Sitzung des Stadtrates Juli 2020

Rothschwaiger Forst: Kiesabbau frisst sich weiter in den Wald

Der Kiesabbau am Rothschwaiger Forst soll in Richtung Wald um 17,6 Hektar erweitert werden. Ein entsprechender Antrag auf Genehmigung wurde im Mai beim hierfür zuständigen Landratsamt gestellt. Der Abbau soll in drei Abschnitten über 15 Jahre hinweg erfolgen. Danach soll in weiteren 15 Jahren rekultiviert werden. Die Stadt wurde im Zuge der Behördenbeteiligung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Stellungnahme aufgefordert. Die Verwaltung hatte zunächst vorgeschlagen, keine abzugeben, unter anderem, weil diese aufgrund des bestehenden Regionalplans sowie des Flächennutzungsplans der Stadt, der dort Kiesabbau vorsieht, sowieso nichts ändern würde.

Ausschuss sieht Kiesabbau sehr skeptisch

OB Erich Raff (CSU) betonte, dass die Stadt nicht für die Genehmigung stimme, sie lediglich zur Kenntnis nehme, ihr die Hände gebunden seien. Leider handele es sich um eine Pro Forma-Anhörung.

Jan Halbauer (Grüne) forderte mit der entsprechenden Stellungnahme zumindest ein politisches Zeichen zu setzen und das Missfallen der Stadt auszudrücken. Die Abholzung stehe im Gegensatz zum Klimaschutz, auch wenn der Kiesabbau so im Regionalplan vorgesehen sei. Letztlich sei dies ein „ökologisches Desaster“, konstatierte er.

Von einem Gespräch mit einem Forstwirtschaftler berichtete Thomas Brückner (Grüne). Demnach handele es sich inzwischen nicht mehr um einen „Stangerlwald“ aus Fichten. Vielmehr seien 80 Prozent Laub- und Mischwald, in dem zehn verschiedene Fledermausarten sowie Zauneidechsen leben würden. Der Waldboden sei über Jahrtausende gewachsen und habe einen intakten Aufbau mit viel Leben. Hinzu komme die Erholungsfunktion für die Menschen. Der BUND Naturschutz, in dem Brückner aktiv ist und der ebenfalls eine Stellungnahme abgeben soll, werde alles, was geht, gegen den Abbau unternehmen.

Er kritisierte auch, dass für die Wiederbefüllung der Gruben eine Absorptionsschicht vorgesehen ist, um auch Bauschutt einfüllen zu können – gerade im Hinblick auf den nahen Trinkwasserbrunnen für ihn problematisch.

„Wir sollten uns woanders positionieren, denn in der Behördenbeteiligung wird unsere Stellungnahme nichts helfen, da sind wir chancenlos“, meinte Christian Götz (BBV).

Für den Umweltbeirat meldete sich Experte Martin Höckenreiner zu Wort. Die Stadt sollte zumindest versuchen, dass der Zeitraum der späteren Verfüllung verkürzt und maximal zehn bis 15 Prozent Bauschutt eingebracht werden. Die Sperrschicht sah er als zumindest kleine Barriere, sie sei aber nicht für jeden Bauschutt geeignet, den man im Übrigen auch recycelt für den Straßenbau verwenden könnte.

Georg Stockinger (FW) erinnerte daran, dass die Stadt im Jahr 2008 eine Erweiterung des Kiesabbaus Richtung Osten zum Schutz der Wohnbevölkerung im Brucker Westen vermeiden wollte und daher der Regionalplan mit einer Ausweitung Richtung Wald geändert worden ist. In irgendeine Richtung müsse der Abbau gehen. Außerdem werde Kies auch in der Stadt gebraucht. Dessen Bedarf könne sowieso schon nicht regional gedeckt werden.

Letztlich wurde in der ersten Sitzung des Umweltausschusses im Juli beschlossen, dass bis zur knapp eine Woche später stattfindenden weiteren Sitzung eine Stellungnahme von der Verwaltung zusammen mit dem Umweltbeirat dem BUND Naturschutz sowie dem Kiesgrubenexperten und Stadtrat Georg Stockinger (FW) formuliert wird.

Stellungnahme wurde erarbeitet

Diese Stellungnahme wurde in der zweiten UVT-Sitzung am 23. Juli vorgelegt und mit kleinen Änderungen einstimmig befürwortet. „Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck hält den Arten-, Natur- und Klimaschutz in Zeiten des unumkehrbaren weltweiten Klimawandels für ein unumstößliches Gebot und möchte, trotz Anerkennung geltenden Rechts, bei der, wenn auch nur temporären, Rodung einer ca. 17,6 ha großen Waldfläche ihr äußerstes Unbehagen zum Ausdruck bringen“, heißt es in dem Papier. Daher wäre es äußerst zu begrüßen, wenn auf den beantragten Eingriff komplett verzichtet werden würde.

Hervorgehoben wird die regionale Bedeutung des Rothschwaiger Forsts in einem der waldärmsten Landkreise Bayerns. Für unverzichtbar gehalten wird eine kritische Auseinandersetzung mit den bioklimatischen Folgen durch den Verlust an Wald. Zudem wird ein definiertes Maßnahmenkonzept zur Kompensierung der wegfallenden C02-Speicherkapazität gefordert. Auch werden Aussagen zu den zeitlichen Abhängigkeiten der Abbautätigkeiten für das Gesamtgebiet als unumgänglich erachtet.

Die Stadt Fürstenfeldbruck sieht es als unverzichtbar an, nach Ende der Kiesabbautätigkeiten den Standort der Kiesgrube Puch der Natur zurückzuführen. Jegliche bauliche Folgenutzung nach Beendigung der eigentlichen Kiesabbautätigkeiten würde diesem Ziel nicht gerecht werden. Außerdem wird um die Erstellung eines weitreichenderen Konzepts der Rekultivierungsmaßnahmen bis zum vollständigen Wiederherstellen der biologischen Funktionen des ursprünglichen Waldes gebeten. Eine bodenkundliche Baubegleitung wird gefordert.

Stadt setzt auf Bebauungsplan

Der Stadtrat hat beschlossen, dass das Bebauungsplanverfahren „Grüngürtel zwischen Rothschwaiger Forst und Staatsstraße 2054“ jetzt fortgeführt wird. Dabei sollen geeignete Festsetzungen zum Ausschluss baulicher Anlagen erarbeitet werden. Stadtbaurat Martin Kornacher berichtete in der Sitzung von einem weiteren Gespräch mit dem Betreiber. Dabei habe dieser zugesichert, dass immer nur etwa ein Drittel des Waldes von der Rodung betroffen sei und ausgebeutete Teilflächen erst entsprechend rekultiviert werden.

Die Abbaupläne wurden dennoch erneut diskutiert. Christian Stangl (Grüne) regte eine Ortsbesichtigung an. Dies stieß auf breite Zustimmung.

Erneut mehr Geld für zweite Feuerwache

Der Stadtrat hat in seiner Juli-Sitzung erneut Mehrkosten für den Bau der zweiten Feuerwache genehmigt. Diesmal ging es um 144.000 Euro, die nicht im Budget des Projekts enthalten sind. Rathausjurist Christian Kieser berichtete, dass die Angebote für die drei Gewerke Blitzschutz, Baumeister und Erdbau höher ausgefallen seien, als ursprünglich angenommen. „Die Kostenschätzung von damals ist durch die konjunkturelle Entwicklung überholt worden“, sagte er. Er erläuterte, dass es zwei Alternativen für den Stadtrat gebe: Entweder der Stadtrat stimme zu oder OB Erich Raff (CSU) regele dies über eine sogenannte dringliche Anordnung. Der Bau sei zwingend notwendig, da derzeit die Hilfsfrist für den Brucker Osten nicht eingehalten werden könne. Dies müsse schnell behoben werden.

Erst kürzlich waren 300.000 Euro Mehrkosten bewilligt worden. Insgesamt seien nun 25 Prozent ausgeschrieben, führte Kieser auf Nachfrage von Hans Schilling (CSU) aus. Die erneute Kostensteigerung sei ärgerlich, aber man könne daran nicht viel ändern, betonte Feuerwehrreferent Andreas Lohde (CSU). „Wir kommen nicht umhin“, sagte Finanzreferent Klaus Wollenberg (FDP). Er ärgerte sich darüber, dass keine Unterlagen dazu vorgelegt wurden. Die Submission habe erst am Tag der Sitzung stattgefunden, sagte Kieser. Man habe nur informieren wollen, ergänzte Raff. Dies sei nicht anders möglich gewesen. Zumal man sich eine weitere Verzögerung nicht leisten könne. Mirko Pötzsch (SPD) forderte eine Aufarbeitung im Planungs- und Bauausschuss. Diese wurde für die September-Sitzung des Gremiums zugesichert.

Klärschlamm: Gemeinsam an einem Strang ziehen

Die Entsorgung von Klärschlamm wurde 2017 auf neue Füße gestellt und zwingt die Betreiber kommunaler Anlagen zum Umdenken. Aktuell entsorgt die Stadt den anfallenden Klärschlamm bei einer Firma in Altenstadt. Die nach der thermischen Verbrennung zurückbleibende Asche samt dem darin enthaltenen Phosphor wird landwirtschaftlich verwertet. Damit soll nun Schluss sein. Ab 2029 sind größere Kläranlagen verpflichtet, den im kommunalen Abwasser beziehungsweise Klärschlamm enthaltenen Phosphor zurückzugewinnen. Laut Verwaltung planen die GfA in Geiselbullach und der Amperverband, eine eigene Monoverbrennungsanlage für die interkommunale Klärschlammverwertung zu errichten.

Zu diesem Zweck soll eine Organisation etwa in Form eines Zweckverbands gegründet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass in dieses gemeinsame System genügend Kommunen aus den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau ihren Klärschlamm und auch finanzielle Mittel einbringen. Um dies abzuklären, wurde eine entsprechende Absichtserklärung vorgelegt. Ziel ist die regionale, nachhaltige und umweltfreundliche Entsorgung.

Die zugrunde liegende Machbarkeitsstudie wurde jetzt von Vertretern der GfA und des Amperverbands im Stadtrat vorgestellt. Wenn sich die Betroffenen im Einzugsgebiet mit rund 400.000 Einwohnern zusammentun, sei dies ein „schlagkräftiger Haufen“. Zudem sei der Zusammenschluss wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll. Dem schloss sich das Gremium an. OB Erich Raff (CSU) wurde ermächtigt, die entsprechende Absichtserklärung zu unterzeichnen.

Markus Droth erhält Bürgermedaille in Silber

In der Juli-Sitzung des Stadtrates stand ein besonderer Tagesordnungspunkt ganz oben auf der Agenda: Für sein jahrelanges, ehrenamtliches kommunalpolitisches Wirken ist Markus Droth mit der Bürgermedaille in Silber geehrt worden. Die Auszeichnung wurde ihm von Oberbürgermeister Erich Raff überreicht. Im Mai 1990 wurde Droth als einer der Jüngsten für die CSU in den Stadtrat gewählt. Im September 2019 wechselte er zu den Freien Wählern und sitzt seitdem für diese Gruppierung im Stadtrat. Somit gehört Droth dem Gremium seit 30 Jahren ohne Unterbrechung an.

Raff würdigte Droths Einsatz für die Belange der Bürger Fürstenfeldbrucks. Von 1990 bis 2002 engagierte er sich als Referent für Jugend. In dieser Zeit kümmerte er sich vor allem um ein Rahmenkonzept für den neu installierten Stadtjugendrat. Seit 2008 bis heute ist er Referent für Feste und Märkte.

Seinen Dank verband Droth mit dem Wunsch nach mehr Mut und Pragmatismus im Stadtrat bei Entscheidungen. Die Politiker sollten entschlossen handeln und Dinge anpacken, sagte er. Und sich mehr als „Problemlöser“ verstehen.

Neuer Umweltbeirat gewählt und berufen

Aufgabe des Umweltbeirates (UWB) ist es, den Stadtrat und die Stadtverwaltung in grundsätzlichen Fragen des Natur-, Klima- und Umweltschutzes zu beraten. Die erste Amtszeit des Gremiums, das zum 1. Juli 2018 seine Arbeit aufgenommen hatte, hätte eigentlich Ende April geendet, doch Corona machte einer Neuwahl einen Strich durch die Rechnung. Nun war es in der Juli-Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Tiefbau soweit: Von der 13 Kandidat*innen, die sich zur Wahl gestellt hatten, wurden folgende sieben vom Ausschuss gewählt und anschließend vom Stadtrat in den Beirat berufen: Regina Arndt (Landschaftsarchitektin, bereits im UWB), Lucia Billeter (LBV, Studium Landschaftsökologie, Naturschutz und Klimawandel), Malte Geschwinder (Geograf mit Schwerpunkt Landschaftsökologie), Karin Henning (Wasserwirtschaftsamt München), Dr. Martin Höckenreiner (bereits im UWB), Martin Lohde (Landschaftsarchitekt) und Georg Tscharke (bislang Vorsitzender UWB). Nachrücker sind Karl-Heinz Jansen und Tanja Azambuja.

Bei der Besetzung von Gremien mit externen Mitgliedern soll nach einer kürzlich getroffenen Entscheidung auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Frauen und Männern im Verhältnis ihrer Bewerbungen hingewirkt werden. Erstmals sollte dieser Grundsatz nun bei dieser Wahl umgesetzt werden. Fraglich war nur, wie man dieses Ziel erreichen kann. Nach den Bewerbungen hätten drei Frauen gewählt werden sollen. Es kam der Vorschlag, zwei Wahlgänge zu machen: einen für die weiblichen, einen für die männlichen Kandidaten*innen. Da insgesamt sieben Stimmen von den Räten verteilt werden durften, war dies nicht praktikabel. Alternativ wurde angedacht, dass die drei Bewerberinnen mit den meisten Stimmen in den Beirat kommen und dann noch vier Männer.

Karin Geißler (Grüne) beanstandete aber, dass grundsätzlich bei der Abstimmung mehr Frauen gewählt werden könnten, wenn sie entsprechend viele Stimmen erhalten würden. Letztlich wurde ganz normal gewählt und auch so die gewünschte Durchmischung erreicht.

Der Stadtrat hat in seiner Juli-Sitzung die Mitglieder des Beirates dann ins Amt berufen. Die Amtszeit hat zum 1. August begonnen und endet am 31. Juli 2023.

Kläranlage: 1,1 Millionen Euro für zweiten Bauabschnitt

Das Klärwerk muss ertüchtigt werden. Mit dem Umbau befassten sich die städtischen Gremien bereits 2015. Der erste, rund 1,2 Millionen Euro teure Bauabschnitt ist inzwischen abgeschlossen. Für den zweiten Bauabschnitt „Ertüchtigung der Prozesswasser- und Schlammbehandlung“ wurde jetzt die Baugenehmigung durch das Landratsamt erteilt. Für die Maßnahme werden laut Kostenberechnung 1,1 Millionen Euro erforderlich. Der Stadtrat gab in seiner Juli-Sitzung einstimmig grünes Licht.

Am Sulzbogen: Wohnungsbau wird im Erbbaurecht vergeben

Seit dem Jahr 2015 wird über das Bauvorhaben Am Sulzbogen 20/22 diskutiert. Die beiden alten Wohnhäuser wurden vor Jahren abgerissen. Seither liegt das städtische Grundstück brach. Mehrfach wurden Planungen verworfen. Ursprünglich sollten dort ein Hort und Wohnungen entstehen. Doch die Kosten explodierten. Das Vorhaben wurde gestoppt. Es wurde neu geplant. Zuletzt ging es nun um ein Gebäude mit etwa 18 geförderten Wohnungen. Das Projekt sollte durch die Stadt konzipiert und realisiert werden. Der entsprechende Beschluss wurde jetzt aber vom Stadtrat aufgehoben und eine Vergabe im Erbbaurecht auf den Weg gebracht.

Der Hintergrund: Die Wirtschaftskrise aufgrund der Corona-Pandemie zwingt die Stadt zum Sparen. Nicht nur 2020, sondern auch in den kommenden Haushaltsjahren müsse mit ganz erheblichen Einnahmeausfällen gerechnet werden, betonte die Finanzmanagerin der Stadt Susanne Moroff. Nach aktueller Kostenschätzung könnte die Auslagerung des Wohnungsbauprojektes den städtischen Haushalt um rund 4,8 Millionen Euro entlasten. Jetzt habe die Stadt noch Handlungsspielraum. „Nächstes Jahr ist es zu spät“, so ihre Einschätzung. Zudem wies Stadtbaurat Martin Kornacher auf den hohen Krankenstand im Sachgebiet Hochbau hin. Der anvisierte Baubeginn in diesem Jahr sei wohl nicht zu halten.

Die Lösung: Eine Vergabe im Erbbaurecht. Kriterien seien dabei eine Laufzeit von 70 Jahren und Belegungsrecht für die geförderten Wohnungen für diese Dauer. Wünschenswert wäre, wenn der Bieter Erfahrungen mit Bau und Betrieb solcher Wohnungen hätte. Zudem soll die Baugesellschaft die vorhandene Planung der Stadt für mindestens 100.000 Euro übernehmen.

Das Vorhaben wurde im Stadtrat ebenso wie im nicht-öffentlich vorberatenden Haupt- und Finanzausschuss kontrovers diskutiert. „Das dauert schon viel zu lange“, klagte der CSU-Fraktionsvorsitzende Andreas Lohde. Die Wohnungen sollten jetzt möglichst schnell realisiert werden. Gleichzeitig sollte die Stadt handlungsfähig bleiben. „Wir werden zustimmen, damit Bewegung in die Nummer kommt“, betonte Jan Halbauer (Grüne). Sein Fraktionskollege und Vize-Bürgermeister Christian Stangl ergänzte, dass die Wohnungen durch das Erbbaurecht im Besitz der Stadt bleiben und sie Belegungsrechte habe. „Sozialer geht es nicht“, sagte er. „Die Grünen kippen um“, wunderte sich Mirko Pötzsch (SPD).

Andreas Rothenberger (BBV) sprach von Hinhaltetaktik. Wenn die Stadt baue, werde sie langfristig Geld damit verdienen. Die Schwarzmalerei der Kämmerei sei unangebracht, meinte Philipp Heimerl (SPD). Auch wenn die Stadt selbst baue, werde sie handlungsfähig bleiben. Die Freien Wähler hatten ursprünglich dafür plädiert, das Projekt in städtischer Hand zu belassen. Jetzt aber würden sie pragmatisch entscheiden, so Markus Droth. Damit man schneller ans Ziel kommt, sollte vergeben werden. „Wer sagt uns, dass der Vorgang jetzt beschleunigt wird“, hielt Planungsreferent Christian Götz (BBV) entgegen. Vielleicht suche man bis zum Sankt-Nimmerleinstag einen Investor.

Gegen die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom März 2019 sprach sich Alexa Zierl (ÖDP) aus. Sie warf OB Erich Raff (CSU) vor, dass er Stadtratsbeschlüsse nicht umsetze. Nicht durchsetzen konnte sie sich mit ihrem Antrag, das Mindestgebot für die Planung auf 300.000 Euro anzuheben. Angenommen wurde ihr Vorschlag, die Realisierung bis Ende 2022 festzulegen.

Wohnraum sichern

Der Stadtrat hat den Erlass einer Satzung über das Verbot einer Zweckentfremdung von Wohnraum mehrheitlich beschlossen. Diese hat zunächst für fünf Jahre Gültigkeit. Der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf orientiert sich dabei am Beispiel München. Eine Zweckentfremdung liegt zum Beispiel vor, wenn eine Wohnung mehr als acht Wochen im Jahr als Herberge an Fremde vergeben wird, die Hälfte der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet wird oder länger als drei Monate leer steht.

Grundlage für den Erlass einer solchen Satzung ist ein entsprechendes Gesetz. Demnach können alle Kommunen dieses Instrument nutzen, die wie Fürstenfeldbruck in einer Region mit angespanntem Wohnungsmarkt liegen. In der Stadt besteht seit Jahren ein hoher Bedarf an Wohnungen nicht nur für einkommensschwache Menschen, sondern auch für Normalverdiener. Zwar wird durch verschiedene Maßnahmen versucht, dem Wohnungsmangel entgegen zu wirken, aber die Anstrengungen reichen nicht aus.

Die Satzung soll ein Instrument sein, um Vermietungen zu verhindern, die freie Wohnungen dem Mietmarkt aktiv entzieht. Philipp Heimerl (SPD), der den entsprechenden Antrag eingebracht hatte, sprach von „unsozialem Verhalten gegenüber der Allgemeinheit“. Die Satzung sei ein guter Weg, um mit diesem Problem umzugehen, bekräftigte Planungsreferent Christian Götz (BBV). Markus Droth (FW) warnte dagegen vor Denunziantentum und überbordender Bürokratie. „Damit schaffen wir keine sozialverträglichen Wohnungen“, meinte Hans Schilling (CSU).

 

 

 




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