Sitzung des Stadtrats vom November 2025
Zukunft der B2: Stadtrat ebnet Weg für Bürgerentscheid am 18. Januar
Der Brucker Stadtrat hat in seiner November-Sitzung die Zulässigkeit des von einer Bürgerinitiative (BI) initiierten Bürgerbegehrens „Verbleib der B2 – keine Umwidmung städtischer Straßen“ festgestellt. Die BI hat mit 2.084 gültigen Unterschriften das nötige Quorum von sieben Prozent erreicht. Zudem wurde das von BBV, Grünen, SPD und Die Partei beantragte Ratsbegehren „B2 raus aus der Innenstadt“ mehrheitlich mit 25 zu 15 Stimmen beschlossen. Der Bürgerbescheid wird am 18. Januar durchgeführt.
Zusätzlich hat sich das Gremium für eine Satzungsänderung ausgesprochen, die den Versand von Briefwahlunterlagen ohne vorherigen Antrag zusammen mit der Wahlbenachrichtigung an alle stimmberechtigten Personen ermöglicht. Die Neufassung der entsprechenden Satzung wurde im Dezember dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt. Es werden zudem fünf Urnenwahllokale im Stadtgebiet verteilt eingerichtet, sodass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit für eine persönliche Stimmabgabe haben.
Mehrheit des Stadtrats gegen Gewerbe am Rothschwaiger Wald
Die Kiesgrubenrekultivierung Oberbayern (KRO) plant auf ihrem Areal am Rand des Rothschwaiger Forstes eine Anlage zur Aufbereitung und Wiederverwertung von Baustoffen. Deren Betrieb soll unbefristet sein. Dafür hat das Unternehmen einen formellen Antrag gestellt. Unterstützung erhielt das Vorhaben durch die CSU und die Freien Wähler, die das Aufstellen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wollten. Der zuständige Ausschuss hatte das Projekt allerdings zunächst abgelehnt. Daraufhin bemühte sich Oberbürgermeister Christian Götz (BBV) in längeren Gesprächen mit der KRO, eine mehrheitsfähige Kompromisslösung zu finden. Im Stadtrat berichtete er von intensiven Verhandlungen, bei denen man versucht habe, die Interessen beider Seiten in Einklang zu bringen.
Der Vorschlag der Stadt sah vor, die Genehmigung für das „grüne Baustoffzentrum“ auf vier Jahrzehnte zu begrenzen. Da somit die vorgesehene Aufforstung auf dem Gelände ausfallen würde, wollte die Stadt dies durch den Erwerb des als Naherholungsraum bedeutsamen Pucher Meers II ausgleichen, das sich ebenfalls im Eigentum des Kiesabbauunternehmens befindet. Laut dem von der Stadt beauftragten Rechtsanwalt ließ sich die KRO jedoch nicht auf eine zeitliche Begrenzung der Nutzung ein, andernfalls sieht das Unternehmen sämtliche Gespräche als beendet an – auch jene über das mögliche Kaufgeschäft zum Pucher Meer II. Der letzte Vorschlag der Stadt sei laut Götz leider unbeantwortet geblieben.
Parallel dazu hat die KRO beim zuständigen Landratsamt beantragt, das Gebiet des Pucher Meer II verfüllen zu dürfen. Die Chancen dafür seien allerdings gering, so der Rechtsanwalt der Stadt, da der bestehende Bebauungsplan eindeutig eine Rekultivierung vorsieht.
Die Haltung und die Vorgehensweise des Unternehmens sorgten im Stadtrat für deutliche Verärgerung. Philipp Heimerl (SPD) kritisierte, der vorgelegte Letter of Intent wirke eher wie eine einseitige Kapitulationserklärung als wie eine partnerschaftliche Vereinbarung. Auch sein Fraktionskollege Walter Schwarz fand deutliche Worte: Das Pucher Meer II diene als Druckmittel für wirtschaftliche Interessen. Zudem gebe es seitens der KRO bereits Verzögerungen bei der Wiederaufforstung des Geländes an der Kieswerkstraße am Rothschwaiger Forst, ergänzte Thomas Brückner (Grüne). Er verwies außerdem auf die täglichen 40 bis 50 LKW-Fahrten, mit Leerfahrten seien es sogar mehr. Von dem gigantischen Werk gehe des Weiteren mit 110 Dezibel ein Lärm aus, der Auswirkungen bis zu den Wohngebieten und auf die Naherholung im Wald habe. Jan Halbauer (Grüne) lehnte das Projekt entschieden ab. Insgesamt rund 20 Hektar Industriefläche mitten im Wald – inklusive Maschinenhalle und Bürogebäuden – seien nicht akzeptabel. Wer zustimme, müsse sich bewusst sein, dass hier anstelle eines zugesagten Waldes ein Industriekomplex im Teil eines übergeordneten Grünzugs, Erholungsraums und der Frischluftschneise für die Stadt entstehe. Georg Stockinger (FW), verwies auf gesetzliche Bestrebungen, Bodenrecyclinganlagen künftig im Außenbereich zu privilegieren, da Gemeinden sie ungern in ihren Industriegebieten ansiedeln. Im Fall einer solchen Regelung läge die Entscheidung beim Landratsamt und nicht mehr bei der Stadt. Der Rechtsanwalt widersprach jedoch und sah zudem derzeit keine gesetzliche Grundlage dafür. Andreas Lohde (FBM) befand die Bodenwaschanlage an diesem Ort für sinnvoll. Einen gewachsenen Mischwald würden die Mitglieder des Stadtrats auch bei Befristung nicht mehr erleben. Ein Mittelweg könnte aber sein, dass es zunächst eine befristete Genehmigung der Recyclinganlage gibt, eine spätere Entfristung könne erfolgen, wenn die KRO den Abbau am Pucher Meer II aufgebe. Der Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit: Mit 25 zu 15 Stimmen wurde er abgelehnt, ebenso wie die beantragte unbefristete Genehmigung für das Vorhaben an der Kieswerkstraße.
Götz meinte zum Thema künftiger Wald, dass zumindest seine Kinder und Enkelkinder an der Stelle wieder einen Wald stehen sehen sollen. Nachdem auch Markus Droth (FW) für das Vorhaben der KRO plädierte, da dieses für die Stadt und die Bürger vorteilhaft sei, wunderte sich der Stadtchef darüber, dass ausgerechnet die Fraktionen, die bei einer Verlegung der B2 für den Brucker Westen ein Verkehrschaos mit Horrorszenarien entwerfen, genau an dieser Stelle des Naherholungsgebiets keine Skrupel gegenüber ein paar tausend Bewohnern hätten.
Zum Schluss beantragte Halbauer eine ergebnisoffene Prüfung alternativer Standorte für die Bodenwaschanlage. CSU-Stadtrat Markus Britzelmair warnte, die KRO könnte die Stadt ganz verlassen – damit gingen Gewerbesteuereinnahmen und das geplante ökologische Baustoffzentrum verloren. Wer gegen die Pläne der KRO stimme, stimme auch gegen das Pucher Meer II. „Wenn das so ist und die KRO das Pucher Meer II als Pfand gegen die Stadt einsetzt, dann ist das Erpressung – und wir lassen uns nicht erpressen“, bekräftigte Theresa Hannig (Grüne). Der Stadtrat stimmte mit 22 zu 18 Stimmen für die Beauftragung einer alternativen Standortanalyse und lehnte mehrheitlich die von KRO beantragte Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ab.
Sanierungskonzept Längsbau Rathaus beschlossen
Die Verwaltung hat das aktuelle Konzept für die energetische Sanierung des sogenannten Längsbaus, der das Hauptgebäude an der Hauptstraße mit dem Rückgebäude verbindet, im vorberatenden Planungs- und Bauausschuss sowie dem Stadtrat vorgelegt. Neu war, dass nun auch die Büroräume im Erdgeschoss und ersten Stock mit saniert werden sollen. Dort wurde zuletzt eine Asbestbelastung in den Böden festgestellt. Diese hat zwar keine gesundheitlichen Auswirkungen, solange kein Eingriff in die Substanz erfolgt. Da jedoch die Bodenbeläge aufgrund ihres Zustands in absehbarer Zeit auszutauschen wären, könnten so größtmögliche Synergieeffekte erzielt sowie ein einheitlicher baulicher Zustand erreicht werden. Durch die gemeinsame Durchführung beider Maßnahmen könne eine wirtschaftlich sinnvolle Gesamtumsetzung gewährleistet werden und es würden künftig aufwendige sowie zeit- und kostenintensive Einzelmaßnahmen vermieden, so die Begründung der Fachstellen des Rathauses. Die zusätzlichen Kosten betragen 150.000 Euro. Beide politischen Gremien stimmten dem neuen Konzept zu.
Diskussion um neue Stellen und höhere Dotierung
Im Stellenplan 2026 der Verwaltung haben sich einige Änderungen ergeben. Daher musste er im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung zum laufenden Doppelhaushalt beschlossen werden. Der Stadtrat hat in seiner November-Sitzung hierfür mehrheitlich grünes Licht gegeben. Im vorberatenden Haupt- und Finanzausschuss (HFA) wurden drei Stellen thematisiert. Eine intensivere Diskussion entbrannte sich rund um die Archivarenstelle, die durch Eintritt des bisherigen Archivars in den Ruhestand neu auszuschreiben ist. Im Juli war einstimmig beschlossen worden, sie wieder in Entgeltgruppe E 11, dies entspricht einer gehobenen Sachbearbeitung, einzugruppieren. Nun haben Birgitta Klemenz (FBM) und Christian Stangl (Grüne) beantragt, sie als wissenschaftliche Tätigkeit in E 13 einzustufen. Zudem solle einer Registraturkraft eingestellt werden. Die Höherdotierung wurde in Frage gestellt. So wollte Georg Jakobs (CSU) wissen, ob die Stadt einen Archivar braucht, der wissenschaftlich arbeitet. Karin Geißler (BBV) war der Ansicht, dass das Schreiben wissenschaftlicher Bücher zur Stadtgeschichte langsam beendet sein müsste. Hierdurch seien die normalen Tätigkeiten eines Archivars nicht so zum Zuge gekommen, für die E 11 völlig ausreichend sei. Dies entspreche auch der Vergütung in vergleichbaren Städten. Sie sprach sich auch gegen die Schaffung der neuen Registraturenstelle aus. Sollte nach einer gewissen Zeit der Bearbeitungsstau weiterhin vorhanden sein, könne man über einen Volontär, eine Projektstelle oder einen Mini-Job nachdenken. Mit sieben zu fünf Stimmen lehnte der Ausschuss den Antrag letztlich ab.
Das Thema wurde im nachfolgenden Kultur- und Werkausschuss nichtöffentlich ebenfalls beraten, der Antrag von Klemenz und Stangl mit sieben zu sieben Stimmen abgelehnt.
Dass es dann auch noch einmal in der Stadtratssitzung auf die Tagesordnung gesetzt wurde, ärgerte Klaus Wollenberg (FDP). Fürstenfeldbruck sei eine Stadt „mit normalem Archivanfall“ und daher nicht mit Städten wie Freising vergleichbar. Die neue Archivleitung solle ihre eigentliche Arbeit machen, die beim derzeitigen Amtsinhaber liegengeblieben sei, ohne in höheren Sphären zu schweben“. Dies sahen die Antragsteller anders. Die Notwendigkeit einer Registraturstelle hätten die Amtsleiter der Verwaltung bestätigt. Man würde durch weniger Suchen von alten Unterlagen Arbeitszeit sparen. Wissenschaftliche Arbeit mit Niveau sei gerade in den Zeiten von Digitalisierung und Fake News wichtig und würde zudem zu mehr Bildung beitragen. Dies unterstrich auch Theresa Hannig (Grüne). Eine verlässliche Quellenlage sei für die Stadt sicherzustellen und zu dokumentieren. OB Christian Götz (BBV) fand, dass die vorgeschlagene Eingruppierung adäquat sei. Für Sonderaufgaben könne man zeitlich begrenzt Zulagen zahlen. Die Stelle für die Registratur befürwortete er grundsätzlich. Es sei aber sinnvoll sich mit der neuen Leitung des Archivs über den Bedarf und die Anforderungen abzustimmen. Mit 17 zu 23 Stimmen wurden die Anträge letztlich abgelehnt.
Stellen mit Sperrvermerk
Zudem gab es zuletzt durch Elternzeit und Sonderurlaub einen Personalengpass im Bereich der Landschaftsplanung, sodass beide Vollzeitstellen nicht besetzt waren. OB Christian Götz (BBV) hatte daher die Schaffung einer weiteren Stelle angeregt. Da die eine Mitarbeiterin wieder da ist, die andere mit 20 Wochenstunden ab Januar aus der Elternzeit zurückkommen wird, kann für den Fall, dass letztere nicht zeitnah wieder Vollzeit arbeiten will, über eine neue halbe Stelle nachgedacht werden. Dann war noch die Brucker Kulturnacht Thema. Federführend wurde sie in der Vergangenheit vom Museum und der Bibliothek organisiert. Laut Personalchef Michael Wagner sei dies neben den eigentlichen Aufgaben künftig nicht mehr möglich. Auch der Bereich „Veranstaltungen“ sei ausgelastet. Laut Plan sollte daher eine Kraft von März bis Juli angestellt werden. Dazu konnte sich der Finanz-Ausschuss nicht durchringen. Es wurde gefragt, was in welchem Umfang zu machen sei. Andreas Lohde (FBM) brachte zudem das Veranstaltungsforum ins Spiel, das sich vor einigen Jahren aus der Kulturnacht zurückgezogen hatte. Es sei in unmittelbarer Nähe und könnte seinen Beitrag leisten, meinte er. Letztlich wurden die Stellen zunächst einmal mit einem Sperrvermerk versehen, solange bis die Fragen geklärt sind.
Stadtrat beschließt neue Hundesteuersatzung
Der Stadtrat hat in seiner November-Sitzung die Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 gelten damit erstmals seit zehn Jahren angepasste Steuersätze, aber auch neue, attraktive Entlastungen für verantwortungsvolle Halterinnen und Halter. Die Anpassung erfolgt im Hinblick auf die allgemeine Kostenentwicklung und zur Herstellung des Gleichklangs mit den umliegenden Kommunen.
Die Steuer beträgt künftig:
Erster Hund: 65 Euro (bisher 48 Euro)
Zweiter und jeder weitere Hund: 100 Euro (bisher 72 Euro)
Kampfhunde: 1.000 Euro
Ein Kernstück der Neuregelung ist der Anreiz zur Ausbildung. Wer einen Hundeführerschein (Theorie und Praxis) vorweist, zahlt künftig dauerhaft nur noch die Hälfte der Steuer.
Stadtkämmerer Marcus Eckert erläutert den Hintergrund: „Wer in die Erziehung seines Hundes investiert, sorgt für mehr Sicherheit und ein besseres Miteinander. Das wollen wir belohnen: Mit dem Führerschein sinkt die Steuer für den ersten Hund auf 32,50 Euro – das ist sogar weniger als der bisherige Steuersatz.“ Ebenfalls dauerhaft um 50 Prozent ermäßigt werden Hunde, die aus einem Tierheim im Landkreis Fürstenfeldbruck übernommen werden. Im Zuge der Anpassungen ändern sich auch die Verwaltungsgebühren für Ersatzmarken. Hundehalter, deren Steuermarke verloren gegangen oder unleserlich ist, sollten einen Ersatzantrag noch im laufenden Jahr stellen, um mögliche Mehrkosten durch die angepasste Kostensatzung zu vermeiden.
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