Sitzung des Stadtrats vom 16. Dezember 2025

Kurz gemeldet aus dem Stadtrat

Abwassergebühren steigen

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Anfang Dezember vergangenen Jahres wurde ausführlich die erforderlich werdende Erhöhung der Abwassergebühren besprochen. Wer nur Schmutzwasser ins Kanalnetz einleitet, zahlte zuletzt 1,50 Euro pro Kubikmeter. Künftig werden hierfür 2,33 Euro fällig. Für Schmutz- und Regenwasser kostete der Kubikmeter 1,65 Euro. Die Gebühr für diese Variante wird ab 2026 auf 2,97 Euro festgesetzt. Die Direkteinleitung von Fäkalien in die Kläranlage steigt von 17 Euro (seit 2016) auf 25 Euro pro Kubikmeter. Das hat die Neukalkulation der Gebührensätze durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) ergeben. Die Stadt muss dieser Erhöhung nachkommen. Nun hat auch der Stadtrat einstimmig dem zugestimmt. Die Satzungen wurden entsprechend geändert.

Neue Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden

In seiner November-Sitzung hatte der Stadtrat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Verbleib der B2 – keine Umwidmung städtischer Straßen“ und die Zulässigkeit des Ratsbegehrens „B2 raus aus der Innenstadt“ beschlossen. Gemäß Art. 18a Abs. 10 Satz 5 Gemeindeordnung kann der Stadtrat beschließen, dass die Abstimmungsscheine mit Briefabstimmungsunterlagen ohne vorherigen Antrag an alle abstimmungsberechtigten Personen versandt werden. Die bisherige städtische Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sah dies nicht vor. Daher beauftragte der Stadtrat eine  entsprechend geänderte Satzung zu erarbeiten. Diese wurde im Dezember so beschlossen.

Neue Satzungen für Bundeswehrsiedlung

Derzeit wird ein neuer Abwasserkanal in der Von-Gravenreuth-Straße und in der Zenet­ tistraße gebaut, damit das in dem Bereich Von-Gravenreuth-/Zenetti-/Lützöwstraße anfallende Abwasser dorthin eingeleitet werden kann. Bedingt durch den Neubau war sowohl die Entwässerungssatzung als auch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung anzupassen, da sie bis dato dieses Gebiet aus ihrem Geltungsbereich ausgeschlossen hat. Ein weiteres Problem bestand darin, dass die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung aktuell für das gesamte Stadtgebiet gilt. Da es nach ständiger Rechtsprechung jedoch nicht möglich ist, dass diese einen größeren Geltungsbereich umfasst als die  Entwässerungssatzung selbst, musste ebenfalls der Geltungsbereich angepasst werden. Der Stadtrat stimmte in seiner Dezember-Sitzung einstimmig dafür.




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