Sitzung des Konversionsausschusses vom 19. September 2019

Grundlagen für interkommunale Zusammenarbeit beschlossen

Die Anrainerkommunen des Fliegerhorsts wollen nach dem für 2023 anvisierten Abzug der Bundeswehr gemeinsam die Weiterentwicklung des Areals samt Umgriff angehen. Hinter verschlossenen Türen wurde über eine geeignete Kooperationsform gerungen. Zuletzt hat auf Anregung der Stadt Anfang Juli ein Workshop mit Vertretern der Gemeinden Maisach und Emmering, der Stadt Olching und des Landratsamtes stattgefunden, um auszuloten, ob und unter welchen Bedingungen eine institutionelle interkommunale Zusammenarbeit möglich wäre.  Bei dem Treffen war jedoch keine Einigung erzielt worden. Vielmehr haben die Nachbarn die Stadt im Nachgang aufgefordert, zuerst einige Grundlagen zu beschließen, auf deren Basis ein weiterer Dialog geführt werden könnte. Jetzt stand das Thema sowohl im Konversionsausschuss als auch im Stadtrat auf der Tagesordnung. 
Die Einigung auf gemeinsame Leitlinien ist aus Sicht der Stadt der entscheidende Punkt für die interkommunale Zusammenarbeit. Die bereits im Jahr 2015 vom Stadtrat beschlossenen Leitlinien für das Konversionsareal wurden aber von den Nachbarn abgelehnt. Die Stadt schlug als Kompromiss vor, auf die „Räumliche Entwicklungsstrategie“ (RES) des Landkreises zurückzugreifen. Dieser interkommunale Planungsprozess des Landkreises und 16 seiner Kommunen – darunter auch Maisach, Emmering, Olching und Fürstenfeldbruck – lief von 2015 bis 2017 und hatte sieben Teilstrategien zur zukünftigen Entwicklung zum Ergebnis. Somit liegt hier bereits eine im Landkreis abgestimmte Strategie mit Zielen und Handlungsoptionen für die Themen Landschaft, Siedlungsentwicklung und Mobilität vor.
In der RES sind auch Aussagen zur Entwicklung des Fliegerhorsts enthalten. Diese wurden von der Verwaltung mit den Leitlinien der Stadt und wesentlichen Aspekten einer interkommunalen Zusammenarbeit abgeglichen und ein entsprechender neuer Vorschlag erarbeitet. Das Papier wurde von den Mitgliedern des Konversionsausschusses sowie des Stadtrates einstimmig beschlossenen und wird jetzt den Nachbarkommunen  zur Zustimmung als Grundlage und Bedingung für die weitere Zusammenarbeit vorgelegt.
Für die konkrete Organisationsform der Kooperation musste aus Sicht der Stadt ebenfalls eine Alternative gefunden werden. Zunächst war über einen Zweckverband nachgedacht worden. Die damit einhergehende Aufgabe der Planungshoheit kam für die meisten Mitglieder des Konversionsausschusses jedoch nicht in Frage. Eine Arbeitsgemeinschaft (AG) scheint im Moment die bessere Lösung zu sein. In einer AG können sich die Gemeinden auf ein gemeinschaftliches Konzept für die Entwicklung des Fliegerhorstes einigen und Planungen aufeinander abstimmen, Flächennutzungspläne vorbereiten und Absprachen treffen, um die wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung der Aufgaben im Gebiet des Fliegerhorstes sicherzustellen. Beschlüsse wären nur dann bindend, wenn die beteiligten kommunalen Gremien zugestimmt haben. Nicht möglich ist eine gemeinsame Bauleitplanung oder der Abschluss von verbindlichen Verträgen mit Dritten etwa zum Grunderwerb. 
Die Ausschussmitglieder und der Stadtrat haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, sich zunächst in einer AG zusammenzuschließen und diesen Beschluss den Nachbarkommunen zur Abstimmung vorzulegen. Sollten diese zustimmen, wird die Verwaltung den entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag aushandeln.




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