Sitzung des Ausschusses Umwelt, Verkehr und Tiefbau vom November 2022

 Querungshilfe am Kreisel der Staatsstraße 2054 beschlossen

Auf Kosten der Stadt wird eine Querungshilfe westlich des Kreisels an der Staatsstraße 2054 (Richtung Aich) geplant und gebaut.

Der Verkehrsausschuss hatte zuvor auf Antrag von Martin Kellerer (CSU) vor gut zwei Jahren beschlossen, dass man sich beim Staatlichen Bauamt Freising erneut dafür einsetzt, dass westlich vom Kreisverkehr eine Querungshilfe für Fußgänger und Radler entsteht. Zuletzt kam von diesem eine negative Stellungnahme. Es herrsche mit zehn Querungen zu Spitzenzeiten ein zu geringer Bedarf und für Radler bestünden Alternativstrecken. Selbst wenn der Bedarf nachgewiesen werden könnte, sei aus Kapazitätsgründen und den anderen laufenden Projekten in der Stadt wie das Unfall-Problem an der Kaisersäule oder der Ausbau der Augsburger Straße eine Umsetzung derzeit nicht möglich. In enger Abstimmung mit der zuständigen Behörde könne die Stadt jedoch auf eigene Kosten die Querung bauen, wenn man nicht warten will.
Die Verwaltung sieht durchaus einen möglichen Bedarf an dem Überweg, vor allem da in der Regel Schulkinder Richtung Viscardi-Gymnasium ihn nutzen und voraussichtlich durch den Neubau der Grundschule weitere Kinder hinzukommen werden. Für zwingend erforderlich wird der Bau allerdings nicht gehalten, da es über die Zadarstraße mit Querungshilfe über die Landsberger Straße zur Cerveteristraße eine Alternativroute gibt. Die Kosten von 210.000 bis 250.000 Euro seien doch erheblich.
Der Verkehrsausschuss hat sich einstimmig in seiner jüngsten Sitzung dafür ausgesprochen, dass die Stadt den Überweg selbst in Angriff nimmt. Auf Anregung von Alexa Zierl (ÖDP) wird geprüft, ob es hierfür einen Zuschuss aus der Klimaschutz-Förderung gibt.

Erster Vorentwurf zum Ausbau der Augsburger Straße vorgestellt

Seit einigen Jahren schon beschäftigt man sich zusammen mit dem zuständigen Staatlichen Bauamt Freising mit der Verbesserung der Situation vor allem von Radlern entlang der Augsburger Straße. Im jüngsten Verkehrsausschuss wurde nun ein erster Vorentwurf vorgestellt, der mit elf zu vier Stimmen so angenommen wurde. Thomas Brückner (Grüne) hatte in seinem Änderungsantrag hierzu einige Planungsänderungen gefordert wie eine Reduzierung der Fahrbahnbreiten von sieben auf sechseinhalb Meter oder eigenständige bauliche Radwege. Mit diesem scheiterte er knapp. Er war insgesamt eher unzufrieden, da Verbesserungsvorschläge des Verkehrsforums nicht eingeflossen seien und nicht zukunftsorientiert genug im Sinne der notwendigen Verkehrswende gedacht werde. Eine Mehrheit bekam er dagegen für seinen Antrag, dass entgegen der bisherigen Planung der Schutzstreifen für Radler stadteinwärts nicht an der Philipp-Weiß-Straße enden, sondern durch ein Zurücksetzen der Drückampeln und neue Aufteilung der Fahrbahn bis zur Kreuzung Dachauer Straße fortgeführt werden soll.

Auch wenn sich zum Beispiel Gewerbereferent Franz Höfelsauer, Martin Kellerer und OB Erich Raff (alle CSU) zugunsten der anliegenden Geschäftsleute gegen einen Schutz- oder Radfahrstreifen zwischen Dachauer Straße und Adolf-Kolping-Straße mit der Folge des Wegfalls von vier bis fünf Parkplätzen auf der Ostseite aussprachen, wurde dies mit acht zu sieben Stimmen beschlossen.

Die Anregung von Christian Götz (BBV), die Hainbuchenhecke entlang des sogenannten Gerblkellerparks zu erhalten, auf dem jetzigen Fußweg den Radweg fortzuführen und den Weg für die Fußgänger hinter die Baumreihe zu verlegen, wird auf ihre Machbarkeit geprüft.

Saniert und für den Rad- und Fußverkehr besser ausgebaut werden in einem ersten Schritt 890 Meter. Die Maßnahme beginnt auf Höhe der Straße Am Ährenfeld und endet zunächst am Spitz Augsburger-/Maisacher Straße. Die genauere Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen sollen im kommenden Jahr erfolgen, mit der Umsetzung des ersten Bauabschnitts 2024 begonnen werden. Anschließen soll der südliche Bereich bis zur Dachauer Straße. Da weitere größere Maßnahmen in der Stadt geplant beziehungsweise zu betrachten sind, wie die Münchner Straße oder das Thema Amperbrücke, wird sich die Verwaltung nun mit dem Straßenbauamt Freising abstimmen, welches Projekt als nächstes angegangen werden soll.

Regelungen für Freischankflächen beschlossen

Die Verwaltung hat im Ausschuss Umwelt, Verkehr und Tiefbau über ihre Erfahrungen mit den Freischankflächen berichtet und Verbesserungs- sowie Änderungsvorschläge vorgelegt, die allesamt begrüßt und verabschiedet wurden.

Die Gastronomie hat über Sondernutzungserlaubnisse die Möglichkeit, auf öffentlichem Grund wie Bürgersteigen einen Außenbereich zu errichten. Im Zuge von Corona wurden die erlaubten Flächen als Entgegenkommen auf 40 Quadratmeter vergrößert. Wer eine noch größere Fläche wollte, bekam in den Jahren 2020 bis 2022 eine baurechtliche Duldung, auf eine an sich erforderliche Baugenehmigung wurde verzichtet. Nachdem die Duldungen nun ausgelaufen sind, hat sich die Verwaltung im Vorfeld mit den Gastronomen in Einzelgesprächen vor Ort getroffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Dabei ging es ihr auch um die Abgrenzungen durch Tonnen oder feste Wände, die bislang auch nur hingenommen wurden, obwohl denkmalschutz- rechtliche Bedenken entgegenstanden. Als Resultat wurde als einheitlich geltende Regelung vorgeschlagen, dass sich Einfassungen innerhalb der festgelegten Freischrankfläche befinden müssen. Um stadtgestalterische und denkmalschutzrechtliche Belange einzubeziehen, wurde die Erstellung eines Gestaltungsleitfadens beauftragt, der mit Eigentümern, Betreibern, Fachstellen und Politik ausgearbeitet und dem Ausschuss dann zur Entscheidung vorgelegt werden soll.

Der Grundsatzbeschluss, dass die Freischrankflächen jeweils von den Hauskanten begrenzt werden, solle beibehalten werden, in begründeten Ausnahmefällen soll hiervon aber bei der Erteilung der Erlaubnis abgewichen werden dürfen.

Der Zeitraum für die erlaubte Außengastronomie wurde vom 1. März bis 31. Oktober festgelegt. Wer möchte, kann auch weiterhin bis zu 40 Quadratmeter nutzen. Bei Großveranstaltungen wie dem Altstadtfest treten die Sondernutzungserlaubnisse außer Kraft, die Flächen sind komplett zu räumen. Der Veranstalter kann aber gesonderte Vereinbarungen mit den Gaststätten treffen. So wurde es seit Jahren schon gehandhabt und wird jetzt festgeschrieben.

Jahresbericht zur Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplans

Der Stadtrat hat Ende vergangenen Jahres den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) mit konkreten Umsetzungsschritten für die kommenden 15 Jahre beschlossen. Dabei wurden zehn Leitziele festgesetzt, 18 Schlüsselmaßnahmen identifiziert und eine Priorisierung vorgenommen. In der Oktobersitzung des Verkehrsausschusses berichteten Mobilitätsmanagerin Montserrat Miramontes sowie Radverkehrsbeauftragte Claudia Gessner über die Fortschritte. Hierzu gehört zum Beispiel die Zone 20 in der Schöngeisinger Straße zwischen der Kapuziner- und der Ledererstraße. Die Planungen für die Umgestaltung des südlichen Viehmarktplatzes stehen, die Umsetzung erfolgt kommendes Jahr. Bereits entstanden sind Abstellflächen für Fahrräder, E-Scooter und Lastenräder an der Ludwigstraße und im Brucker Westen. Auch wurde an der äußeren Schöngeisinger Straße der Radstreifen angelegt und rot markiert. Dies gilt auch für weitere Straßenabschnitte oder die Einfärbung von Einmündungen. An der Kreuzung Schöngeisinger Straße/Rothschwaiger Straße/Fürstenfelder Straße wurde ein eigenes Signal für die Linksabbieger längs der Schöngeisinger Straße eingeführt, das Unfälle vermeiden soll. Es wurden, wo sinnvoll und möglich, Abbiegespiegel angebracht. Und es werden noch heuer sechs zusätzliche E-Ladesäulen mit zwölf Ladepunkten an fünf Standorten realisiert. Durch die Teilnahme an Veranstaltungen und die Berichterstattung im RathausReport und anderen Medien wurde Öffentlichkeitsarbeit für die unterschiedlichsten Themen betrieben. „Der VEP gibt uns eine gute Struktur für unsere Arbeit“, so Miramontes.

Somit sind schon deutliche Fortschritte ersichtlich. Viele weitere Maßnahmen sind bereits in Bearbeitung, manche haben sich aus verkehrlichen beziehungsweise rechtlichen Gründen als nicht umsetzbar herausgestellt. Es wird künftig weiter berichtet.

Gehweg Weilerweg in Aich soll zügig ausgebaut werden

In Aich wird gerade an einer Machbarkeitsstudie zur Dorfstraße gearbeitet. Auf Antrag von Martin Kellerer (CSU) wird der Weilerweg Richtung dem gut frequentierten Feuerwehr- und Schützenhaus in diese mit aufgenommen und soll als Gehweg ausgebaut werden. Dafür soll der Grünstreifen weichen. Verkehrsreferent Mirko Pötzsch (SPD) schlug angesichts der bei Regen auftretenden Schlammlöcher vor, den 20 Meter langen Weg zeitnah voranzubringen und gar nicht erst in die Studie aufzunehmen. Stadtbaurat Johannes Dachsel versprach zu prüfen, ob eine einfache Möglichkeit zum Beispiel über den Bauhof besteht, Abhilfe zu schaffen. Ansonsten werde das Teilstück in die Studie aufgenommen und dann aber vorgezogen.

Probleme mit Kiesabbau am Pucher Meer bald erledigt?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte beantragt, einen regelmäßigen Bericht über die Wasserqualität des Pucher Meers einzufordern und einer möglichen Verlängerung des Einleitens von Kieswaschwassser des angrenzenden Kieswerks zu widersprechen. Außerdem solle man sich mit den zuständigen Stellen auf Instandhaltungsmaßnahmen, insbesondere eine ökologische und wasserbautechnische Grundlagenermittlung und eine Entschlammung einigen. Hintergrund ist unter anderem, dass eine deutliche Verlandung aufgrund Verschlammung des Sees befürchtet wird. Die dadurch verstärkte Algenbildung wirke sich negativ auf die Wasserqualität aus und gefährde den Bestand gewisser Fischarten. Durch die große Vermehrung von gefährlichen Blaualgen, die laut Verwaltung vom Wasserwirtschaftsamt nicht bestätigt wurde, könne es zu erheblichen Gesundheitsgefahren für die Badegäste kommen.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt sowie aufgrund der geschlossenen Verträge kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Stadt zum einen keinen Einfluss auf eine mögliche Verlängerung der bis Ende des Jahres laufenden Abgrabungserlaubnis hat. Bislang liege aber kein Antrag vor. Sollte dieser kommen, würde hierüber das Landratsamt entscheiden, die Stadt müsste daran nicht einmal beteiligt werden. Die Einleitungen ins Pucher Meer sowie die Wasserqualität würden mehrfach im Jahr kontrolliert und überwacht. Von den Fachstellen bestünde derzeit aufgrund der Untersuchungen kein Handlungsbedarf. Es gebe daher keine rechtlichen Gründe, dass die Kreisbehörde die Erlaubnis widerruft oder weitere Auflagen erteilt, so die Bauverwaltung.

Aber das Thema könnte sich sowieso zeitnah erledigen. Die Abbaugenehmigung läuft Ende 2022, die Einleitung des Waschwassers 2023 aus und der Betreiber wird dem Vernehmen nach wohl keine Verlängerung des Abbaus beantragen, warte vielmehr laut Jan Halbauer (Grüne) derzeit darauf, dass die Stadt auf ihn zukommt. Stadtkämmerer Marcus Eckert berichtete, dass als Ergebnis eines Gesprächs mit der Geschäftsführung des Unternehmens beabsichtigt ist, noch in diesem Jahr den notariellen Vertrag zum Ankauf des „Pucher Meer 2“ zu schließen. Der Durchstich zur Verbindung von Pucher Meer 1 und 2 solle erst erfolgen, wenn die Rekultivierung abgeschlossen und der Umbau in eine Naherholungsfläche abgeschlossen ist.

OB Erich Raff (CSU) regte an, durch einen Beschluss des Stadtrates ein Signal an das Landratsamt zu senden, dass bei einem doch kommenden Antrag auf Verlängerung enge Absprachen mit der Stadt – auch wenn diese an sich nicht vorgesehen sind – erfolgen sollen. Außerdem soll nach Einstellung des Kiesabbaus kein Fremdkies gequetscht und gewaschen werden dürfen. Christian Götz (BBV), Jan Halbauer und der Umweltbeirat könnten eine entsprechende Vorlage erstellen.