Sitzung des Stadtrats vom April 2025

Dependance des Ankerzentrums bleibt bis 2030 am Fliegerhorst

Die Nutzung der bereits bestehenden Dependance des Ankerzentrums Oberbayern am Fliegerhorst Fürstenfeldbruck wird erneut verlängert. Der Stadtrat stimmte in seiner April-Sitzung dem Entwurf einer entsprechenden gemeinsamen Erklärung des Freistaates Bayern, des Landkreises Fürstenfeldbruck und der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck zur Fortsetzung bis Ende 2030 zu. Gegen den weiteren Betrieb der Einrichtung votierte nur Georg Jakobs (CSU).

Die Unterkunft für Geflüchtete auf dem Fliegerhorst-Areal besteht seit 2014. Vier Jahre später wurde die Erstaufnahme zur einer Dependance des Ankerzentrums Oberbayern. Im Jahr 2023 wurde die Nutzung der Aufnahmeeinrichtung bis Ende 2025 festgelegt. Inzwischen hat das Innenministerium bei der Stadt bezüglich einer erneuten Verlängerung der Vereinbarung angefragt. Zumal die Bundeswehr den Fliegerhorst ohnehin bis 2030 weiter nutzen wird. Die Stabsstelle Konversion rechnet nicht wirklich mit Beeinträchtigungen für den Planungsprozess der Konversion.

Das sind die wesentlichen Eckpunkte der neuen Vereinbarung: Die maximale Unterbringungskapazität bleibt unverändert bei 1.000 Menschen. Mindestens 20 Prozent sollen dabei durch vulnerable Personen wie etwa alleinstehende Frauen ohne oder mit Kindern belegt werden. Neu eingefügt wurde ein Punkt, der die Beschulung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus der Dependance betrifft. Laut Verwaltung fanden diesbezüglich bereits Abstimmungsgespräche mit dem Staatlichen Schulamt, dem Landratsamt und der Regierung von Oberbayern statt. Demnach sollen die jungen Geflüchteten wie bisher in den Grund- und Mittelschulen der Stadt – überwiegend in den Deutschklassen – unterrichtet werden. Bei Mehrbedarf wird das Schulamt den Nachbarkommunen Schülerinnen und Schüler zuweisen. Sollten die Kapazitäten im Landkreis ausgereizt sein, wird eine Beschulung in der Dependance angestrebt. Mit diesem Verfahren soll sichergestellt werden, dass die Stadt keinen weiteren Schulraum schaffen muss. Verhandelt wird derzeit auch noch über die Festsetzung von Gastschulbeiträgen und der Kosten für die Schülerbeförderung. Die Ergebnisse sollen dann insgesamt in einem Nachtrag zur gemeinsamen Erklärung festgehalten werden.

Von der Stadtverwaltung begrüßt wird, dass nach wie vor durch geeignete Betreuung, Beratung und Arbeitsgelegenheiten das Konfliktpotential in und außerhalb der Einrichtung möglichst reduziert werden soll. Ziel ist es, am städtischen Bauhof eine ausreichende Anzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete zu schaffen, um die Sauberkeit im Umfeld der Unterkunft zu gewährleisten. OB Christian Götz (BBV) sagte, dass sich künftig verwaltungsintern eine Kraft um dieses Thema kümmern wird. Der Stadtbauhof werde damit nicht alleine gelassen.

Die Finanzierung dieses Beschäftigungsprojekts könnte abgedeckt werden über die jährliche Pauschale in Höhe von 77.000 Euro, welche die Stadt künftig als Ausgleich für den entstehenden Mehraufwand durch die Unterkunft erhalten wird. Zudem sichert der Freistaat zu, die Flüchtlings- und Integrationsberater im Landkreis weiterhin zu fördern. Und der Landkreis wird – ebenfalls wie bisher – einen finanziellen Beitrag, insbesondere für die Koordinationsstelle Ehrenamt, leisten. Integrationsreferent Willi Dräxler (BBV) sah bei der Betreuung jedoch noch Gesprächsbedarf. Derzeit liegt diese Aufgabe in den Händen der Caritas. Allerdings scheint die Finanzierung laut Dräxler momentan nur bis 2026 gesichert. Jan Halbauer (Grüne) gab dem OB mit auf den Weg, hier nochmals zu verhandeln. Die Stellen seien entscheidend für den Fortbestand der Einrichtung und das Zusammenleben der Menschen dort. Götz sicherte zu, das Thema zum nächsten Termin mit dem Innenministerium mitzunehmen.

„Es gibt keine Alternative als eine Verlängerung, weil wir keine anderen Unterkünfte haben in Fürstenfeldbruck“, fasste Dräxler zusammen. Er riet dazu, den Nachbarn der Dependance die Hintergründe frühzeitig zu vermitteln, um möglichem Ärger vorzubeugen. Markus Droth (FW) sprach die Zukunft an. Demnach müssten nach 2030 insgesamt 782 Plätze (Stand Oktober 2024) im Stadtgebiet vorgehalten werden. Aktuell wird die Belegungszahl auf das Landkreis-Kontingent angerechnet und entlaste den gesamten Landkreis. Auf Wunsch von Halbauer wird Götz die Verteilung der Asylsuchenden bei seinen Bürgermeisterkollegen ansprechen. Allerdings fehle hier eine Rechtsgrundlage, so der Oberbürgermeister.

Fragen zur B2-Verlegung und Amperbrücke

In der Bürgerversammlung (BV) für die Innenstadt, den Brucker Westen, (Neu-) Lindach und Gelbenholzen war in der Aussprache unter anderem die mögliche Verlegung der Bundesstraße 2 aus der Innenstadt auf die bestehende LKW-Umfahrung über die Oskar-von-Miller-, Fürstenfelder­ und äußere Schöngeisinger Straße sowie die Zukunft der Amperbrücke Thema (siehe April-Ausgabe des RathausReports). Zu entsprechenden Fragen hatte OB Christian Götz (BBV) ausführlich Stellung genommen. An der Versammlung hatte auch Markus Droth (FW) teilgenommen. Aus seiner Sicht wurde vom Rathauschef eine „völlig andere Sachlage“ wiedergegeben, als sie bisher in den Stadtratsgremien bekannt sei. Daher hatte er im Nachgang in einem offenen Brief um Aufklärung des Sachverhalts durch den OB gebeten. Die FW-Anfrage wurde in der April-­Sitzung des Stadtrats unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ behandelt.

„Nein, es gibt natürlich keine neuen Erkenntnisse“, sagte Götz mit Blick auf die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Tiefbau (UVT) vom Februar, in der das für die B2 zuständige Staatliche Straßenbauamt Freising den aktuellen Sachstand und mögliche nächste Schritte präsentiert hatte. Demnach soll die Stadt bis Herbst eine Stellungnahme bezüglich einer möglichen Trassenverlegung abgeben. Laut Götz läuft derzeit eine Bewertung der Straßenzüge. Danach werden die Kosten gegenübergestellt. Gleichzeitig wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die denkmalgerechte Sanierung der Amperbrücke für Fahrzeuge mit maximal 16 Tonnen geprüft. Das Straßenbauamt beteilige die Stadt dankenswerterweise zum ersten Mal bei dieser Entscheidung, betonte der OB. Dies sei aber eine „informelle Beteiligung“.

Ob man diese Frage auch durch die Bürgerschaft entscheiden lassen könnte, sei dagegen nicht sicher. „Möglicherweise fehlt schlichtweg die Rechtsgrundlage“, sagte er. Zumal es sich um eine übergeordnete Bundesstraße handele und die Stadt keine Planungshoheit habe. Er stellte in den Raum, dass das Ergebnis eines Bürgerentscheids dann anfechtbar sein könnte. In der Vergangenheit habe es Fälle gegeben, dass Entscheide von eiem Gericht kassiert wurden. Im Mai werde die Behörde im UVT konkrete Zahlen vorlegen und Fragen beantworten. In dieser Sitzung werde dann auch der richtungsweisene Beschluss ge- fasst. Dies sollte nach Meinung von Götz abgewartet werden. Im November 2025 soll sich der Stadtrat dann final äußern, was er sich wünscht. Andernfalls könne das Straßenbauamt ein Planfeststellungsverfahren für den Brücken-Neubau einleiten.

In der Diskussion erinnerte Andreas Lohde (CSU) daran, dass in Vergangenheit bereits zwei Mal die Bürger um ihre Meinung gebeten worden waren. Er sei sich sicher, dass es hier genauso rechtens und moralisch letztendlich auch verpflichtend wäre, die Bevölkerung an dieser historischen Frage zu beteiligen. Damals sei der Sachverhalt ein anderer gewesen, stellte der OB klar. Unterstützung bekam er von Karin Geißler (BBV).

 




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