Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Tiefbau vom Oktober 2021

Für Insekten und Vögel

Ein Teil der städtischen Grünfläche östlich des Willy-Buchauer-Rings wird insektenfreundlich mit Blühsträuchern umgestaltet. Dies hat der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau jetzt beschlossen. Damit folgte das Gremium einem Antrag der ÖDP.

Derzeit wird das rund zwei Hektar große Areal kurz gemäht und unter anderem von den Kindern als Spiel- und Sportbereich genutzt. Die Böschung am östlichen Rand könnte aber auch als Blühfläche gestaltet werden, so die Antragsteller. Sie griffen damit eine Anregung von Bürgern auf. Laut Verwaltung kann wegen der Bodenverhältnisse keine extensive Blühwiese angelegt werden. Daher wurde vorgeschlagen, dort Sträucher vorzusehen. Diese bieten nicht nur Nahrung für Insekten, sondern auch Nist- und Schutzmöglichkeiten für Vögel.

Verbesserungen für Radfahrer gefordert

In einem gemeinsamen Antrag haben die Fraktionen BBV, ÖDP, Die Linke und die Grünen eine Verbesserung der Verkehrssicherheit am Kreisverkehr Augsburger-/Wilhelm-Busch-Straße/Starenweg gefordert. Sie wünschen sich dort einen umlaufenden, getrennten Geh- und Radweg. Dabei sollen die Anschlüsse sowohl an den Spatzenweg als auch an den geplanten Busbetriebshof bedacht werden. Zebrastreifen könnten Fußgängern eine sichere Querung ermöglichen. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau gab dafür grundsätzlich grünes Licht.

Die Radverkehrsbeauftrage der Stadt, Claudia Gessner, wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass mit den beantragten Maßnahmen die B2 betroffen und somit das Staatliche Bauamt als Straßenbaulastträger einzubinden sei. Die konkrete Ausführung müsse in der Planung detailliert geprüft werden. Laut Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck kam es in den vergangenen fünf Jahren insgesamt zu sechs Unfällen dort, wobei nur einmal ein Radfahrer beteiligt war. Aus Polizeisicht bestehe daher kein Nachbesserungsbedarf.

Beschlossen wurde, dass das Projekt in die Prioritätenliste Verkehrsplanung/Radverkehr aufgenommen und nach Dinglichkeit und den Kapazitäten bewertet wird.

„Herzlich willkommen“ in der Stadt

„Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck sollte, wenn man in unserer Stadt ankommt, in einer gewissen Weise erkennbar und fühlbar machen, dass sie das Zentrum des Landkreises Fürstenfeldbruck ist“, betonten Peter Glockzin und Markus Droth von den Freien Wählern in einem Antrag. Diese Stellung sollten ebenso wie das „gewachsene Bürgerselbstverständnis“ zum Ausdruck gebracht werden. Daher forderten sie eine entsprechende Gestaltung der Einfalls- und Ankunftsbereiche in der Stadt. So könnte etwa an der Kreuzung Fürstenfelder-/Rothschwaiger-/Schöngeisinger Straße am Hang an der Westseite ein Willkommens-Schild oder eine besondere Bepflanzung angebracht werden. Ebenso würden sich die Kreisverkehre an den Einfallsstraßen für eine besondere Gestaltung anbieten. Dabei wäre auch die Einbindung ortsansässiger Betriebe denkbar. Jetzt befasste sich der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau mit dem Thema.

Die Verwaltung wies in ihrer Stellungnahme jedoch darauf hin, dass sich die genannten Kreisverkehre auf Bundes- oder Staatsstraßen befinden. Daher müsse erst geprüft werden, ob die Eigentümer einer Umgestaltung zustimmen würden. Zu berücksichtigen sei zudem das Blühflächenkonzept der Stadt, das extensive Pflanzungen vorsieht. Demnach sei ohnehin an einigen Einfahrtsstraßen eine wilde, bunte Bepflanzung geplant.

Nach Meinung der städtischen Landschaftsplanerin Kathrin Zifreund sei ein „Herzlich willkommen“ jedoch an der von den Antragstellern genannten Kreuzung deplatziert, da es sich nicht um einen Einfahrtsbereich handele. Auch wäre die Pflege und Bewässerung einer Hangbepflanzung zeitaufwändig und intensiv. Insgesamt sollte daher dort eine Umgestaltung nicht weiter verfolgt werden.

Eine zusätzliche Beschilderung oder das Stadtwappen werde als nicht notwendig erachtet. Ein „Griaß di“-Schild würde eher einen provinziellen Touch vermitteln und sei daher keine zielführende Idee, betonte Christian Götz (BBV). Und er sprach sich klar dafür aus, auf eine Saisonbepflanzung zu verzichten. Das Ganze müsse zu Fürstenfeldbruck passen, betonte auch Andreas Lohde (CSU). Die Mehrheit des Ausschusses sah dies genauso.

Kläranlage: Erneuerung der Blockheizkraftwerke

Mit den beiden Blockheizkraftwerken im Brucker Klärwerk werden derzeit rund 65 Prozent des benötigten Stroms für die Anlage erzeugt. Zudem sind diese für den Notstrombetrieb unerlässlich. Die Maschinen wurden 2012 in Betrieb genommen und müssen nun erneuert werden. Nach einer öffentlichen Ausschreibung hat der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau in seiner jüngsten Sitzung den Auftrag für die Ersatzbeschaffung rund 534.000 Euro brutto einstimmig beschlossen.

Reinigung und Sicherung: Verordnung überarbeitet

Die Reinhaltung der öffentlichen Straßen, die Reinigung von Gehwegen und die Sicherung der Gehwege im Winter sind in einer Verordnung geregelt. Aufgrund einer Änderung im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz wurde den Kommunen nun vom Bayerischen Städtetag geraten, die Verordnung neu zu erlassen. Dem hat der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau jetzt zugestimmt und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat gefasst.

Zwar war in der Verordnung auch in Fürstenfeldbruck bereits jetzt schon vorgegeben, dass die Reinigung und Sicherung von gemeinsamen Geh- und Radwegen auf die Anlieger übertragen wird.

Allerdings hatte sich herausgestellt, dass bislang die Rechtsgrundlage hierfür gefehlt hatte, so die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde, Birgit Thron. Dies sei durch die Gesetzesänderung nachgeholt worden. Zudem wurden einige redaktionelle Änderungen in die Brucker Neufassung eingepflegt.

Gleichzeitig wurde klargestellt, dass die Sicherungspflichten für Anlieger nur in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite zulässig seien. Auch bei kombinierten Geh-und Radwegen liegt die Breite bei 1,50 Metern. Eine Abwälzung des Winterdienstes auch für die dem Radverkehr zugeordneten Flächen sei nicht zulässig. Schnee und Eis seien am Rand des Gehwegs oder der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet wird. Damit solle das Hin- und Herschieben zwischen Anliegern und Bauhof samt dem damit verbundenen Ärger vermieden werden, sagte Thron dazu. Auch sei untersagt, Schnee und Eis von Privatgrund auf öffentlichen Verkehrsflächen abzulagern. Bezüglich der Reinigungspflicht gelte, dass im Frühjahr Kehricht und Unrat zu entfernen und zu entsorgen seien. Entsprechendes gelte im Herbst für das Laub.