Sitzung des Stadtrates vom Oktober 2022

Breitbandausbau in Gewerbegebieten kommt

Es bleibt nun doch dabei: Die Stadt setzt auf den Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie. Damit behalten die Ende 2021 getroffenen Beschlüsse ihre Gültigkeit. Zwischenzeitlich war der eigenwirtschaftliche Ausbau durch die Telekom im Raum gestanden. Dabei wäre der Start jedoch frühesten in vier Jahren gewesen. Jetzt ist eine frühzeitigere Realisierung möglich. Angeschlossen werden sollen die Gewerbegebiete Industriestraße, Hubertusstraße, B2/B471, Maisacher Straße und Hasenheide. Die geschätzten Gesamtkosten liegen bei rund 736.200 Euro. Vorgesehen ist dabei ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 401.200 Euro. Aufgehoben wurde der Beschluss für die Prüfung der möglichen Erschließungsgebiete „Puch" und „Hasenheide – Wohnbereiche". Dies hat der Stadtrat einstimmig beschlossen.

OB Erich Raff (CSU) gab zu bedenken, dass das Projekt trotz Förderprogramm den Haushalt belastet, da die Stadt in Vorleistung gehen muss. Andreas Lohde (CSU) sprach sich dafür aus, den Ausbau nicht auf die lange Bank zu schieben. Dem schloss sich Philipp Heimerl (SPD) an. Dies sei richtig investiertes Geld. Von einer Investition in die Zukunft sprach Christian Götz (BBV). Die zuständige Referentin Johanna Mellentin (Grüne) forderte ebenfalls, den Weg weiterzugehen und nicht zurück in „die Steinzeit“ zu verfallen. Alexa Zierl (ÖDP) hofft, dass es im Sinne der Daseinsvorsorge nun schnell vorangeht.

Städtebauförderung: Abgespeckter Antrag

Turnusmäßig stand der Jahresantrag 2023 für Maßnahmen zur Städtebauförderung in der Innenstadt auf der Tagesordnung des Planungs- und Bauausschusses (PBA) sowie des Stadtrats. Wie Bauamtsleiter Johannes Dachsel im PBA erläuterte, wurde diesmal ein entschlackter Antrag erarbeitet. Dieser enthält nur Vorhaben, die auch tatsächlich Aussicht auf eine Realisierung haben. Das Paket wurde von beiden Gremien mehrheitlich gebilligt.

Demnach wurden von der Stadt folgende Maßnahmen angemeldet: Fortschreibung Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), Feinuntersuchung Taubenhaus, Umgestaltung Viehmarktplatz Süd (Bau), Wegeverbindung von der Schöngeisinger Straße zur Lände, Kommunales Förderprogramm zur Innenhofbegrünung, Neugestaltung Querung Dachauer Straße und Verfügungsfonds Stadtmarketing. Die förderfähigen Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 2,061 Millionen Euro.

Thomas Brückner (Grüne) wünschte sich, dass die Sanierung des südlichen Teils der Augsburger Straße um zwei Jahre vorgezogen werden sollte. Dachsel verwies in diesem Fall auf die Abhängigkeit vom für die Bundesstraße zuständigen Staatlichen Bauamt Freising. Alexa Zierl (ÖDP) vermisste die geplante Wegeverbindung zwischen Volksfestplatz und Viehmarktplatz. Zudem sprach sie den Umbau der Deichensteg-Brücke an. Diese setze sich derzeit nicht weiter, daher werde kein Handlungsbedarf gesehen, so Dachsel. Sitzungsleiter Christian Stangl (Grüne) sicherte zu, dass die vorgebrachten Anregungen zu Protokoll genommen werden.

Grünes Licht für Erweiterung der Grundschule an der Philipp-Weiß- Straße

Die Planungen für die Erweiterung der Grundschule an der Philipp-Weiß-Straße gehen weiter. Sowohl der Planungs- und Bauausschuss als auch der Stadtrat gaben einstimmig grünes Licht für die weitere Projektentwicklung. Da ab September 2026 ein Rechtsanspruch auf eine Nachmittagsbetreuung der Kinder besteht, müssen neben weiteren Klassenzimmern Räume für Hort und Mittagsbetreuung errichtet werden. Das Vorhaben wird jedoch teurer als ursprünglich gedacht. Denn statt der bisher veranschlagten insgesamt 13,2 Millionen Euro werden die Kosten nun auf rund 17,4 Millionen Euro geschätzt. Grund seien die allgemein deutlich gestiegenen Baukosten, so die Verwaltung. Die Stadt rechnet aber auch mit höheren staatlichen Zuschüssen als den zuletzt angesetzten 2,7 Millionen Euro. Ziel ist eine Fertigstellung zum Schuljahr 2026/27. Eine Verzögerung würde die Stadt in Bedrängnis bringen, sagte Michael Maurer, der für Schulen und Kitas zuständige Amtsleiter.

Der dreigeschossige Anbau soll in kompakter Bauweise ohne Keller nördlich der Bestandsgebäude am Rand des Volksfestplatzes entstehen. Mit dem Riegel wird die nordöstliche Ecke des Schulgeländes geschlossen. Im Erdgeschoss sind sechs neue Klassenzimmer geplant. Letztlich sollen 16 Klassen mit geschätzt 337 Kindern in der Philipp-Weiß-Grundschule unterrichtet werden. Im ersten Stock sowie der reduzierten zweiten Etage sind die Räume für den viergruppigen Hort und die Mittagsbetreuung vorgesehen. Um den Eingriff in den Volksfestplatz möglichst gering zu halten, soll die 700 Quadratmeter große Außenfläche für den Hort auf dem Flachdach des ersten Stockwerks angelegt werden. Bauamtsleiter Johannes Dachsel erläuterte, dass die Funktionsräume zum Volksfestplatz hin situiert werden. Das Raumprogramm ist bereits von der Regierung von Oberbayern genehmigt. Das Vorhaben soll mit einer Photovoltaikanlage versehen und an das Fernwärmenetz angeschlossen werden.

Das benachbarte Mehrzweckgebäude, das von Vereinen genutzt wird und Sanitärräume für Veranstaltungen auf dem Platz vorhält, bleibt erst einmal unverändert erhalten. Das bestehende Schulhaus aus dem Jahr 1951, das 2007 durch einen Hort erweitert worden ist, sowie die Jahnhalle sind von der Baumaßnahme nicht berührt.

In der Diskussion im Planungs- und Bauausschuss hob Vize-Bürgermeister und Sitzungsleiter Christian Stangl (Grüne) die Wichtigkeit des Projekts hervor. Dies sei eine Pflichtaufgabe der Stadt. Das Konzept sei mit der Schulleitung abgestimmt. ,,Auf geht’ s, pack ma’ s“, bekräftigte Christian Götz (BBV). Das Vorhaben sei einigermaßen ökonomisch und einigermaßen ökologisch, sagte er. Markus Droth (FW) war wichtig, dass der Volksfestplatz auch weiterhin für das Volksfest genutzt werden kann. Im Stadtrat fragte er zudem nach einem baubegleitenden Ausschuss. Andreas Lohde (CSU) regte an, auch gleich den geplanten Wohnungsbau auf dem angrenzenden Grundstück an der Julie-Mayr-Straße mit der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises anzugehen. Hans Schilling (CSU) hinterfragte angesichts der Kosten das Raumprogramm. Mirko Pötzsch (SPD) sprach von einer massiven Belastung für den Haushalt. Philipp Heimerl (SPD) thematisierte im Stadtrat ebenfalls die Kosten. Die Verwaltung solle diese im Blick behalten. Denn diese haben „Auswirkungen auf alles andere, was wir uns leisten wollen“. Alexa Zierl (ÖDP) hätte sich Alternativen gewünscht und sprach von einer „Schuhschachtel“. Auf ihre Anregung hin sollen der Einsatz einer Grundwasserwärmepumpe und die Montage weiterer Solarmodule geprüft werden.

Bei Gestaltungssatzung nachgebessert

Im Jahr 2021 hat der Stadtrat beschlossen, eine Gestaltungssatzung zu erlassen. Diese ist seit Juni vergangenen Jahres in Kraft. Laut Verwaltung gibt es jedoch im praktischen Vollzug Probleme. Dies liege nicht an der grundsätzlichen Akzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger, sondern vielmehr an Formulierungen, die einen gewissen Auslegungsspielraum zulassen. Diese Unklarheiten sollten mit einer Änderung der Satzung beseitigt werden. Daher stand das Thema nun auf der Tagesordnung des Planungs- und Bauausschusses (PBA) und anschließend des Stadtrats. Nachgebessert wurde von der Verwaltung bei insgesamt sechs Paragrafen. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden mit geringen Modifizierungen in beiden Gremien mehrheitlich angenommen.

Für den Fall eines Blackouts: Die Stadt bereitet sich vor

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat als zuständige Katastrophenschutzbehörde Vorsorgemaßnahmen für einen möglichen Blackout auf seiner Webseite veröffentlicht. Auch die Stadt Fürstenfeldbruck bereitet sich vor, um für den Fall eines großflächigen und länger anhaltenden Stromausfalls gerüstet zu sein. Im Stadtrat berichteten Christian Kolb und Manuel Mai, beide vom Amt für Öffentlich Sicherheit und Ordnung, über die Krisenvorsorge der Stadt. Die Ursachen für ein Blackout- Szenario könnten unter anderem Netzengpässe durch die Energiewende, Wetterextreme sowie Cyber- und Terrorangriffe sein. Die Folgen sind dann beispielsweise, dass Licht und Heizung nicht funktionieren, das Mobilfunknetz zusammenbricht, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ausfällt, Lebensmittelmärkte und Tankstellen geschlossen sind, das Gesundheitssystem zusammenbricht und vieles mehr. Zwar stuft das Bayerische Innenministerium einen flächendeckenden Stromausfall aktuell als eher unwahrscheinlich ein. Es richtet seinen Fokus auf einen Stromausfall von maximal 72 Stunden. Es gehe nicht um Panikmache, sondern darum aufzuzeigen, welche Maßnahmen von der Stadtverwaltung auf den Weg gebracht werden, betonte Kolb.

Katastrophenschutzbehörde ist zwar das Landratsamt Fürstenfeldbruck, aber wenn strombasierte Nachrichtenquellen wie Fernsehen, Radio oder Internet nicht mehr zur Verfügung stehen, sind Rathäuser erste Anlaufstellen. Kolb erläuterte, wie sich die Stadtverwaltung vorbereitet. Demnach wird der Betrieb im Rathaus durch ein Notstromaggregat sichergestellt. Ein Koordinierungsstab hält engen Kontakt zu Feuerwehr, Bauhof, Polizeiinspektion und allen weiteren Behörden und Organisationen sowie Hilfsorganisationen. Die Wasserversorgung durch die Stadtwerke ist für mindestens 30 Tage ohne Einschränkungen sichergestellt. Auch die Abwasserentsorgung wurde geprüft. Der Bauhof bereitet sich ebenfalls auf eine Betriebsbereitschaft für bis zu 72 Stunden vor. Manuel Mai berichtete, dass die Freiwillige Feuerwehr Fürstenfeldbruck eine Projektgruppe eingerichtet hat. Diese kümmert sich um die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft. Dabei wurden auch die Ortsteilfeuerwehren Aich und Puch eingebunden. Bei einem Blackout-Szenario sei mit einem erhöhten Einsatzaufkommen wie etwa Aufzugnotöffnungen oder Verkehrsunfälle durch ausgefallene Ampeln zu rechnen. Hierzu werden feuerwehrinterne Konzepte angepasst. Wichtig ist laut Mai, dass die Kommunikation, etwa über Satellitentelefone, sichergestellt sein muss.
Man wolle gut vorbereitet sein, bekräftigte Katastrophenschutzreferent Andreas Lohde (CSU). Es gehe nicht darum, zu dramatisieren oder zu beunruhigen. Geplant sei ein Flyer, der die Bevölkerung mit den wichtigen Informationen wie etwa die Bedeutung der Sirenentöne versorgt. Geraten wird auch, für einen eventuellen Notfall einen Lebensmittel- und Medikamentenvorrat anzulegen.

Neue Rechtsform für das Kunsthaus

Bisher wurde das Kunsthaus im Klosterareal als gemeinnützige Unternehmergesellschaft geführt. Geschäftsanteile hielten die Stadt, die Kulturstiftung Derriks und der Förderverein Kunsthaus.

Gerhard Derriks kümmerte sich als Geschäftsführer ehrenamtlich um alle anfallenden Belange. Er zieht sich jedoch Ende 2022 aus privaten Gründen zurück. Um den Betrieb des Kunsthauses zu erhalten, wurde eine Verschmelzung der Gesellschaft mit der Stadt im Wege einer Umwandlung vorgeschlagen. Die administrativen Aufgaben sollen vom Museum Fürstenfeldbruck übernommen werden. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, diesen Weg zu gehen. Wichtig war den Gremiumsmitgliedern, dass der Name Kunsthaus beibehalten wird.

Satzung zur Regelung von Abstandsflächen verlängert

Die Bayerische Bauordnung eröffnet Kommunen die Möglichkeit, das Abstandflächenrecht abweichend von der gesetzlichen Regelung zu gestalten. Voraussetzung ist, dass dies der Erhaltung des Ortsbilds oder der Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität dient. Daher wurde vom Stadtrat 2021 eine Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe beschlossen. Diese war von vornherein bis 31. Januar 2023 befristet. Bis dahin sollte in einem weiteren Schritt das Stadtgebiet bezüglich möglicher Abstandsflächen für die verschiedenen Stadtteile untersucht werden. Allerdings ist das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK), in dessen Rahmen auch die Abstandflächen untersucht werden, noch nicht so weit fortgeschritten. Daher sollte die Frist bereits jetzt verlängert werden. Sowohl der Planungs- und Bauausschuss als auch der Stadtrat sprachen sich mehrheitlich für den 31. Dezember 2024 aus.

Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung der Abstandflächen die Untergrenze des zulässigen Gebäudeabstands festgelegt. Die Stadt möchte jedoch höhere Standards als vom Gesetzgeber vorgesehen. In der Begründung zur Satzung heißt es, dass der hohe Siedlungsdruck im Stadtgebiet und die weiter steigenden Grundstückspreise dazu führen könnten, dass die Mindestmaße der gesetzlich festgelegten verkürzten Abstandsflächen weitestgehend ausgenutzt werden. Durch eine deutliche Nachverdichtung und einen geringeren Abstand zu den Nachbarn werde sich jedoch die Wohnqualität in Fürstenfeldbruck nachteilig ändern, so die Vermutung.

Daher sollen bei Bebauungsplänen, die vor dem 1. Februar 2021 in Kraft getreten sind, die Regelungen der Fürstenfeldbrucker Satzung greifen. Diese gilt im gesamten Stadtgebiet. Im Einzelfall sei aber eine Korrektur über Abweichungen möglich. Bei Gewerbe-, Kern-, Industrie- und urbanen Gebieten gilt die Satzung aber nicht.
Die Stadt ist sich bewusst, dass die Satzung Auswirkungen auf die bauliche Ausnutzung von Grundstücken hat und damit auch für Eigentümerinteressen nachteilig sein kann. Markus Droth (FW) wünschte sich im Stadtrat, die Bayerische Bauordnung jetzt voll zur Geltung kommen zu lassen. Andreas Lohde (CSU) trat dafür ein, die kurzfristige Verschlechterung durch die Festlegung auf den Wert 0,9 h – anstatt von 1 h – zu reduzieren.
Dem schloss sich Philipp Heimerl (SPD) an. „Dann können wir nicht mehr zurück“, betonte Christian Stangl (Grüne). Sachgebietsleiter Markus Reize warnte vor möglichen Schadensersatzforderungen durch das Hin und Her. Auch Rathausjurist Christian Kieser sprach sich gegen eine willkürliche Änderung aus. Bauamtsleiter Johannes Dachsel sah aktuell keinen Handlungsdruck aus der Bevölkerung. Alexa Zierl (ÖDP) schlug im Planungs- und Bauausschuss eine Laufzeit der Satzung nur bis 1. Januar 2024 vor. Ihr Vorstoß fand jedoch keine Mehrheit.