Trockenheit: Vorsicht bei offenem Feuer und Grillen
Vorsicht ist geboten: Angesichts der aktuellen Hitze und Trockenheit weist die Stadt Fürstenfeldbruck auf den vorsichtigen Umgang mit offenem Feuer, Grillgeräten und Glut im Freien hin. "Ein allgemeines Verbot für offenes Feuer im Stadtgebiet gibt es derzeit zwar nicht", sagt Corinna Schneider vom Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dennoch gilt: Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen.
Öffentliche Grillmöglichkeiten gibt es in Fürstenfeldbruck an der Amper im Bereich „Äußere Schöngeisinger Straße“ sowie am Pucher Meer. Dort ist Grillen nur auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen erlaubt. Am Pucher Meer dürfen Feuer und Grillen ausschließlich an speziell eingerichteten und ausgewiesenen Feuer- und Grillplätzen stattfinden. Im Erholungsgebiet an der Äußeren Schöngeisinger Straße sind offene Feuerstellen untersagt, ausgenommen ist das Grillen auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen.
An anderen Orten gelten teilweise eigene Regelungen. Auf dem Gelände der Aumühle sowie des Kreativquartiers Aumühle-Lände sind offenes Feuer, brennbare Flüssigkeiten, Gase und pyrotechnische Gegenstände grundsätzlich verboten. Auch auf dem Volksfestplatz ist offenes Feuer und Grillen tabu.

Obacht heißt es auch am Pucher Meer in puncto Grillen und offenes Feuer.
Feuer im Freien nur unter bestimmten Bedingungen
Unabhängig vom jeweiligen Ort ist dieser Tage bei Temperaturen bis knapp 40 Grad besondere Vorsicht geboten. Offene Feuer im Freien sind nur zulässig, wenn ausreichend Abstand zu Gebäuden, brennbaren Stoffen, leicht entzündbaren Materialien und Waldflächen gehalten wird. Bei starkem Wind darf Feuer im Freien ohnehin nicht betrieben werden beziehungsweise ist zu löschen. Weiter gilt: Feuerstellen sind ständig zu beaufsichtigen. Beim Verlassen des Ortes müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein, Brandrückstände sind ordnungsgemäß zu beseitigen.
"Wer außerhalb behördlich dafür bestimmter Plätze Feuer machen oder grillen möchte, benötigt zudem stets die Zustimmung der Grundstücksberechtigten", fügt Schneider an. "Auch naturschutzrechtliche Vorgaben und mögliche Regelungen in Schutzgebieten sind zu beachten."
Für Veranstaltungen gilt: Wenn dort Feuer eingesetzt werden soll – etwa in Form von Lagerfeuer, Grillen oder vergleichbaren Nutzungen –, wird die Feuerwehr als Fachstelle beteiligt. Im jeweiligen Bescheid können dann konkrete Auflagen festgelegt werden.
Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, gerade bei trockener Vegetation, hohen Temperaturen und Wind besonders umsichtig zu sein. Schon Funkenflug, weggeworfene Zigaretten oder nicht vollständig abgelöschte Glut können Brände auslösen.
Aktuelle Warnungen und Verhaltensempfehlungen für den Landkreis veröffentlicht auch das Landratsamt Fürstenfeldbruck über seinen Info- und Warnkanal.
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