Sitzung des Stadtrates vom 22. Oktober 2019

Stadtrat genehmigt nachträglich Pflegevereinbarung mit SCF

OB Erich Raff (CSU) hatte Ende vergangenen Jahres eine neue Pflegevereinbarung für das vom SCF genutzte Sportgelände unterschrieben. Zuvor war der Ausschuss Integration, Soziales, Jugend und Sport hierüber informiert worden. Inhalt war, dass die Stadt dem Verein für die Dauer von sechs Jahren jährlich für die Pflege der Anlage ein Gesamtvolumen von 97.000 Euro zur Verfügung stellt – alternativ müsste der städtische Bauhof den Untrhalt übernehmen. Der SCF stand damals vor der drohenden Insolvenz und benötigte diese Einnahmen, auch um die Fördermittel für den Kunstrasenplatz nicht zu verlieren, was wiederum auch ein finanzieller Verlust für die Stadt gewesen wäre.

Von den SPD-Stadträten Ulrich Schmetz, Mirko Pötzsch und Walter Schwarz wurde unter anderem diese Vereinbarung der Rechtsaufsicht zur Überprüfung vorgelegt. Entgegen der städtischen Auffassung kam sie zum Ergebnis, dass gemäß Geschäftsordnung ein Beschluss des Stadtrates erforderlich gewesen wäre, somit die Vereinbarung schwebend unwirksam ist.

Der entsprechende Beschluss wurde nun in der Sitzung des Stadtrates vom Oktober einstimmig gefasst, so dass die Vereinbarung rückwirkend wirksam wurde.

Christian Kieser, Leiter des Rechtsamtes, betonte, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung im Verein satzungskonforme Verhältnisse geherrscht hätten und trat damit den Bedenken von Klaus Wollenberg (FDP) entgegen, dass die Stadträte sich mit Genehmigung der Vereinbarung schadensersatzpflichtig machen könnten.

Diskussion über Kündigung der Vereinbarung vertagt

Als weiterer Tagesordnungspunkt sollte eigentlich die im Sommer dieses Jahres durch Oberbürgermeister Raff ausgesprochene Kündigung der Pflegevereinbarung zum Jahresende behandelt werden. Nachdem der Rathaus-Chef jedoch wegen einer dienstlichen Berlin-Reise und der zuständige Amtsleiter urlaubsbedingt abwesend waren, wurde dieses Thema auf November vertagt.

 

Fortschritte bei ffb.barrierefrei

In Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Stadt ein großes Maßnahmenpaket geschnürt, um den Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. Ein entsprechender Beschluss wurde im März 2015 gefasst. Seither berichtet Doreen Höltl, Leiterin des Bereichs Soziale Angelegenheiten bei der Stadt, turnusmäßig über den Sachstand. So auch in der Oktober-Sitzung des Stadtrates.

Demnach gibt es einen konkreten Zeit- und Finanzierungsplan für die Umsetzung der Barrierefreiheit von Bushaltestellen. Derzeit sind zwei pro Jahr vorgesehen. Neue Haltestellen werden von Haus aus entsprechend geplant.

Fußgängerüberwege werden nach Bedarf und Vorrang angegangen, bei der Planung von Neubauten wird auf Barrierefreiheit geachtet. Bei den Maßnahmen werden Experten hinzugezogen wie die Beiräte der Stadt, der Arbeitskreis Verkehr oder der Bayerische Blindenverband. Es findet außerdem ein reger Austausch mit Stadträten, dem ÖPNV des Landratsamtes, Planungsbüros und anderen statt.

Als Fazit fasste Höltl zusammen, dass die Umsetzung nach bestehenden finanziellen und personellen Ressourcen fortschreite.

Als besonderen Punkt sprach sie schließlich noch den Busbahnhof an der S-Bahnstation Fürstenfeldbruck an. Dieser sei barrierefrei vorgesehen gewesen. Mittlerweile hätte sich die Anzahl an Buslinien so erhöht, dass dies nicht mehr funktioniere und das Problem mittelfristig nicht lösbar sei. Karin Geißler (Grüne) bezeichnete die Situation als komplette Katastrophe, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass der Busbahnhof mit Fördermitteln gebaut worden sei. Er sei dunkel, es fehle eine vernünftige Beschilderung. „Das ganze Ding gehört umgeplant und umgebaut“, konstatierte sie. Und Christian Götz (BBV) ging noch einen Schritt weiter: „Der gesamte Platz müsste umgebaut werden.“

Monika Beirer von der Stabsstelle ÖPNV im Landratsamt erläuterte in der Sitzung das Mobilitätskonzept des Landkreises in Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen.

Alexa Zierl (Die PARTEI/Bruck mit Zukunft) sprach sich für eine komplette Barrierefreiheit aller Haltestellen zum 1. Januar 2022 aus. Zu diesem Stichtag sollen an sich nur die wichtigsten, am meisten frequentierten Halte fertig sein. Nach ihrer Ansicht soll jedoch für Ausnahmen oder Verschiebungen eine „echte Begründung“ erforderlich sein. Angesichts der immer älter werdenden Bevölkerung sei das Thema eine „riesige Baustelle“, so Sozialreferent Jan Halbauer (Grüne). Philipp Heimerl (SPD) forderte entsprechend seinem Sachantrag weiterhin ein Gesamtkonzept für die Maßnahmen, in dem man zum Beispiel festschreiben könnte, dass bis 2025 alle Gehwege barrierefrei sind. In den Haushaltsberatungen sollte die Barrierefreiheit als extra Punkt bei Planungen ausgewiesen werden.

 

Photovoltaik für städtische Gebäude

Der Stadtrat folgte einstimmig dem Antrag von Klimaschutzreferentin Alexa Zierl (Die PARTEI/Bruck mit Zukunft), beim Neubau und der Sanierung von städtischen Gebäuden grundsätzlich für die Stromerzeugung Photovoltaik-Anlagen zu installieren und für die Wärmeerzeugung die Installation von Solarthermie-Anlagen zu prüfen. Die Verwaltung soll außerdem einen Zeitplan für die Ausstattung möglichst aller kommunaler Liegenschaften mit Photovoltaik vorlegen. Damit wurde in der Oktober-Sitzung des Stadtrates ein Grundsatzbeschluss zu diesem Thema gefasst.

Beraten wurde gleichzeitig über zwei konkrete Objekte: den Kindergarten Frühlingstraße und die Grundschule Mitte. Matthias Beuter von den Stadtwerken stellte den Räten vor allem unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit die möglichen Varianten vor. Diese sind Kauf oder Pacht der Anlage durch die Stadt. Eine Verpachtung der Dächer an einen Anlagenbetreiber schied bei der Betrachtung von vornherein als wirtschaftlich uninteressant aus.

Letztlich beschloss man nach eingehender Diskussion, die Anlagen selbst zu kaufen und auf der gesamten Dachfläche des Kindergartens Photovoltaik zu installieren. Das Dach des Westflügels der Schule Mitte eignet sich bereits jetzt für Solarpanels, weil es im Rahmen der Sanierung der Schule bereits ertüchtigt worden ist. Die übrigen Flächen sollen nun überprüft und das Ergebnis soll dem zuständigen Ausschuss vorgelegt werden.

Auch bei anderen Gebäuden wie beispielsweise dem Jugendzentrum West, dem Gemeinschaftshaus Puch, dem Vereinsheim des Sportzentrums oder der Schule West ist eine grundsätzliche Eignung vorhanden, doch müssen auch dort der bauliche Zustand der Dächer sowie die erforderlichen Investitionen in die Immobilien selbst und die Anschlussmöglichkeiten ans Netz überprüft werden.




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