Sitzung des Stadtrates vom Dezember 2021

Die letzte Sitzung des Stadtrates vor Weihnachten war denkwürdig: Nach knapp 17 Minuten war sie vorbei. Alle Themen der Tagesordnung waren in den Fachausschüssen vorberaten worden – was den Diskussionsbedarf im großen Gremium in der Regel aber nicht hemmt – und wurden einstimmig. Zum zweiten Mal konnten sich pandemiebedingt Räte von zuhause aus zuschalten – dies wurde von acht genutzt. Stadtbaurat Johannes Dachsel und Wirtschaftsförderin Aliki Bornheim sowie Jan Hoppenstedt, Geschäftsführer der Stadtwerke, nahmen ebenfalls hybrid teil.

Breitbandausbau wird fortgeführt

Es gibt ein bayerisches Förderprogramm samt Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von giganetzfähigen Breitbandnetzen. Der Stadtrat folgte in seiner Dezembersitzung dem Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses, sich zunächst angesichts der finanziellen Situation der Stadt auf die Gewerbegebiete zu beschränken und beauftragte die Verwaltung, das entsprechende Auswahlverfahren durchzuführen. Damit sollen die dort ansässigen Unternehmen, die noch nicht über gigabitfähige Internetleitungen verfügen, zeitnah unterstützt und ein durchgängiges und zukunftsfähiges Netz geschaffen werden. Der Eigenanteil der Stadt beträgt gut 400.000 Euro.

Dazu soll der Ausbau der potenziellen Erschließungsgebiete Puch und Wohnbereich Hasenheide beziehungsweise aller förderfähigen Adressen im Stadtgebiet erneut auf seine Realisierbarkeit überprüft werden. Hierfür muss aber die Novellierung der Förderrichtlinien von Bund und Ländern zum Breitbandausbau abgewartet werden. Bereits jetzt werden hierfür 295.000 Euro für die Haushaltsjahre 2023/24 eingeplant.

Andreas Lohde (CSU) bekräftigte, die Wohngebiete im Blick zu behalten, denn dort findet vermehrt Homeoffice, kreatives und innovatives Arbeiten oder Homeschooling statt. „Der Breitbandausbau ist die Salzstraße der Gegenwart.“

Sanierungssatzungen aufgehoben oder verlängert

Es gibt für einige Teile der Stadt Sanierungssatzungen. Nach der Novellierung des Baugesetzbuches 2007 ist in diesen nun eine Frist festzusetzen, innerhalb derer die Sanierung durchzuführen ist, längstens 15 Jahre. Satzungen, die vor 2007 in Kraft getreten sind, sind bis spätestens 31. Dezember 2021 aufzuheben. Ausnahme: In der Satzung ist eine andere Frist festgelegt oder diese wurde durch Beschluss verlängert, weil die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden konnte.

Aufgrund dieser Regelungen hat der Stadtrat nun beschlossen, die Satzungen für die Heimstättenstraße und Fürstenfeld aufzuheben. Die Sanierung ist in diesen Gebieten abgeschlossen.

Um weitere zwei Jahre verlängert wurden dagegen die Satzungen Innenstadt, Erweiterung Innenstadt und Volksfestplatz. Aus verschiedensten Gründen wurden viele geplante Maßnahmen wie im Bereich Viehmarktplatz, Aumühle/Leonhardsplatz oder auch Kirchstraße noch nicht umgesetzt. Obwohl der Verlängerung an sich erhebliche rechtliche Probleme entgegenstehen und an Verwaltung daher den Erlass neuer Satzungen befürwortet, wurde – in enger Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern – der Politik dieses Vorgehen vorgeschlagen. Auch vor dem Hintergrund, dass mit den zwei zusätzlichen Jahren die Zeit bis zum Vorliegen des in Planung befindlichen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes samt vorbereitender Untersuchung sinnvoll überbrückt werden kann und die Ziele aus den Satzungen nicht gefährdet werden.

Die Mitglieder des Stadtrates folgten einstimmig der Argumentation des Stadtbauamtes.