Infos zum Räumen und Streuen

Winterliche Wetterverhältnisse machen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern zu schaffen. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, möchte die Stadt nochmals auf die Räum- und Streupflicht, die in der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt verankert ist, hinweisen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bitten, diese einzuhalten:

1. Die Anlieger (Vorder- und Hinterlieger) haben die Gehwege der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. 

2. Die Gehwege sind an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Splitt zum Streuen

Als freiwillige Serviceleistung für ihre Bürger stellt die Stadt Splitt zum Streuen zur Verfügung. Der Bauhof empfiehlt, die Stellen zu nutzen, an denen der Splitt offen daliegt. Sie sind am Volksfestplatz, Waldfriedhof (Parkplatz), in der Weidenstraße (Wertstoffhof), in Puch am Parkplatz neben dem kleinen Wertstoffhof. Außerdem kann Splitt während der Öffnungszeiten (Mo.-Do. 7 bis 16 Uhr, Fr. 7 bis 12 Uhr) im Bauhof (direkt bei der Einfahrt) abgeholt werden. Es gibt zudem an zentralen Stellen im Stadtgebiet diverse Streukisten. Nach der Erfahrung des Bauhofs sind sie jedoch oft bereits kurz nach der Auffüllung durch Hausmeisterdienste wieder leergeräumt, die sich hieran bedienen, auch wenn der Splitt lediglich für den privaten Gebrauch für Brucker Bürgerinnen und Bürger angedacht ist.

Hinweis: Streusalz ist umweltschädlich und sollte möglichst nicht verwendet werden.

Schneeräumen durch die Stadt

Wenn es einen massiven Wintereinbruch mit großen Schneemengen gibt, sind die Mitarbeiter des Bauhofes Tag und Nacht – auch am Wochenende - gefordert, um zunächst die Hauptverkehrsstraßen zu räumen und zu salzen. Sobald es irgendwie möglich ist, fahren sie auch durch die Nebenstraßen und kümmern sich um die Radwege.
Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung für einen Winterdienst auf den Nebenstraßen, die Streu- und Räumpflicht besteht grundsätzlich nur an Gefahrenstellen und den Hauptstraßen/Buslinien.
Vor diesem Hintergrund bittet die Stadt um Nachsicht, wenn bei extremen Bedingungen, nicht immer gleich alle Straßen/Wege gleich gut passierbar sind. Zudem ist zu unterscheiden, ob es sich um öffentliche oder private Straßen und Wege handelt.

(Foto: Alehandra13 auf Pixabay)




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