Anmeldung für Kinderkrippen und Kindergärten

Anmeldeverfahren 

Das Anmeldeverfahren für Kinderkrippen- und Kindergartenplätze ist nur noch online möglich.

Um Ihr Kind für einen Betreuungsplatz für das Betreuungsjahr 2024/2025 anzumelden, klicken Sie bitte hier. Hier finden Sie auch ein Erklär-Video. Die Kitaplatz-Bedarfsanmeldung steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Eine BayernID können Sie sich über einen Benutzernamen und ein Passwort anlegen. Hierfür benötigen Sie lediglich eine gültige Email-Adresse. Eine Anmeldung mit Ausweis ist nicht notwendig. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihr Kind online anzumelden (auch nicht per Smartphone), hilft Ihnen das Sachgebiet „Kindertageseinrichtungen“ gerne weiter.

Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin unter kita-anmeldung@fuerstenfeldbruck.de oder telefonisch unter Tel: 08141 281- 5300.

Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2024/2025:

Die Anmeldefrist für das Betreuungsjahr 2024/2025 ist abgelaufen und die Plätze wurden vergeben.

Momentan sind alle Krippen- und Kindergartenplätze im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck belegt oder können aufgrund von Personalmangel nicht vergeben werden.

Falls Sie dennoch einen Platz benötigen, melden Sie Ihr Kind bitte online für einen Betreuungsplatz an. Ihr Kind wird zunächst auf die Warteliste gesetzt und erhält eine unterjährige Platzzusage, sofern ein freier Platz zur Verfügung steht.

Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2025/2026:

Der Anmeldezeitraum für das Jahr 2025/2026 für die Kinderkrippen und Kindergärten beginnt voraussichtlich im Februar 2025. Vorab können keine Anmeldungen erfolgen! Genauere Informationen hierzu finden Sie ab Dezember 2024 hier auf der Webseite.

Arbeitgebernachweise

Um die Berufstätigkeit nachzuweisen, muss auf Anforderung ein Arbeitgebernachweis von beiden Elternteilen vorgelegt werden. Bei Alleinerziehenden reicht der Arbeitgebernachweis des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Der Arbeitgebernachweis sollte nicht älter als 3 Monate alt sein, die Anzahl der Arbeitsstunden enthalten und Ihnen bei der Anmeldung bereits vorliegen, damit er bei Aufforderung unmittelbar eingereicht werden kann. Spätestens wenn Sie eine Platzzusage erhalten haben, muss die Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis bei der entsprechenden Kindertageseinrichtung vorgelegt werden.

Der Nachweis kann über ein formloses Schreiben des Arbeitgebers erfolgen oder über den ausgefüllten Vordruck am Ende dieser Seite.

Aufgrund der angespannten Betreuungsplatzsituation, behält sich die Einrichtung in Absprache mit der Stadtverwaltung vor, den Familien kürzere Buchungszeiten als angegeben anzubieten, sollte keine Arbeitgeberbescheinigung vorliegen bzw. wenn aufgrund der angegebenen Arbeitsstunden eine kürzere Buchungszeit möglich erscheint.

Anmeldung Integrationsplatz

Sollte Ihr Kind einen integrativen Platz benötigen, ist vorab zwingend eine Kontaktaufnahme mit den Integrationseinrichtungen notwendig. Dies ist jederzeit möglich!

Die Anmeldung erfolgt auch online über das Bürgerserviceportal!

Ein Kind benötigt einen Integrationsplatz, wenn es aufgrund der Sprache, Motorik, Sozialverhalten, etc. nicht altersgemäß entwickelt ist und eine weitergehende Förderung benötigt. Sind Sie sich unsicher, können Sie von den Leitungen der Integrationseinrichtungen beraten werden.

Spricht das Kind kein Deutsch, ist es aber sonst altersgemäß entwickelt, benötigt es keinen Integrationsplatz.

Wechsel der Betreuungseinrichtung

Ein Anspruch auf einen Wechsel der Betreuungseinrichtung besteht nicht. Ein Wechsel innerhalb der Einrichtungen im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. unzumutbare Entfernung aufgrund eines Umzugs) und nach Absprache zwischen der Stadtverwaltung und den betroffenen Einrichtungen möglich. Sollte das Kind bereits einen Platz in einer angegebenen Wunscheinrichtung erhalten haben, ist ein Wechsel in die favorisierte Einrichtung nicht möglich.

Die Anmeldung erfolgt ebenfalls online über das Bürgerserviceportal. Bitte nehmen Sie aber vorab Kontakt mit der Stadtverwaltung (Tel.: 08141v281-5300) auf.

Platzvergabe

Die Plätze für das kommende Betreuungsjahr 2024/2025 sind vergeben. Sollten wir Ihnen noch nachträglich einen Betreuungsplatz anbieten können, erhalten Sie eine Nachricht über das Bürgerserviceportal, ob und wo Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind erhalten können.

Die Annahme des Platzes muss innerhalb von 8 Tagen online bestätigt werden. Anschließend wird alles Weitere von der entsprechenden Einrichtung in die Wege geleitet.

Die Betreuungseinrichtungen

Eine Übersicht sowie Informationen zu den Kinderkrippen (0 - 3 Jahre) finden Sie hier.
Eine Übersicht sowie Informationen zu den Kindergärten (3 Jahre bis zur Einschulung) finden Sie hier.
Eine Übersicht sowie Informationen zu den Kinderhäusern (0 Jahre – bis zur Einschulung) finden Sie hier.


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Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 12/04/2024
Quelle: