Weitere Tempo-Regelung in Schöngeisinger Straße

Mehr Aufenthaltsqualität, mehr Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr, mehr Attraktivität auch für Einzelhandel und Gastronomie: Das waren Argumente für die Einführung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs in der Schöngeisinger Straße im Abschnitt zwischen der Lederer- und Kapuzinerstraße.
Doch schnell war Kritik an der Maßnahme laut geworden, die sich mittlerweile beruhigt hat. Im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau im Februar wurde die gewählte Geschwindigkeit auf Tempo 20 hinterfragt und ob auch 30 km/h möglich wären. Damals wurde erläutert, dass „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ Zone 20 bedeutet und eine 30km/h- Beschränkung rechtlich nicht möglich sei.

Die Ankündigung, das Tempolimit auf werktags zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr zu begrenzen, wurde kürzlich umgesetzt und die entsprechenden Zusatzschilder wurden angebracht.




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