Sitzung des Stadtrates vom April 2022

Deutliche Worte der Kommunalaufsicht zum Haushalt 

Die Kommunalaufsicht hat den Haushalt 2022 der Stadt Fürstenfeldbruck Ende April genehmigt. Zur Finanzlage wurde sie aber mehr als deutlich. In der April-Sitzung des Stadtrates zitierte unter „Sonstiges“ Kämmerer Marcus Eckert Auszüge aus dem Bescheid: So stellte die staatliche Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt fest, dass „ein Bestreben zur Rückführung der Nettoneuverschuldung mit dem Ziel ausgeglichener Haushalte nicht ansatzweise“ zu erkennen sei. Die dauernde Leistungsfähigkeit werde daher als gefährdet eingestuft, die geplante Kreditaufnahme im laufenden Jahr sei „gerade noch statthaft“. Die im weiteren Finanzplanungszeitraum eingestellten Kreditaufnahmen werden jedoch „zumindest überwiegend als nicht genehmigungsfähig eingestuft.“ 

Dem schließt sich auch die Kommunalaufsicht an und führt unter Hinweis auf den Grundsatz der Haushaltswahrheit weiter aus: „Dieser Grundgedanke sollte auch in einer seriösen Finanzplanung seinen Niederschlag finden, da größere Investitionen regelmäßig nicht innerhalb eines (Haushalts-) Jahres abgeschlossen werden, sondern sich über mehrere Jahre erstrecken, so dass die Finanzplanung die Haushalte der künftigen Jahre nicht unwesentlich beeinflusst. 
Wenn sodann die Mehrheit des Stadtrats einen Haushalt beschließt, in dem allem Anschein nach weder für das laufende noch für die künftigen Haushaltsjahre eine Priorisierung der Investitionsmaßnahmen vorgenommen wurde, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Stadt die Haushaltsgrundsätze in ausreichendem Maß beachtet.“ 
Die Kommunalaufsicht weist damit (zum wiederholten Mal) darauf hin, dass der Erfüllung von Pflichtaufgaben grundsätzlich der Vorrang vor der Erfüllung freiwilliger Aufgaben einzuräumen sei. Jedoch stünden nicht nur freiwillige, sondern auch Pflichtaufgaben unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit. 

Hierzu die Stadtkämmerei: Wie zur Beschlussfassung über den Haushalt angekündigt und allgemein erhofft, habe die Kommunalaufsicht für das laufende Jahr – sicher auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise – noch einmal alle Ermessensspielräume in Richtung Genehmigungsfähigkeit ausgenutzt. Dass dabei – und angesichts der „Planungen“ in den Folgejahren – auf die Auflage zur Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts verzichtet worden sei, dürfe nicht als Freibrief zum Weiter-So verstanden werden. Verwaltung und Stadtrat stünden damit vor der gemeinsamen Aufgabe, die Haushaltsplanung 2023 sparsam, realistisch und realisierbar zu gestalten und diese Chance zur eigenverantwortlichen Konsolidierung zu nutzen. 




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