Sitzung des Stadtrats vom Dezember 2022

Stadt möchte künftig kein Kieswerk mehr am Pucher Meer

Bis Ende 2022 bestand die Kiesabbaugenehmigung am Pucher Meer. Im Umweltausschuss vom November wurde über die Einleitung des Kieswaschwassers in das Badegewässer mit den möglichen Auswirkungen einer Verschlammung sowie negativen Folgen für das Naherholungsgebiet und die Fischwelt diskutiert (siehe hierzu Bericht im RathausReport Dezember). Diese ist noch bis Ende des Jahres 2023 erlaubt. Ob der Betreiber des Kieswerks eine Verlängerung beantragen wird, ist noch unklar. OB Erich Raff (CSU) regte an, durch einen Beschluss des Stadtrates ein Signal an das Landratsamt zu senden, dass bei einem möglicherweise kommenden Antrag enge Absprachen mit der Stadt – auch wenn diese an sich von der Zuständigkeit her gesetzlich nicht vorgesehen sind – erfolgen sollen.

Dem folgend hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass der Oberbürgermeister beauftragt wird, dem Landratsamt mitzuteilen, dass über die aktuell bestehenden Erlaubnisse hinaus aus Sicht der Stadt kein weiterer Betrieb des Kieswerks am Pucher Meer und damit das Waschen nebst Einleitung des Wassers in den See befürwortet werden kann. Eventuelle Verlängerungs- oder Neuanträge sollen daher abgelehnt werden.

Willi Dräxler (BBV) wies auf die Wichtigkeit von Kies hin und fragte nach den Bedarf. Ein Transport des Baustoffs aus entfernteren Regionen sei nicht gerade CO2-freundlich. Georg Stockinger (FW) – früher selbst Kiesgrubenbetreiber – wusste, dass im Landkreis pro Jahr 600.000 bis 800.000 Tonnen Kies benötigt werden. Und rund die doppelte Menge für Verfüllungen. Er erinnerte zudem daran, dass ein dauerhaftes Recht bestünde, den Betrieb des Kieswerks an diesem Ort weiterzuführen. Man solle den Betreiber fragen, welche Nachfolgenutzung er plane und mit ihm reden, um eine Lösung zu finden. Er selbst könne sich dort gut einen Camping- oder Wohnmobilstellplatz vorstellen.
Laut dem Sachvortrag befindet sich die Verwaltung bereits in kooperativen Gesprächen mit dem Kieswerkbetreiber über die Nachnutzung des Areals. Daher werde derzeit nicht von einer weiteren Antragstellung beim Landratsamt ausgegangen.

Ist Geothermie auf dem Fliegerhorst-Gelände möglich?

Die Freien Wähler haben im Juli 2022 den Antrag gestellt, in die (Tiefen-)Geothermie einzusteigen und die Möglichkeiten der Geothermie zur Wärme- und Stromerzeugung in der Stadt Fürstenfeldbruck und in der Region zu evaluieren.
Die Gemeinden Maisach und Emmering haben inzwischen ihre Bereitschaft erklärt, sich an einem gemeinsamen Gutachten zur Geothermie zu beteiligen. Für die jeweiligen Haushaltsberatungen wurden daher Mittel entsprechend der Einwohnerzahlen von Fürstenfeldbruck, Maisach und Emmering beantragt. Bei Gesprächen mit den Stadtwerken wurde festgelegt, dass ein
entsprechendes Gutachten unter Federführung der Stadtwerke in Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen erstellt wird. Die Stadtwerke übernehmen die Ausschreibung und Vergabe der Gutachterleistung, die Koordination sowie die Weiterverrechung der Kosten an die Stadt/Gemeinden.
Den Stadtwerken liegt bereits ein entsprechendes Angebot für eine Vorstudie zur geothermischen
Energiegewinnung vor. Die Erkenntnisse dieser Studie sind erforderlich für die weitere Ausarbeitung des Erlaubnisantrages, die konkreten seismischen Untersuchungen sowie die darauf folgenden Anlagenplanungen.

Markus Droth (FW) betonte in der letzten Sitzung des Stadtrats vor der Weihnachtspause, dass die Energiewende ohne Geothermie nicht möglich sei und begrüßte den Auftrag an die Stadtwerke, in diesem Sinne tätig zu werden. Es sei viel Geld erforderlich, um dann weiter zu machen. Er hofft auf Bürgschaften vom Freistaat. In der Region westlich von München würden
zwar wohl nur 90 Grad Erdwärme-Temperatur erreicht, durch Hochleistungswärmepumpen könnte diese aber inzwischen auf 110 Grad gebracht werden. Man dürfe auch neben der Wärme nicht die Möglichkeit der Kühlung durch Geothermie außer Acht lassen. Gerade durch die geplante Ansiedlung von viel Gewerbe auf dem Fliegerhorst-Areal werde diese etwa für Aggregate
oder aber auch Büroräume benötigt.
Es sei wichtig, zu ermitteln, wie die Gegebenheiten in Bruck sind und ob sich Geothermie lohnt. Dabei helfe das Gutachten, so Alexa Zierl (ÖDP). Sie sprach sich dafür aus, „die Bürgerbeteiligung von vornherein mitzudenken“, damit es nicht wie in Puchheim zu einer Ablehnung des Vorhabens durch die Bevölkerung kommt.
Auch Andreas Lohde (CSU) sprach sich ausdrücklich für das vorgeschlagene weitere Vorgehen aus. Man habe bereits über zwei Landtagsabgeordnete beim Freistaat Bayern angeregt, zumindest für die Voruntersuchungen Förderprogramme aufzulegen.
Jan Halbauer (Grüne) begrüßte das Engagement der Stadtwerke und forderte angesichts der entstehenden Kosten, bei dem regionalen Energieversorger nicht zu viel Geld für andere Projekte abzuziehen.

Wahrscheinlichkeit für Brownout sehr gering

Jörg Feldmann von den Brucker Stadtwerken informierte in der Dezember-Sitzung des Stadtrates über die Wahrscheinlichkeit eines Blackouts, d.h. kein Strom über einen längeren Zeitraum, beziehungsweise eines sogenannten Brownouts mit fehlendem Strom für einige Stunden und gezielter Abschaltung von Lasten. Beide Szenarien seien trotz der Gasknappheit selbst im Winter
bei wenig Energiegewinnung aus Windkraft und PV-Anlagen sehr gering. Zudem habe man eine Vorlaufzeit von rund eineinhalb Tagen, so dass reagiert werden könne wie zum Beispiel durch Einkauf von Energie aus Nachbarländern. Ob stundenweise Lasten abgeschaltet werden, falls es zu wenig Einspeisung gibt, entscheidet dann der übergeordnete Netzbetreiber. Dies ist das
Bayernwerk. Inzwischen habe man mit der Stadt eine Liste von Institutionen erarbeitet, die zur kritischen Infrastruktur gehören und durch Notstromaggregate versorgt werden, so Feldmann.

Auf Nachfrage von Alexa Zierl (ÖDP) betonte er, dass die Stadtwerke nur eine „angemessene Versorgungsqualität“ zur Verfügung stellen müssen, es bestehe keine Pflicht zur unterbrechungsfreien Versorgung. Jedes Unternehmen müsse daher selbst Maßnahmen ergreifen. Andreas Lohde (CSU) wies auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung und den Info- Flyer der Stadt hin. So müsse man sich bei einer angekündigten Abschaltung zum Beispiel daran erinnern, dass es dann kein Handynetz gibt und man auch nicht Aufzug fahren soll. 

Änderung der Geschäftsordnung: Hybrid-Sitzungen und Livestream auf Dauer

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde in der Bayerischen Gemeindeordnung den Kommunalpolitikern die Möglichkeit eröffnet, anlassbezogen in besonderen Situationen oder Lagen per Ton-Bild-Übertragung an Sitzungen teilzunehmen. Dies war zunächst bis Ende 2022 befristet und wurde nun als dauerhafte Lösung festgeschrieben. Entsprechend geändert wurde daher auch die Geschäftsordnung des Stadtrats. Alexa Zierl (ÖDP) bedauerte, dass man nicht auch aus persönlichen Gründen der Sitzung in Person fernbleiben kann, wenn zum Beispiel die Kinderbetreuung kurzfristig wegbricht oder man krank ist. Der Gesetzgeber habe bei Einführung der Hybrid-Sitzungen ausdrücklich auch auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Engagement in der Kommunalpolitik hingewiesen. Da ihre Fraktion schon einmal mit einem entsprechenden Antrag gescheitert sei, verzichte sie auf einen neuen Vorstoß – zumindest bis ein neuer Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin im Amt ist.
Die zunächst für eine Testphase von zwei Jahren angelegte Liveübertragung der Stadtratssitzungen mit anschließender zweiwöchiger Abrufbarkeit über die Internetseite der Stadt wurde ebenfalls nun als dauerhaftes Angebot für die Bevölkerung festgeschrieben. Dies lobte Philipp Heimerl (SPD) als sinnvoll.

Fliegerhorst: Wegweisende Entscheidung für die künftige Entwicklung

Der Gemeinderat von Maisach und der Stadtrat Fürstenfeldbruck haben in ihren Sitzungen im Dezember jeweils einem von beiden Seiten einvernehmlich gefassten „Letter of Intent“ zum geplanten Technologie-Campus „Biodrom“ auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes und ersten Bausteinen zur Realisierung des Projekts zugestimmt. Darin ist enthalten, dass dieser
Campus in einem ersten Schritt auf einem bereits entwidmeten Areal von etwa fünf bis sieben Hektar errichtet werden soll. In der Gesamtfläche sind rund 2,5 Hektar auf Fürstenfeldbrucker Flur und bis zu 4,5 Hektar auf Maisacher Gemeindegebiet enthalten.
Beide Kommunen sind sich darüber einig, dass für die Entwicklung ein gemeinsamer Planungsverband nach § 205 Baugesetzbuch gegründet wird. Die Planungskosten und die weiteren durch die Planungen entstehenden Kosten werden von den Vertragsparteien anteilig getragen. Ebenso besteht Einigkeit darüber, dass künftige Erlöse paritätisch aufgeteilt werden.
Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden von den beiden Partnern bis zur Gründung des Planungsverbands zusammen geführt.
Gemeinsam wird ein qualitativ hochwertiges städtebauliches Konzept für die weitere stufenweise Entwicklung des Technologiezentrums erarbeitet. Darüber hinaus wurde ein Eckpunktepapier für einen Kooperationsvertrag mit einem künftigen
Vorhabensträger festgelegt.




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