Sitzung des Stadtrates November 2019

Dringlichkeitsantrag in Sachen SCF kommt nicht auf Tagesordnung

Der SCF hat gegen die Stadt eine Klage eingereicht, durch die gerichtlich festgestellt werden soll, dass die Pflegevereinbarung durch die von OB Erich Raff (CSU) im Juni ausgesprochene Kündigung nicht beendet worden ist. Die Stadt hat daraufhin zur Vertretung vor Gericht einen Rechtsanwalt beauftragt.

Alexa Zierl (ÖDP) und Walter Schwarz (SPD) hatten für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am 19. November per Dringlichkeitsantrag gefordert, den „Rechtsstreit SCF vs. Stadt wegen der Kündigung der Pflegevereinbarung vom 27.6.2019 durch den Oberbürgermeister" auf die Tagesordnung zu setzen. Zur Begründung wurde angeführt, dass gemäß Aussage des Rathausjuristen Christian Kieser sowie der Kommunalaufsicht die Kündigung rechtlich unwirksam sei, da der OB aufgrund der Höhe des Streitwertes laut Geschäftsordnung ohne vorherigen Beschluss des Stadtrats (bzw. des zuständigen Ausschusses) nicht zur Kündigung befugt gewesen wäre. Nach Ansicht von Zierl und Schwarz sei auch für die Beauftragung einer Kanzlei ein Beschluss des dafür zuständigen politischen Gremiums nötig gewesen. Falls der Oberbürgermeister die Kanzlei per dringlicher Anordnung beauftragt hätte, hätte er dies in der darauf folgenden HFA-Sitzung – also am 6.11.2019 – zur Kenntnis geben müssen. Da dies damals aber nicht geschehen ist, müsse der Punkt nun auf die Tagesordnung.

Außerdem wurde beantragt, alle zum Prozess zugehörigen Unterlagen den Mitgliedern des HFA vorab oder zumindest als Tischvorlage auszureichen. Da die Kündigung rechtlich unwirksam sei, bedeute eine Fortsetzung bzw. Verlängerung der gerichtlichen Auseinandersetzung nach Ansicht der beiden Räte einen finanziellen Schaden für die Stadt.

Dem Ansinnen der Antragsteller trat Christian Kieser entgegen. Er erläuterte die rechtliche Situation. Nach Eingang der Klage bei der Stadt habe man innerhalb der Frist eine Kanzlei mit der Vertretung der Stadt beauftragt. Da die Klage beim Landgericht anhängig sei, bestehe Anwaltszwang, d.h. um wirksame Handlungen in dem Verfahren überhaupt abgeben zu können und kein Versäumnisurteil zu riskieren, sei dies zwingend erforderlich. Weil die Stadt Beklagte in diesem Verfahren ist, sei auch kein Beschluss des HFA erforderlich gewesen. Der beauftragte Rechtsanwalt erstelle derzeit eine Expertise zur Rechtslage. Das Ergebnis werde laut Kieser in der Stadtratssitzung am 10. Dezember vorgestellt. Das politische Gremium hätte es dann in der Hand, ob man die Sache durchklagt oder den Anspruch des SCF anerkennt. Letzteres werde dann keine Kosten für die Stadt verursachen. Zur Sache an sich sagte er, dass aus formellen Gründen eventuell die Kündigung unwirksam sei. Materiell aber könnten durchaus Kündigungsgründe vorliegen. Sollte sich im Dezember der Stadtrat für die Kündigung aussprechen, könnten die Gründe dann in das anhängige Verfahren eingeführt und gerichtlich überprüft werden. „Ich habe es so verstanden, dass der Stadtrat auch eine rechtliche Klärung will“, so Kieser. Aufgrund dieser Ausführungen sähe er keine Dringlichkeit, den Punkt auf die Tagesordnung zu setzen.

Alexa Zierl widersprach Kieser. Es würden in seiner Erläuterung wichtige Punkte fehlen, zudem könnte eine Insolvenz des SCF drohen. Zum Antrag der Ergänzung der Tagesordnung sagte OB Erich Raff (CSU), dass dies allein auch aus formalen Gründen nicht möglich sei, da nicht alle Mitglieder des Ausschusses anwesend seien.

Schließlich wollte Ziel noch wissen, ob bei einer Insolvenz des SCF die Stadt den Förderzuschuss zum Kunstrasenplatz zurückzahlen müsse. Raff stellte klar, dass der Vertrag mit dem Verein noch bis zum Jahresende laufe und der SCF sein Geld bekomme. Und Kämmerin Susanne Moroff ergänzte, dass die Fördergelder vom Bayerischen Landessportverband dem Verein und nicht der Stadt gewährt worden sind. Als der Zuschuss an den SCF ausbezahlt worden ist, ist das Geld nur deswegen an die Stadt gegangen, weil diese mit einem Darlehen das Projekt vorfinanziert hatte. Anspruchsgegner einer möglichen Rückforderung sei damit der Verein, auch wenn bei diesem möglicherweise dann nichts mehr zu holen wäre.

Neuer Vorstoß im Stadtrat

Im Stadtrat unternahm Alexa Zierl (ÖDP) nun einen erneuten Vorstoß, das Thema kurzfristig wegen Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu bringen – diesmal aber mit einer anderen Begründung. Sie führte ins Feld, dass die Mitarbeiter des SCF wissen sollten, ob sie im neuen Jahr noch eine Beschäftigung haben.

Sie forderte, über die Dringlichkeit abzustimmen. „So einfach ist es nicht“, sagte Roland Klehr, Amtsleiter Allgemeine Verwaltung. Es gelte zu unterscheiden zwischen einer „subjektiven Dringlichkeit“ und einer „objektiven Dringlichkeit“ Letztere greife aber nur, wenn ein Schaden für die Kommune entstehen würde. Er verwies darauf, dass das Thema am 10. Dezember im Stadtrat behandelt werde.

 

Städtebauförderung: Regierung mahnt Umsetzung an

Alle Jahre wieder: Im November stand der Antrag auf Städtebauförderung für die Brucker Innenstadt im Planungs- und Bauausschuss (PBA) auf der Tagesordnung. In dem Papier sind für das Jahr 2020 insgesamt acht Projekte aufgelistet: Wegeverbindungen Hauptstraße – Ludwigstraße und Volksfestplatz – Viehmarktplatz, Planung Verkehrsberuhigung Bereich Viehmarktplatz, Planung Tiefgarage Viehmarktplatz, Neugestaltung Querung Dachauer Straße, Umgestaltung Wegeverbindung Silbersteg sowie Kommunales Förderprogramm zur Innenhofbegrünung. Neu ist der Verfügungsfonds Stadtmarketing. Aus diesem Topf sollen vor allem Veranstaltungen, Aktionen und Planungen in Zusammenhang mit einem Innenstadtmarketing erfolgen. Die Gesamtsumme der förderfähigen Kosten der acht Vorhaben liegt diesmal bei 615.000 Euro.

Im Vorfeld hatte die Regierung von Oberbayern kritisiert, dass in der Stadt seit 2016 keinen neuen investiven Maßnahmen mehr begonnen worden seien. Es werde dringend empfohlen, städtebauliche Missstände kontinuierlich zu beheben. Andernfalls könnte Fürstenfeldbruck Zuschüsse aus dem Programm „Aktive Zentren“ verlieren. Eine Pause sei in der Städtebauförderung nämlich nicht vorgesehen.

Dies hielt Planungsreferent Christian Stangl (Grüne) freilich nicht davon ab, noch ein weiteres Projekt ins Spiel zu bringen. Demnach sollte die Neugestaltung des Bereichs Julie-Mayr-Straße mit aufgenommen werden. Laut Stadtbaurat Martin Kornacher könnte das Projekt, das ohnehin im Sanierungsgebiet liegt, eventuell noch als Ergänzung eingebracht werden.

Ulrich Schmetz (SPD) forderte dagegen, Vorhaben ohne Chance auf Realisierung zu streichen. Konkret nannte er die Verkehrsberuhigung im Bereich Viehmarktplatz, die öffentliche Tiefgarage am Viehmarktplatz und die Umnutzung des „Taubenhauses“ auf dem ehemaligen Stadtwerke-Gelände. „Wie blockieren Mittel für andere Kommunen“, sagte Schmetz. Sein Vorstoß fand im PBA jedoch keine Mehrheit. Alexa Zierl (ÖDP) schlug vor, sowohl die Wegeverbindung Hauptstraße – Ludwigstraße wegen des Bauvorhabens dort als auch die Gestaltung des Viehmarktplatzes zu verschieben und dies entsprechend im Beschlussvorschlag der nachfolgenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss abzuändern. Der Jahresantrag wurde vom PBA bei zwei Gegenstimmen dann aber unverändert auf den Weg gebracht.

Im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) kritisierte Zierl, dass die von ihr im PBA vorgeschlagenen Änderungen nicht aufgenommen worden seien. Stadtbaurat Kornacher meinte hierzu, dass in den Kosten für die Maßnahmen auch Planungskosten enthalten seien, denn ein Bauherr brauche für sein Vorhaben auch Planungen der Stadt. Es sei aber eine Zweiteilung möglich, nach der man erst die Gelder für die Planung einstellt und für spätere Jahre die Ausführungskosten. Ein entsprechender Antrag wurde dann von Zierl gestellt.

Finanzreferent Walter Schwarz (SPD) nahm den Viehmarktplatz mit seinem Ansatz von 12,7 Millionen Euro ins Visier. Insbesondere sei die Frage noch gar nicht geklärt, ob die Stadt die Tiefgarage überhaupt bauen wird und wenn ja, wann. Komme die Tiefgarage nicht, sei es fraglich, ob überhaupt jemand das Gebäude baue. Daher sei der Zeitplan anzupassen, weil völlig unrealistisch. Er beantragte eine entsprechende Verschiebung. Kämmerin Susanne Moroff begrüßte dies allein aus Kostengründen.

„Die Entwicklung des Viehmarktplatzes ist ein Beispiel dafür, wie gut gemeinte Sachen zum Negativprojekt werden können“, konstatierte Andreas Lohde (CSU). Mit der Bürgerbeteiligung habe man gute Ergebnisse erzielt und dann einen Ausschreibungstext kreiert, für den es kaum Interessenten gebe. Letztlich sprach er sich aber dafür aus, mit der Ausschreibung unter Hinweis auf die Bauabsichten in der Nachbarschaft weiterzumachen und die Sondierung zum Abschluss zu bringen. Erst wenn die Ergebnisse der Ausschreibung vorlägen, sei eine Tiefgarage definierbar, da diese abhängig von der oberirdischen Bebauung sei. Er plädierte dafür, das Geld für die Planung und die Ausschreibung in der Förderung zu belassen und gemäß dem Vorschlag von Schwarz die Tiefgarage nach hinten zu verschieben.

Mit diesen Änderungen stimmte letztlich der HFA dem Antrag auf Städtebauförderung einstimmig zu.

Dem folgte der Stadtrat bei sechs Gegenstimmen.

 

Stau bei der Abarbeitung von Anträgen

Insgesamt 181 Sachanträge seit Beginn der laufenden Legislaturperiode umfasst eine aktuelle Liste, die jetzt im Stadtrat vorgelegt wurde. Erfasst sind in dem Papier nur Anträge, die noch nicht behandelt oder bei denen die gefassten Beschlüsse bislang nicht umgesetzt sind. Die Diskussion zeigte, dass manches aber bereits weiter gediehen ist, als in dem 54 Seiten umfassenden Papier dargestellt. Letztlich beschloss das Gremium, dass der Katalog aktualisiert und weiterverfolgt werden soll.

Wer etwas erreichen will, kann einen Antrag an den Stadtrat stellen. Antragsrecht haben die Stadtratsmitglieder, die Fraktionen, der OB und auch die Verwaltung. Zudem können Beiräte, die die Interessen bestimmter Bevölkerungsgruppen vertreten wie etwa der Seniorenbeirat, Anträge einbringen. Über den Antrag stimmt dann innerhalb einer Vier-Monats-Frist der beschließende Fachausschuss oder der Stadtrat ab. Als Entscheidungsgrundlage für anstehende Beschlüsse erarbeitet die Verwaltung eine entsprechende Vorlage. Der Beschluss ist für die Verwaltung bindend. In Fürstenfeldbruck wird das Antragsrecht rege genutzt. Um den Überblick zu behalten, hatte der Stadtrat im vergangenen Jahr beschlossen, dass jeweils im Oktober eine entsprechende Übersicht zur Beratung vorgelegt wird. Jetzt war es soweit. Allerdings stand hinter der Mehrzahl der vorgelegten Anträge: „Noch nicht erledigt“. Die Gründe dafür sind vielfältig. Häufig wurden Projekte zwar längst angestoßen, aber noch nicht abgeschlossen.

„Man sieht, wie wenig umgesetzt wird“, beklagte Dritte Bürgermeisterin Karin Geißler (Grüne). Für „sehr unbefriedigend“ hielt auch SPD-Fraktionssprecher Philipp Heimerl den Antrag-Stau. Es gehe nicht an, den Stadtrat auszubremsen, indem nichts umgesetzt werde. Er regte an, die Anträge nochmals in die Fachausschüsse zu bringen und zu prüfen. Sein Fraktionskollege Mirko Pötzsch erinnerte daran, dass noch dazu 41 Sachanträge aus der vorhergehenden Legislaturperiode noch nicht abgearbeitet seien.

Und Walter Schwarz (SPD) empfand es sogar als „Unverschämtheit“, dass beispielsweise sein Antrag zur Nutzung der Sportstätten im Fliegerhorst einfach unbehandelt blieb. In der Liste war nur ein Strich beim Erledigungsvermerk eingestellt. Andreas Lohde (CSU) bezeichnete es als „ungut und unbefriedigend“, wenn Anträge nicht zeitnah abgearbeitet werden. Er fand aber auch, dass mancher Antrag im bilateralen Gespräch mit der Verwaltung hätte abgewendet werden können. Auch Klaus Wollenberg (FDP) brach eine Lanze für die Verwaltung. Und er plädierte sogar dafür, die Liste zur neuen Legislaturperiode einfach auf Null zu setzen.

 

Leinweber wiedergewählt

Norbert Leinweber bleibt bis 31. Dezember 2024 Leiter des Veranstaltungsforums Fürstenfeld. Der Stadtrat hatte Ende Mai beschlossen, die Stelle nicht öffentlich auszuschreiben, sondern für weitere fünf Jahre mit einem berufsmäßigen Stadtrat zu besetzen. Anfang Mai hatte Leinweber mitgeteilt, dass er gerne für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stehe.

Daher wurde er von Oberbürgermeister Erich Raff zur Wiederwahl als berufsmäßigen Stadtrat vorgeschlagen. In der November-Sitzung des Stadtrates wurde Leinweber mit 36 Stimmen in geheimer Wahl im Amt bestätigt. Es gab drei ungültige Stimmen. Leinweber dankte für das Ergebnis. Die Leitung des Veranstaltungsforums sei so etwas wie seine Lebensaufgabe und daher mache er gerne weiter.

 




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