Bauleitpläne im Verfahren
Rechtliche Hinweise für Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren in der Internetfassung
Auf diesen Internetseiten können Sie Bauleitpläne, die sich im Aufstellungsverfahren befinden einsehen.
Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan
Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte ist der Originalplan der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck, da nur dieser die gültige Rechtslage wiedergibt. Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) können Sie vom Tag der Bekanntmachung an
im Rathaus Fürstenfeldbruck, Sachgebiet 42, Bauverwaltung , Zi. 214,
Hauptstr. 31, 82256 Fürstenfeldbruck, während der Dienststunden
(Mo.–Fr. 8-12 Uhr, zusätzlich Do. 14-18 Uhr)
einsehen.
Der Verweis auf die Originalpläne ist insbesondere in folgenden Fällen begründet:
Fehlerquelle komprimierte pdf-Datei
Durch das Digitalisieren und Umwandeln in handhabbare pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.
Fehlerquelle Computer-/Druckereinstellungen
Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.
Weitere Rechtsvorschriften können gelten
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Umgang und das Lesen dieser Bebauungspläne mitunter schwierig und kompliziert sein können. Beispielsweise ist es möglich, dass
- für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten,
- neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten, wie insbesondere die Dachgaubensatzung, die Garagen- und Stellplatzsatzung und viele mehr. Die Übersicht über das Stadtrecht der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck finden Sie hier.
In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze hinzuzuziehen, z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils gültigen Fassung.
Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Im Rathaus erhalten Sie Auskünfte zu Bauleitplänen vom Sachgebiet 41, Stadtplanung, Zi. 304 und Sachgebiet 42, Bauverwaltung, Zi. 214 während der üblichen Dienststunden.
Einen BBP-Übersichtsplan können Sie hier als PDF-Datei downloaden.