Kommunale Wärmeplanung

Im Herbst 2023 verabschiedete der Bundestag neue Gesetze zum Klimaschutz: das neue Gebäude Energie Gesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Kommunen mit einer Einwohnerzahl über 10.000 und unter 100.000 sind verpflichtet bis 30.06.2028 eine sog. kommunale Wärmeplanung zu veröffentlichen.

Fürstenfeldbruck hat bereits 2011 einen Energienutzungsplan veröffentlich, in dem schon Energiebedarfe, -potenziale und mögliche zukünftige Wärmeversorgungen untersucht wurden (inkl. Fernwärmeausbau). Auch wenn die Veröffentlichung nun schon über zehn Jahre her ist, kann man als Hauseigentümer immer noch eine Grundidee bekommen, welche Bedarfe und Potenziale das Gebäude hat und ob ggf. ein Anschluss an die Fernwärme möglich wäre.

Der Landkreis hat im Frühjahr 2024 die Firma ENIANO beauftragt, für den gesamten Landkreis einen Energienutzungsplan (ENP) zu erarbeiten. Dieser soll im Frühjahr 2025 fertig gestellt werden. Basierend darauf möchte dann die Stadt Fürstenfeldbruck dann die kommunale Wärmeplanung ausarbeiten. Der ENP des Landratsamtes wird für Bürgerinnen und Bürger schon viele Informationen zu Gebäuden bringen, die strategische Planung, besonders hinsichtlich des Fernwärmeausbaus und Wärmeversorgung in neuen Wohnquartieren wird dann in der kommunalen Wärmeplanung im Detail ausgearbeitet.




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