Informationen zur Beantragung einer eID-Karte
Das Bürgerbüro kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Ausnahme: Abholung von Ausweispapieren.
Online können Sie hier einen Termin vereinbaren.
Ab 1. Mai nur noch digitale Lichtbilder für Ausweise
Ab 1. Mai dürfen Lichtbilder für Ausweispapiere in Papierform nicht mehr verwendet werden. Es sind dann zwingend aktuelle digitale biometrische Lichtbilder in Farbe für die Antragstellung von Ausweispapieren zu verwenden. Die Stadt Fürstenfeldbruck wird vorerst keine Möglichkeit anbieten, diese digitalen Lichtbilder im Rahmen der Ausweisbeantragung zu erstellen. Wir bitten Sie daher, sich rechtzeitig vor dem Termin um ein digitales Lichtbild zu bemühen. Sie können dies nach wie vor bei einem Fotografen erstellen lassen, sofern dieser sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechend zertifizieren hat lassen (bitte beim Fotografen nachfragen). Digitalen Lichtbilder, die von nicht zertifizierten Fotografen aufgenommen wurden (also auch private Bilddateien), dürfen von uns nicht akzeptiert werden.
Eine Ausweisbeantragung ist ohne die Möglichkeit auf den Zugriff zum digitalen Lichtbild nicht möglich!
Seit 1. Januar 2021 können Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums eine eID-Karte beantragen. Mit ihr erfolgt ein elektronischer Identitätsnachweises gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen. Die eID-Karte ist in dieser Hinsicht dem deutschen Personalausweis mit eID-Funktion vergleichbar.
- Zur Beantragung besteht keine Verpflichtung.
- Sie kann ab 16 Jahren beantragt werden.
- Die Gebühr beträgt 37 Euro, unabhängig vom Alter.
Darüber hinaus gelten die Informationen für die Beantragung eines Personalausweises.
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