Sitzung des Stadtrates vom Mai 2021

Ansiedlung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt steuern

Das Bauamt arbeitet seit einiger Zeit an einem Bebauungsplan „Vergnügungsstätten“ für das gesamte Stadtgebiet. Damit will man die Ansiedlung von derartigen Einrichtungen steuern. Das Verfahren konnte allerdings bislang noch nicht abgeschlossen werden. Gleichzeitig gab es in den vergangenen Jahren vermehrt Nachfragen, vor allem Ladenflächen entsprechend umzuwandeln. Zunehmend gingen neuerdings auch Anträge für Wettbüros ein.

Laut Verwaltung scheinen sich somit die städtebaulichen Probleme von glückspielaffinen Nutzungen auf Wettbüros zu verlagern. Auch in der Brucker Innenstadt. Gerade hier sei ein Trading-down-Effekt, also eine Qualitäts-Abwärtsspirale, zu befürchten. Dies könne zu Veränderungen der städtebaulichen Strukturen und zu stadtgestalterischen Beeinträchtigungen führen. Daher ist für den Bereich der Innenstadt ein separater Bebauungsplan in Arbeit. Dort sollen dann nur bestimmte Arten von Vergnügungsstätten zulässig sein.

Um die Zeit zu überbrücken, bis dieser fertig ist, hat die Stadt bereits 2019 eine Veränderungssperre für die Innenstadt erlassen. Diese trat jetzt nach zwei Jahren außer Kraft. Einstimmig hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung eine Verlängerung um ein Jahr beschlossen.

Finanzlage schlechter als geplant

Regelmäßig legt das Finanzmanagement der Verwaltung einen Bericht zur aktuellen Lage der städtischen Finanzen vor. Der Stadtrat nahm jetzt die Zusammenfassung für das erste Quartal 2021 zur Kenntnis. „Die Haushaltslage ist schlechter als geplant“, so die Leiterin der Finanzverwaltung, Susanne Moroff. Demnach fallen derzeit alle Steuereinnahmen niedriger als angesetzt aus. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dauern an. Es seien bereits einige Vorhaben beschlossen worden, für die keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Stadtrat werde noch entscheiden müssen, welche der geplanten Maßnahmen dafür entfallen sollen. Bei einer Finanzierung über Kreditaufnahmen wären ein Nachtragshaushalt und eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht zwingend erforderlich, so Moroff.

Wohnungsbaugesellschaft nimmt Arbeit auf

Die Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck GmbH nimmt Gestalt an. Ziel ist es, gemeinsam die Versorgung der Landkreisbevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu verbessern. Im März hatte sich die Gesellschafterversammlung unter Leitung des Geschäftsführers Christoph Maier getroffen und eine Reihe von Beschlüssen gefasst. Diese wurden in der jüngsten Sitzung des Stadtrates ebenfalls genehmigt.

Bei dem Termin im Landratsamt war den beteiligten Landkreiskommunen das Instrumentarium für die künftige Arbeit präsentiert worden. Grundlage ist dabei das Leitbild „Bezahlbar Wohnen in Fürstenfeldbruck“. So soll der von den Gesellschaftern gemeldete Grundstücksbestand bebaut und verwaltet werden. Gleichzeitig sollten möglichst viele Bestandswohnungen von der Wohnbaugesellschaft betreut werden. Thema war zudem die Ausstattung mit Personal und Betriebsmitteln, die es zu refinanzieren gelte. Beschlossen wurde von der Versammlung auch die Bestellung eines ehrenamtlich tätigen technischen Geschäftsführers.

OB Erich Raff (CSU) sprach von einem „guten Anfang“. Auch andere Stadträte äußerten sich positiv. Auf Nachfrage von Alexa Zierl (ÖDP) berichtete der Rathaus-Chef, dass noch keine konkreten Vorhaben der Stadt an die Gesellschaft gemeldet worden seien, da mögliche Projekte vorab im Stadtrat abgestimmt werden müssen.

Stadtrat beschließt Gestaltungssatzung

Künftig gibt es für Fürstenfeldbruck bei Neubauten klare Regelungen zur Begrünung von Gebäuden, zur Gestaltung und Bepflanzung freier Flächen der Grundstücke, zur Größe von Spielplätzen sowie zu Art und Höhe von Einfriedungen. All dies ist jetzt in einer eigenen Satzung festgelegt. Der Stadtrat hat das Papier in seiner Mai-Sitzung beschlossen. Nach zwei Jahren soll die neue Gestaltungssatzung auf ihre Funktionalität hin überprüft werden.

Anlass waren zwei Sachanträge der BBV- und der SPD-Fraktion. Ziel war es, vor allem sogenannte Schottergärten und Gabionen zu verhindern. Inhaltlich sollte der Vorschlag auf eine möglichst geringe Versiegelung von Flächen sowie eine auf die heimische Insekten- und Tierwelt angepasste Begrünung der Gärten hinwirken. Die Pläne wurden mehrfach in den städtischen Gremien diskutiert. Auch ein Arbeitskreis befasste sich mit dem Thema. Die Teilnehmenden haben den Entwurf besprochen und ergänzt. Jetzt stand die entsprechend geänderte Satzung abschließend im Stadtrat auf der Tagesordnung.

Die Satzung umfasst auf vier Seiten insgesamt elf Paragrafen mit grundlegenden Bestimmungen. „Weitere detailliertere Regelungen sollen nicht getroffen werden, um den Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Bürger möglichst gering zu halten“, so die Verwaltung. In der Begründung heißt es auch, dass die Einhaltung „bußgeldbewehrt“ sei. Hinzu kommt eine Liste mit standortgerechten, vorwiegend heimischen Gehölzarten für Hecken, Bäume und Kletterpflanzen.

In der Diskussion im Stadtrat wurde unter anderem Paragraf 7 „Freiflächengestaltungsplan“ angesprochen. Dieser soll von einem Fachplaner erstellt werden. Dies ging einigen Stadträten zu weit. Franz Höfelsauer und Andreas Lohde (beide CSU) etwa wollten lieber auf Freiwilligkeit und Förderung setzen. „Vor was fürchten Sie sich denn?“, fragte Irene Weinberg (BBV). Ihr Fraktionskollege Christian Götz hält die Satzung für brauchbar. „Da stehen praktikable Sachen drin.“ Statt einem Fachplaner sollten die Pläne auch von einem Eingabeberechtigten eingereicht werden können, so sein Vorschlag. Insgesamt müsse man keine Angst haben, zumal Fürstenfeldbruck nicht die erste Kommune sei, die eine derartige Satzung auf den Weg bringe. Es gehe darum, Bruck an den Klimawandel anzupassen, sagte Alexa Zierl (ÖDP). Die Satzung sei unbedingt notwendig, ergänzte Thomas Brückner (Grüne). Es sei höchste Zeit, etwas zu tun und alle Instrumente zu nutzen.

Darüber hinaus sollen in künftigen Bebauungsplänen geeignete Festsetzungen zur Vermeidung von Schottergärten und Einfriedungen wie etwa Gabionen getroffen werden. Während die Satzung – mit den kleineren Ergänzungen – einstimmig beschlossen wurde, ging dieser Zusatz bei neun Gegenstimmen durch.

Entwässerungssatzung überarbeitet

Die Entwässerungssatzung der Stadt wurde auf den neuesten Stand gebracht. Zuletzt war diese im Jahr 2014 geändert worden. Seither gab es neue Entwicklungen bei der Gesetzgebung, in der Rechtsprechung und im Vollzug. Als Grundlage für die neue Fassung diente der Verwaltung eine Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums. Der Entwurf für den Neuerlass wurde jetzt dem Stadtrat vorgelegt und einstimmig beschlossen.

Klaus Wollenberg (FDP) fragte nach den Auswirkungen auf den Fliegerhorst. Zumal das Unteroffizierheim ja nicht mehr militärisch gewidmet sei. Die inzwischen als Aufnahmeeinrichtung für Geflüchtete genutzten Gebäude würden weiterhin über die Bundeswehr-Kläranlage entwässert, erläuterte OB Erich Raff (CSU). Es habe entsprechende Gespräche mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gegeben. Die Kapazitäten scheinen demnach ausreichend und es sei kein Neubau erforderlich.

Raumluftfilter: Finanzierung steht

Für Grund- und Mittelschulen sowie Kitas sollen Raumluftfilter angeschafft werden. Geplant ist dies in zwei Tranchen. Zudem sollen die Schulen zur Unterstützung des Lüftungsverhaltens mit CO2-Ampeln ausgestattet werden. Der Stadtrat befasste sich in seiner Mai-Sitzung mit der Finanzierung dieser außerplanmäßigen Maßnahmen.

Zwar könne die Stadt mit einer Förderung durch den Freistaat rechnen, dennoch bleibe eine Finanzierungslücke allein für die Luftreiniger von rund 351.000 Euro, so die Finanzverwaltung. Hinzu komme ein Mittelbedarf von knapp 14.000 Euro für die CO2-Ampeln. Eine Förderung hierfür gebe es nicht. Insgesamt fehlen damit 365.000 Euro. Offen sei zudem, ob die vorgesehenen Mittel für die notwendige Ertüchtigung der Elektroinstallation ausreichen.

Die Kämmerei legte den Stadträten jetzt insgesamt fünf Vorschläge für eine mögliche Verschiebung von Haushaltsmitteln vor. Dies ist nur bei Maßnahmen möglich, für die noch keine Aufträge vergeben wurden. Genannt wurden folgende Tiefbauprojekte: zweiter Bauabschnitt des Ausbaus Am Sulzbogen (100.000 Euro), Umgestaltung der Route Oskar-von-Miller-/Äußere Schöngeisinger Straße (250.000 Euro), Neugestaltung des Knotenpunktes Bundesstraße 2/Oskar-von-Miller-Straße (350.000 Euro), Ausbau der Erlenstraße (315.000 Euro) sowie Verlegung des Geh- und Radweges an der Cerveteristraße (130.000 Euro).

„Sonst wird ein Nachtragshaushalt erforderlich“, so der Hinweis von Finanzreferent Klaus Wollenberg (FDP). Favorit der Verwaltung war die Erlenstraße, da dieses Vorhaben voraussichtlich 2021 ohnehin nicht mehr begonnen werden kann. Diesem Vorschlag schloss sich der Stadtrat einstimmig an.

Verabschiedung von Kämmerin Susanne Moroff

Es war ihre letzte Stadtratssitzung: Nach neun Jahren verlässt Kämmerin Susanne Moroff die Große Kreisstadt. Die 55-Jährige wechselt nach Neu-Ulm. In der Stadt an der Donau übernimmt sie die Leitung des Dezernats Finanzen, Immobilienmanagement und Wirtschaft.

Zum offiziellen Abschied vor Beginn der Sitzung stellte OB Erich Raff heraus, dass Moroff Fürstenfeldbruck „immer gut durch die Wogen des Auf und Abs“ finanzieller Krisen geführt habe. Sie habe hier gelernt, mit wenig Geld auszukommen, so der Rathaus-Chef weiter. Mit auf den Weg gab er der Diplom-Verwaltungswirtin einen Blumenstrauß, von den Stadträten gab es Beifall.

Nachprüfungsantrag Parkplatz Sportzentrum III

Die Arbeiten für den Bau des Parkplatzes am Sportzentrum III wurden öffentlich ausgeschrieben. Das Projekt wurde Anfang Mai im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau (UVT) an den günstigsten Bieter vergeben. Kurz darauf beantragten elf Stadtratsmitglieder eine Nachprüfung des Beschlusses. Daher stand das Thema nun auf der Tagesordnung des Stadtrates.

Die Unterzeichner des Antrags störten sich vor allem daran, dass ihrer Meinung nach abgestimmt worden sei, obwohl es noch Diskussionsbedarf gegeben hätte. Der Tagesordnungspunkt sei im UVT unter dem Stichwort „Kanal“ anstatt „Parkplatzherstellung“ aufgerufen worden. Ohne Wortmeldung sei es direkt in die Abstimmung gegangen. Alexa Zierl (ÖDP) monierte, dass sie nicht zu Wort gekommen und das Thema nicht im Ausschuss diskutiert worden sei. Andreas Lohde (CSU) betonte dagegen, dass über den Parkplatz in verschiedenen Sitzungen gesprochen worden sei.

Laut Sportreferent Martin Kellerer (CSU) seien die Fußballplätze dort weit gediehen und auch mit dem Bau des Vereinsheims sei bereits begonnen worden. Vom zeitlichen Ablauf könne daher der Parkplatz angegangen werden. Rathausjurist Christian Kieser erläuterte die Rechtslage. Demnach sei die Stadt nach dem öffentlichen Vergabeverfahren nun gebunden. Er warnte davor, sich möglichen Schadensersatzansprüchen auszusetzen. Letztlich stimmte der Stadtrat einstimmig für die Vergabe an den günstigsten Bieter.

Begleitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei Fliegerhorst-Wettbewerb

Der Stadtrat hat die Vergabe einer prozessbegleitenden Öffentlichkeitsbeteiligung für den geplanten städtebaulichen Wettbewerb „Fliegerhorst Fürstenfeldbruck“ beschlossen. Ausgeschrieben werden sollen Planung, Konzeption, Durchführung, Moderation und Dokumentation. Der Entwurf des entsprechenden Leistungsverzeichnisses war dem Konversionsausschuss zur Vorberatung vorgelegt, aber eine Entscheidung vertagt worden. Die Stadträte hatten Gelegenheit, noch Änderungsvorschläge einzubringen.

Die ÖDP-Fraktion hat dieses Angebot genutzt und neben der Berücksichtigung eines „Bürgerrats“ auch die Installierung eines „Bürgerbeirats“ ins Spiel gebracht. Was ist der Unterschied? Dem „Bürgerrat“ gehören zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger an. Vorteil ist, dass so Menschen erreicht werden können, die sonst eher nicht an den „klassischen“ Beteiligungen teilnehmen möchten. Ein „Bürgerbeirat“ besteht dagegen zur Hälfte aus zufällig Ausgewählten und wird zur anderen Hälfte mit verschiedenen Interessensvertretern besetzt. Bei diesem Format kann es sein, dass die „Profis“ die Meinungsbildung in ihrem Sinn beeinflussen. Daher wurde der Vorschlag nach Rücksprache mit Dieter Kreis (ÖDP) letztlich verworfen.

Der „Bürgerrat“ sei jedoch nur ein Baustein in einem Gesamtkonzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung, so die Verwaltung. Die zielgruppengerechte Ansprache einzelner Bevölkerungsgruppen sei ebenso zwingend erforderlich. Neben der Bürgerbeteiligung sollen auch verschiedene Experten, Interessensvertreter und Stakeholder einbezogen werden. Ein denkbares Format hierfür wäre etwa eine Lenkungsgruppe.

Insgesamt sollten hybride Beteiligungsformate, sprich mit jeweils einem analogen und einem digitalen Anteil, angeboten werden. Dies könnten zum Beispiel Präsenzveranstaltungen sein, bei denen via Videokonferenz Teilnehmende zugeschaltet werden.

Auf dieser Basis wurde die prozessbegleitende Öffentlichkeitsbeteiligung dann einstimmig auf den Weg gebracht.

Neuer Beirat für Menschen mit Behinderung

Die sechste Amtszeit des Beirats für Menschen mit Behinderung endet am 31. Juli. Jetzt hat der Stadtrat einstimmig acht Bewerberinnen und Bewerber in das Gremium berufen. Sechs Mitglieder des vorherigen Beirats stellten sich erneut zur Verfügung, zwei neue Bewerberinnen konnten gewonnen werden. Werner Aumeier ist nicht noch einmal angetreten.

Dem erstmals 2003 eingerichteten, beratenden Gremium gehören damit folgende acht Mitglieder an: Gisela Bechtold, Uwe Busse, Edith Edamwen, Beate Hartmann, Klaus Lechner, Peter Thierschmann, Jörn Weichold und Bernd Willkomm. Ein Ersatzmitglied gibt es nicht.

Die Mitglieder sind Ansprechpartner für alle Menschen in Fürstenfeldbruck mit einer körperlichen, geistigen und psychischen Behinderung sowie deren Angehörige. Die Amtszeit beginnt am 1. August und endet nach drei Jahren. OB Erich Raff (CSU) und Sozialreferent Adrian Best (Die Linke) freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Vereidigung von Nachrücker Quirin Droth

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland…“, so beginnt die Eidesformel, mit der Quirin Droth in der Mai-Stadtratssitzung als Nachrücker für die Freien Wähler in den Stadtrat vereidigt wurde. Dafür hatte OB Erich Raff extra die Amtskette umgelegt. Droth meisterte seine erste Aufgabe souverän, obwohl ein kleiner Hänger am Ende der Vereidigung kurz für Heiterkeit sorgte. Droth folgt Franz Neuhierl nach, der sein Stadtratsmandat niedergelegt hatte. Damit ist die vierköpfige Fraktion der Freien Wähler jetzt wieder komplett.

Der 20-jährige Sohn des FW-Fraktionsvorsitzenden Markus Droth ist aktuell der jüngste Stadtrat. Politische Erfahrung hat Droth Junior bereits im Stadtjugendrat gesammelt.