Stadt und Staatliches Bauamt vereinbaren weiteres Vorgehen für Verlegung der B 2

Das zuständige Fernstraßen-Bundesamt hatte vor kurzem einer Umverlegung der B 2 in Fürstenfeldbruck auf die heutige LKW-Umfahrungsstrecke, über die Oskar-von-Miller-Straße, Fürstenfelder und Äußere Schöngeisinger Straße zugestimmt. Stadt und Staatliches Bauamt haben nun bei einem Treffen das weitere Vorgehen abgestimmt.

Die Stadt Fürstenfeldbruck und das Staatliche Bauamt Freising hatten sich bereits im September 2023 darauf verständigt, die Möglichkeit der Umverlegung der B 2 in Fürstenfeldbruck auf die heutige LKW-Umfahrungsstrecke zu prüfen. Mit der innerörtlichen Verlegung der B 2 könnten die unterschiedlichen Interessen von Stadt und Bauamt, im Zusammenhang mit der Erneuerung der Amperbrücke und dem daraus voraussichtlich resultierenden Wegfall der Schwerverkehrsbeschränkung, in Einklang gebracht werden.

Das Staatliche Bauamt Freising hatte für ein mögliches Umwidmungsverfahren der betroffenen Straßenzüge die Unterlagen für eine Bewertung durch das Fernstraßen-Bundesamt erarbeitet. Dabei wurden für die heutige B 2 in der Ortsdurchfahrt von Fürstenfeldbruck und für die LKW-Umfahrungsstrecke verschiedene Streckenmerkmale wie Verkehrsbelastung, Verkehrszusammensetzungen, Reisezeiten, Straßenbreiten, Trennung der Verkehrsarten, Verkehrsqualitäten und Straßen- und Bauwerkszustände untersucht und gegenübergestellt. Mit Schreiben des Fernstraßen-Bundesamtes an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 08.11.2024 wurde nun das Einverständnis zur Umstufung der B 2 in Fürstenfeldbruck erteilt.

Bei einem Treffen am Mittwoch, den 27.11.2024, haben Stadt und Bauamt das weitere Vorgehen für die nächsten Monate vereinbart.

• Für die umzustufenden Streckenanteile müssen etwaige Erhaltungsrückstände untersucht und monetär bewertet werden. Hierfür werden Stadt und Bauamt gemeinsam ein unabhängiges und fachkundiges Ingenieurbüro beauftragen. Der daraus resultierende finanzielle Ausgleich zwischen den Baulastträgern Bund und Stadt wird dann Bestandteil einer finalen Umstufungsvereinbarung.

• Für die Amperbrücke wird das Staatliche Bauamt Freising eine Vorplanung mit Kostenberechnung für eine denkmalverträgliche Sanierungs- oder Teilerneuerungs-variante beauftragen. Sofern diese Variante technisch möglich ist und auch die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde erfährt, kann die Stadt auf dieser Grundlage die Planungen später in eigener Zuständigkeit aufgreifen und weiterführen.

• Das Staatliche Bauamt Freising wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Tiefbau am 05.02.2025 für Auskünfte und einen aktuellen Informationsaustausch zur Verfügung stehen.

• Sobald alle finanziellen und technischen Randbedingungen für eine Umstufung vorliegen, kann eine Umstufungsvereinbarung abgestimmt und das Votum im Stadtrat eingeholt werden. Mit der schon vorhandenen Zustimmung des FBA und einer beidseits unterzeichneten Umstufungsvereinbarung kann das Verfahren beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingeleitet werden.




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