Denkmalschutz
Ansprechpartner/in:
Daniel Miethe, Tel.: 08141 281- 4223, Zimmer: 27, bauordnung@fuerstenfeldbruck.de
Nadin Roschlau, Tel.: 08141 281- 4219, Zimmer: 25, bauordnung@fuerstenfeldbruck.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 8 - 12 Uhr, Do 14-18 Uhr, Mittwochs geschlossen
Vollzug des Denkmalschutzgesetzes
Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck nimmt gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 BayDSchG die Aufgabe der Unteren Denkmalschutzbehörde im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck wahr. Den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis (Baudenkmal / in der Nähe von Baudenkmälern / Ensemble) sowie den Antrag auf Grabungserlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz (Bodendenkmal) senden Sie daher bitte in zweifacher Fertigung an die Stadt Fürstenfeldbruck, Sachgebiet 42 - Bauverwaltung, Untere Denkmalschutzbehörde.
Wann ist eine Erlaubnis erforderlich?
a) Baudenkmal / in der Nähe von Baudenkmälern / Ensemble
Bei welchen Gebäuden es sich um ein Baudenkmal handelt, finden Sie im Bayerischen Denkmal-Atlas.
- Gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayDSchG benötigen Sie eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, sobald Sie eine Maßnahme (auch baurechtlich verfahrensfreie) an einem Baudenkmal vornehmen möchten.
- Des Weiteren benötigen Sie gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayDSchG eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Sie in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen wollen und sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Ob durch Ihre Maßnahme eine Auswirkung auf das Erscheinungsbild eines Baudenkmals entsteht, prüfen die Denkmalschutzbehörden.
- Außerdem benötigen Sie gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayDschG eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Sie eine Maßnahme innerhalb eines Ensembles vornehmen möchten und sich diese auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken könnte.
- Achtung! Ist für die geplante Maßnahme auch eine Baugenehmigung erforderlich, wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 6 Abs. 3 BayDschG im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft und es ist kein separater Antrag zu stellen.
b) Bodendenkmal
Unter welchen Grundstücken sich ein Bodendenkmal befindet, finden Sie im Bayerischen Denkmal-Atlas.
- Gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG benötigen Sie eine Grabungserlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz, wenn Sie auf einem Grundstück graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten vornehmen wollen, soweit sich in diesem Bereich ein Bodendenkmal befindet oder zu vermuten ist.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
a) denkmalschutzrechtliche Erlaubnis (Baudenkmal / In der Nähe von Baudenkmälern / Ensemble):
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
- detaillierte Maßnahmenbeschreibung (z.B. Benennung des Materials, der Farben)
- ggf. Darstellung des Gebäudes
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte à Bestand in schwarz, Abriss in gelb, Änderungen in rot
- Historische Fotos / Pläne
- Fotos als Bestandsdokumentation - ggf. Details (z.B. Fenster, Gauben) in Form von Detailzeichnungen/Fotos
- ggf. Ergebnisse Voruntersuchungen
- ggf. statisches Sanierungskonzept, Schadenskartierung
- ggf. Brandschutzkonzept
- ggf. Stellungnahme zur baurechtlichen Lage
- ggf. Informationen über bisherige Abstimmungen mit der Denkmalschutz- / Baubehörde
b) Grabungserlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz (Bodendenkmal):
Nach Abschluss der Grabung: Änderungsanzeige Maßnahme der Bodendenkmäler
Die zur bestmöglichen Beurteilung notwendigen Unterlagen sind antragsspezifisch und abhängig vom Umfang der Maßnahme.
Förderung von denkmalschutzrechtlichen Maßnahmen
Zuschüsse für Ihr Vorhaben
Die Zuschüsse können insbesondere beantragt werden:
a) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) (Antrag ist bei Stadt einzureichen)
- Achtung! Zuschüsse vom BLfD können nur gewährt werden, wenn die Maßnahme vorab mit diesem abgestimmt wurde. Bitte nehmen Sie im Hinblick auf eine spätere Bezuschussung - unabhängig vom Erlaubnisverfahren bei der Unteren Denkmalschutzbehörde - vor Beginn der Maßnahmen immer auch Kontakt mit dem BLfD auf.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.
b) beim Bezirk Oberbayern (Antrag ist bei Stadt einzureichen). Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bezirks.
c) beim Landkreis Fürstenfeldbruck (Antrag ist beim Landratsamt einzureichen). Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes.
d) bei der Bayerischen Landesstiftung (Antrag ist bei der Bayerischen Landesstiftung einzureichen). Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Landesstiftung.
Steuervergünstigungen für Ihr Vorhaben
Instandsetzungs- und Restaurierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden können steuerlich absetzbar sein. Steuerbescheinigungen stellt das BLfD aus. Bitte nehmen Sie im Hinblick auf eine spätere Steuerbescheinigung - unabhängig vom Erlaubnisverfahren bei der Unteren Denkmalschutzbehörde - vor Beginn der Maßnahmen immer auch Kontakt mit dem BLfD auf. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Denkmalpflege.
Beratung
Falls Sie eine fachliche Beratung benötigen, bieten wir Ihnen an, hierfür einen Termin am „Sprechtag“ zu vereinbaren. Im Rahmen des Sprechtages haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anliegen gemeinsam mit dem Gebietsreferenten des BLfD, der Kreisheimatpflegerin und der Unteren Denkmalschutzbehörde zu besprechen. Die Sprechtage finden etwa einmal im Monat statt. Falls Sie einen Termin vereinbaren möchten, wenden Sie sich hierfür bitte frühzeitig an uns als Untere Denkmalschutzbehörde.
Künstlervillen in Fürstenfeldbruck
Kultur- und Gartenstadt Fürstenfeldbruck - ab etwa 1875 siedelten sich in Fürstenfeldbruck und in Emmering vermehrt Künstler, Privatiers und Industrielle an. Es entstanden ausgedehnte Villengebiete, großbürgerliche Landhausvillen und Künstlervillen im Stil zeitgenössischer Architektur wie Neobarock und Jugendstil. Für weitere Informationen:
https://www.fuerstenfeldbruck.de/ffb/web.nsf/id/li_kuenstlervillen.html
Tipp!
Erkunden Sie den wunderschönen Rundgang durch unsere Villengebiete in Fürstenfeldbruck!
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