Warnung vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen
Die Stadt Fürstenfeldbruck warnt Bürgerinnen, Bürger und insbesondere lokale Unternehmen vor einer aktuellen Betrugsmasche. Derzeit sind gefälschte Zahlungsaufforderungen im Umlauf, die den Anschein erwecken, vom „Bundeszentralamt für Steuern" zu stammen. Laut dem Schreiben wurde ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet, weil angeblich Umsatzzahlen oder Jahresabschlüsse (z.B. für das Geschäftsjahr 2023) nicht fristgerecht offengelegt wurden. Die Empfänger werden zur sofortigen Zahlung eines Betrags – in einem die Stadt betreffenden Fall in Höhe von 296,50 Euro – aufgefordert.
Vorsicht: Eindeutiges Betrugsmerkmal!
Das deutlichste Warnsignal dieser Fälschungen ist die Bankverbindung: Die Täter fordern die Überweisung des Betrags auf ein persönliches, ausländisches Konto eines „zuständigen Sachverständigen“. Die in dem Schreiben genannte IBAN beginnt mit IE und verweist damit auf eine Bank in Irland. „Deutsche Behörden, seien es das Bundeszen-tralamt für Steuern, das Bundesamt für Justiz oder die Stadtverwaltung, nutzen für den Einzug von Steuern oder Ordnungsgeldern niemals ausländische Konten, schon gar keine Privatkonten von angeblichen Sachverständigen", warnt Stadtkämmerer Marcus Eckert. „Die Täter setzen auf ein offiziell wirkendes Layout und kurze Zahlungsfristen, um Druck aufzubauen. Wir bitten alle Empfängerinnen und Empfänger um Wachsamkeit."
Die Stadt Fürstenfeldbruck rät dringend:
• Nicht bezahlen: Überweisen Sie unter keinen Umständen Geld auf das angegebene ausländische Konto.
• Anzeige erstatten: Melden Sie den Betrugsversuch bei Ihrer örtlichen Polizeiinspektion oder über die Onlinewache der Bayerischen Polizei, www.anzeige.polizei.bayern.de.
• Prüfen: Sollten Sie unsicher sein, ob Sie Offenlegungspflichten verletzt haben, kontaktieren Sie die zuständige Behörde (das Bundesamt für Justiz) ausschließlich über deren offizielle Webseite.
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