Denkmalschutz

Ansprechpartner/in:

Daniel Miethe, Tel.: 08141 281- 4223, Zimmer: 212, bauordnung@fuerstenfeldbruck.de

Nadin Roschlau, Tel.: 08141 281- 4219, Zimmer: 25, bauordnung@fuerstenfeldbruck.de

Öffnungszeiten: 

Mo, Di, Do, Fr 8 - 12 Uhr, Do 14-18 Uhr, Mittwochs geschlossen

Vollzug des Denkmalschutzgesetzes

Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck nimmt gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 BayDSchG die Aufgabe der Unteren Denkmalschutzbehörde im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck wahr. Den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis (Baudenkmal / in der Nähe von Baudenkmälern / Ensemble) sowie den Antrag auf Grabungserlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz (Bodendenkmal) senden Sie daher bitte in zweifacher Fertigung an die Stadt Fürstenfeldbruck, Sachgebiet 42 - Bauverwaltung, Untere Denkmalschutzbehörde.

Wann ist eine Erlaubnis erforderlich?

a) Baudenkmal / in der Nähe von Baudenkmälern / Ensemble

Bei welchen Gebäuden es sich um ein Baudenkmal handelt, finden Sie im Bayerischen Denkmal-Atlas

b) Bodendenkmal

Unter welchen Grundstücken sich ein Bodendenkmal befindet, finden Sie im Bayerischen Denkmal-Atlas.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

a) denkmalschutzrechtliche Erlaubnis (Baudenkmal / In der Nähe von Baudenkmälern / Ensemble):

b) Grabungserlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz (Bodendenkmal):

Nach Abschluss der Grabung: Änderungsanzeige Maßnahme der Bodendenkmäler

Die zur bestmöglichen Beurteilung notwendigen Unterlagen sind antragsspezifisch und abhängig vom Umfang der Maßnahme.

Förderung von denkmalschutzrechtlichen Maßnahmen

Zuschüsse für Ihr Vorhaben
Die Zuschüsse können insbesondere beantragt werden:

a) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) (Antrag ist bei Stadt einzureichen)

b) beim Bezirk Oberbayern (Antrag ist bei Stadt einzureichen). Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bezirks.

c) beim Landkreis Fürstenfeldbruck (Antrag ist beim Landratsamt einzureichen). Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes.

d) bei der Bayerischen Landesstiftung (Antrag ist bei der Bayerischen Landesstiftung einzureichen). Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Landesstiftung.

Steuervergünstigungen für Ihr Vorhaben

Instandsetzungs- und Restaurierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden können steuerlich absetzbar sein. Steuerbescheinigungen stellt das BLfD aus. Bitte nehmen Sie im Hinblick auf eine spätere Steuerbescheinigung - unabhängig vom Erlaubnisverfahren bei der Unteren Denkmalschutzbehörde - vor Beginn der Maßnahmen immer auch Kontakt mit dem BLfD auf. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Denkmalpflege.

Beratung

Falls Sie eine fachliche Beratung benötigen, bieten wir Ihnen an, hierfür einen Termin am „Sprechtag“ zu vereinbaren. Im Rahmen des Sprechtages haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anliegen gemeinsam mit dem Gebietsreferenten des BLfD, der Kreisheimatpflegerin und der Unteren Denkmalschutzbehörde zu besprechen. Die Sprechtage finden etwa einmal im Monat statt. Falls Sie einen Termin vereinbaren möchten, wenden Sie sich hierfür bitte frühzeitig an uns als Untere Denkmalschutzbehörde. 

Künstlervillen in Fürstenfeldbruck

Kultur- und Gartenstadt Fürstenfeldbruck - ab etwa 1875 siedelten sich in Fürstenfeldbruck und in Emmering vermehrt Künstler, Privatiers und Industrielle an. Es entstanden ausgedehnte Villengebiete, großbürgerliche Landhausvillen und Künstlervillen im Stil zeitgenössischer Architektur wie Neobarock und Jugendstil. Für weitere Informationen: 
https://www.fuerstenfeldbruck.de/ffb/web.nsf/id/li_kuenstlervillen.html



Tipp!                                                                                                               
Erkunden Sie den wunderschönen Rundgang durch unsere Villengebiete in Fürstenfeldbruck!




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Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 05/18/2024
Quelle: