfügen über die notwendige Expertise und Ausrüstung.

Vorbeugung

Durch regelmäßige Inspektionen und präventive Maßnahmen wie das Verschließen von Zugängen, die sichere Lagerung von Lebensmitteln und die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen kann einem Befall vorgebeugt werden. Lagern Sie Ihre Biomüllsäcke an einem für Schädlinge unzugänglichen Ort. Geben Sie niemals gekochte Speisereste und tierische Abfälle in den Komposter. Sichern Sie die Lüftungsschächte mit einem Drahtgeflecht und verwenden Sie stabile, verschließbare Kompostierbehälter. Entsorgen Sie Speisereste und Lebensmittel nie über die Toilette oder das Spülbecken. Die Ablagerungen an den Abwasserrohren ziehen Ratten an.

Auch Vogelfutter lockt Ratten an. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sich die Futterstelle auf dem Boden oder in der Höhe befindet, denn Ratten sind gute Kletterer. Achten Sie deshalb auf die Dosierung. Stellen Sie nur so viel Futter zur Verfügung, dass es am Abend aufgebraucht ist. Ratten sind vor allem nachtaktiv und bedienen sich in der Dunkelheit.
Was Hunden, Katzen, Hühnern und Schweinen schmeckt, mögen auch Ratten. Deshalb Tierfutter nicht offenstehen lassen. Futternäpfe nach dem Füttern reinigen. Einwanderungsmöglichkeiten im Keller und Dachboden verschließen. Wandöffnungen und nicht verwendete Abflüsse zumauern.

In dicht besiedelten Gebieten sollten Nachbarn zusammenarbeiten, um eine großflächige Ausbreitung des Rattenbefalls zu verhindern.

Nach dem Infektionsschutzgesetz hat die Kreisverwaltungsbehörde die Möglichkeit, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden können und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, die zu Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Zuständige Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Landratsamt Fürstenfeldbruck.

Foto: Christine McCall auf Pixabay




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