Sitzung des Stadtrates vom November 2021

Konkreter Klimaschutz geht in die Umsetzung

Anfang des Jahres 2020 hatten die Brucker Gruppe von Fridays for Future sowie der Umweltbeirat zusammen mit dem Stadtjugendrat jeweils ein Positionspapier eingereicht mit insgesamt über 100 Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, den Klimaschutz in der Stadt voranzubringen. In der Oktobersitzung 2020 wurde dem Ausschuss eine erste Einordnung der Anregungen vorgestellt. Anschließend fanden diverse gemeinsame Arbeitstreffen statt und man einigte sich darauf, zunächst vorrangig die als kurzfristig machbar identifizierten Maßnahmen anzugehen. Diese sollen schnellstmöglich, spätestens bis Ende 2022, um das bereits früher beschlossene Ziel der Klimaneutralität der Stadt bis zum Jahr 2035 nicht zu verfehlen, umgesetzt werden. Daneben werden auch die mittelfristigen (fünf Jahre bis zur Umsetzung) und langfristigen mit Hochdruck strategisch weiterverfolgt beziehungsweise in die bereits bestehenden Klimaschutzaktivitäten eingebunden.

Von den Mitgliedern des Umweltausschusses wurde in der jüngsten Sitzung – wie berichtet – einstimmig dem Stadtrat empfohlen, diese Vorgehensweise so weiterzuverfolgen, der diesem ebenfalls einstimmig folgte.

Klimaschutzreferentin Alexa Zierl (ÖDP) appellierte an das Gremium, künftig bei allen Beschlussvorlagen und Sachvorträgen den Klima-Check im Fokus zu haben und abzuprüfen, ob diese den Klimazielen entsprechen, damit man wirklich vorwärts komme. Als richtungsweisend bezeichnete CSU-Fraktionsvorsitzender Andreas Lohde den eingeschlagenen Kurs und lobte ausdrücklich „die Bereitschaft der Protagonisten im weiteren Verlauf zusammenzuarbeiten“. Es gelte, vor allem auch gegenüber der Bürgerschaft Überzeugungsarbeit zu leisten. „Es gibt enorm viel zu tun, wenn die Stadt bis 2035 klimaneutral sein will“, betonte Jan Halbauer (Grüne). Ein Klima-Check sei ein nettes Gimmick, aber es brauche vor allem den deutlichen Ausbau erneuerbarer Energien, eine PV-Anlagen-Pflicht, das Kippen der 10H-Regelung bei Windkraftanlagen, die Sanierung im Altbestand, die Verkehrswende und den Ausbau der Radinfrastruktur. Auch Markus Droth (FW) betonte die Wichtigkeit der regenerativen Energien, allem voran des Wasserstoffs. Ein Kernpunkt sei die klimaneutrale Erzeugung und die effiziente Ausnutzung der Energie. Und man müsse die Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen auffordern. Ein Lob für die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten kam von Christian Götz (BBV), der sich zudem wünschte, das Maßnahmenpaket als dynamischen Prozess zu sehen und es immer wieder zu aktualisieren.

Für Wirtschaftsbeirat Unternehmenssitz entscheidend

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Satzung des Wirtschaftsbeirates geändert. Bislang mussten die Mitglieder ihren Wohnsitz in der Stadt haben. Dies hat sich im Falle eines Umzuges während der Amtszeit sowie für das Bewerbungsverfahren als ungünstig erwiesen. Künftig ist es ausreichend, wenn der Hauptsitz des Unternehmens in Fürstenfeldbruck ist.

Der Satzung des Zweckverbandes Klärschlammverwertung zugestimmt

In der Stadtratssitzung im Juli vergangenen Jahres wurde über die Notwendigkeit der Veränderung der Klärschlammverwertung und über die ausgearbeitete Machbarkeitsstudie berichtet. Demnach sind ab 2029 größere Kläranlagen verpflichtet, den im kommunalen Abwasser beziehungsweise Klärschlamm enthaltenen Phosphor zurückzugewinnen. Es wurde anschließend eine Absichtserklärung unterschrieben, die den Koordinatoren Planungssicherheit geben soll. Mit dieser Absichtserklärung haben sich Kommunen aus den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau grundsätzlich zu einem interkommunalen Verbund der Klärschlammverwertung am Standort der GfA (Gemeinsames Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft) in Geiselbullach ausgesprochen, so auch die Stadt Fürstenfeldbruck.

Nun stimmte auch der Brucker Stadtrat einstimmig für die inzwischen ausgearbeitete Satzung.

Alexa Zierl (ÖDP) kritisierte, dass entgegen ihrer früheren Anregung nur die thermische Verwertung des Klärschlamms festgelegt worden sei. Durch das Verbrennen werde CO2 freigesetzt, wofür über kurz oder lang eine Abgabe zu entrichten sein werde. Ein klimafreundlicherer Ansatz sei die Umwandlung in Biokohle, mit der man Böden verbessern könne. Nachdem jetzt aber schon alles festgezurrt sei, sollte zumindest im Protokoll aufgenommen werden, dass diese Alternative künftig vom Zweckverband mit berücksichtigt werden soll.

„Mit einer stofflichen Verwertung von Klärschlamm hat man bislang keine guten Erfahrungen gemacht“, wusste hingegen Georg Stockinger (FW) zu berichten. Es seien immer wieder Dinge aufgetaucht, die nicht in den Boden gehören. Außerdem sei der Aufwand angesichts der Klärschlammverordnung riesig.

Andreas Lohde (CSU) und OB Erich Raff (CSU) bekräftigten, dass der Leiter der GfA Verbesserungsvorschlägen immer offen gegenüberstehe und technischen Veränderungen in der Zukunft sicherlich Rechnung tragen werde.

Für Nasenbach und Fischtreppe sind die Stadtwerke zuständig

Gemäß einem gemeinsamen Antrag von SPD und ÖDP sollte der Stadtrat beschließen, dass durch die Brucker Stadtwerke zum Artenschutz der Nasenbach zeitnah renaturiert und eine funktionierende Fischtreppe am Stauwehr des Wasserkraftwerks errichtet wird. Zudem sollte eine Arbeitsgruppe unter Führung der Stadtwerke sowie unter Beteiligung von Vereinen (zum Beispiel Fischereiverein), Umweltverbänden (zum Beispiel Bund Naturschutz), dem Umweltbeirat, den zuständigen Stadtratsreferentinnen und -referenten sowie den Antragsstellenden eingerichtet werden.

In der Novembersitzung des Stadtrates stellte Alexa Zierl (ÖDP) zu Beginn der Beratung einen umfangreichen Änderungsantrag für die beiden Fraktionen sowie neu auch für die Linke und die Die PARTEI, der den ursprünglichen eingereichten Beschlusstext ersetzen sollte.

OB Erich Raff (CSU) verwies auf die Stellungnahme des Rechtsamts, wonach der Stadtrat für dieses Thema weder zuständig sei, noch er den Stadtwerken Aufträge erteilen könne. Daher würde auch der neue Antrag ins Leere laufen. Letztlich folgte das Gremium nach längerer Diskussion der rechtlichen Einschätzung mit der von Christian Götz (BBV) eingebrachten Ergänzung, dass der Aufsichtsrat und der Vorstand der Stadtwerke in ihren Bemühungen um die Ökologie in und an der Amper in Bruck bestätigt werden und die Einbindung von Fachleuten ausdrücklich begrüßt wird. Mirko Pötzsch (SPD) meinte hierzu, dass man mit dem gemeinsamen Antrag die unterstützen wollte, die schon an dem Thema arbeiten. Mit dem jetzigen Vorschlag könne man aber mitgehen. Er bat darum, die Angelegenheit einmal ausführlich im Umweltausschuss zu behandeln.

Christian Götz, seines Zeichens Fischbiologe, hatte zuvor klare Worte gefunden, für den ursprünglichen Antrag und das von Zierl neu Vorgebrachte. In der Vergangenheit habe man – auch durch die Vorabveröffentlichung in der Presse und den Sozialen Medien – einige Leute verärgert, die sich seit Jahren mit diesen Themen beschäftigen. Es gebe auch mit Fachleuten einen regen Austausch und die Angelegenheit würde voranschreiten. Im Dezember werde es einen gemeinsamen Termin geben. Er bemängelte auch inhaltliche Unsauberkeiten im Antrag. So sei der Begriff Renaturierung verkehrt, da es sich beim Nasenbach um kein natürliches Gewässer handele. Es müsse richtigerweise „ökologische Aufwertung“ heißen. Außerdem sei nicht klar, wo die Fischtreppe denn entstehen solle: am Stauwehr oder am Wasserkraftwerk? Und bevor eine Arbeitsgruppe beschlossen werden soll, müsse man erst einmal die Beteiligten fragen, ob sie dies überhaupt wollen. Insgesamt sei der Antrag nicht stimmig und es sei sinnvoller, bevor man einen solchen stellt, Leute einzubinden, die sich seit vielen Jahren mit der Materie befassen. In letzterem gab ihm Andreas Lohde (CSU) Recht. Man sollte zunächst die Fachleute im eigenen Kreis hören, deren Kompetenzen anerkennen und nutzen.

Philipp Heimerl (SPD) wiederum äußerte sein Unverständnis für den „Aufschrei und die gefundenen Spitzfindigkeiten“. Es sei völlig normal, Anträge zu stellen, ohne vorab jemanden zu fragen und diese vorab publik zu machen. Dies sei Demokratie. Es mag zwar sein, dass die Stadt den Stadtwerken keine Weisungen erteilen könne, aber durch die Planungshoheit könne man diesen wie anderen Unternehmen auch Dinge vorschreiben, gerade wenn öffentliche Güter wie die Amper genutzt werden. Hierzu verwies Christian Kieser, Leiter des Rechtsamtes, nochmals auf seine schriftlichen Ausführungen und bezog sich auf den Gesellschaftervertrag, in dem von Einflussmöglichkeiten auf die Aufsichtsräte wie ein Weisungsrecht gerade kein Gebrauch gemacht worden ist.