Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Oktober 2024

Grundsteuer: Mehr Einnahmen durch höhere Hebesätze

Am 1. Januar 2025 tritt bekanntlich die Grundsteuerreform in Kraft, die in Bayern eine Orientierung an der Fläche statt am Wert vorsieht. Dies führt zu einer Änderung in der Besteuerung aller Grundstücke. Dadurch kommt es zu Verschiebungen in der Belastung der einzelnen Steuerpflichtigen: Manche werden entlastet, andere höher belastet. Derzeit wird in den Kommunen diskutiert, wie viel zu bezahlen sein wird. Jetzt stand das Thema auch in Fürstenfeldbruck auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses. Das Gremium empfahl dem Stadtrat, die Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) von derzeit 310 auf 340 Prozentpunkte und die Grundsteuer B (für bebaute oder unbebaute Grundstücke) von aktuell 350 auf 480 Prozentpunkte zu erhöhen. Die Erhöhung soll Mehreinnahmen in Höhe von rund einer Million Euro pro Jahr bringen.
„Die CSU kann dem Vorschlag so nicht zustimmen“, sagte der Fraktionsvorsitzende Andreas Lohde. Sie hätten sich aufkommensneutrale Hebesätze gewünscht, also eine Rechnung plus minus Null. Zumal die Grundsteuer B von den Eigentümern auf die Mieter umgelegt werde. Er trat für einen Hebesatz von 390 Prozentpunkten ein. Sein Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit. Auch konnte er sich eine Sonderregelung für Besitzer von sozial gebundenen Wohnungen vorstellen. Dies sei möglich, aber damit erreiche man nicht, dass mehr Sozialwohnungen gebaut werden, betonte Kämmerer Marcus Eckert.
OB Christian Götz (BBV) wunderte sich über den Vorstoß der CSU und erinnerte daran, dass eine Erhöhung bereits im Konzept zur Haushalts-Konsolidierung festgelegt worden sei. „Die Stadt braucht dieses Geld“, bekräftigte Finanzreferent Klaus Wollenberg (FDP). Oder es müsse an anderer Stelle entsprechend gespart werden. Peter Glockzin (FW) rechnete anhand von einem Beispiel vor, dass es sich meist nur um geringe Beträge handele, die die Hauseigentümer umlegen: Bei einem Mehrfamilienhaus würden bei der geplanten Anhebung nun 100 Euro mehr anfallen. Ähnlich sah dies Philipp Heimerl (SPD). Die von der Verwaltung vorgelegt Lösung sei der richtige Weg. Die Mehreinnahmen kommen der Bevölkerung zugute, hob Karin Geißler (BBV) hervor. Das letzte Wort hat der Stadtrat. Die neuen Grundsteuerbescheide sollen dann bis Mitte Dezember rausgehen.

Bauhofverlagerung hat weitere Hürde genommen

Der neue Bauhof an der Landsberger Straße soll in Kombination mit Wohnungen gebaut werden. Darauf hat sich der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) bei einer Gegenstimme geeinigt. Der Kostenrahmen wurde auf 27 Millionen Euro festgelegt. Damit hat das Projekt eine weitere Hürde genommen und die Projektentwicklung ist weitgehend abgeschlossen. Der Beschluss muss nun noch in der Stadtratssitzung am 26. November bestätigt werden. Dann können auf dieser Basis ein Finanzierungs-/Realisierungskonzept erarbeitet und die Bauleitplanung auf den Weg gebracht werden.
Zuletzt hatte der HFA im April vor allem die erste Kostenschätzung in Höhe von rund 35 Millionen Euro hinterfragt. Standards, Flächen- und Raumbedarf sollten nochmals überprüft werden. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie bei der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises (WBG) beauftragt. Das in Kooperation mit einem Architekturbüro erarbeitete Er- gebnis wurde in der jüngsten Sitzung vorgestellt. Wie Architekt Eik Kammerl erläuterte, wurde die bisherige Anordnung der Gebäude nochmals geprüft, optimiert und der Raumbedarf etwas angepasst. Durch die Konstruktion der Hallen und der Werkstätten entstehen weit auskragende Dächer, unten denen Fahrzeuge abgestellt oder Lagerflächen angeboten werden können. Vorgesehen ist eine Bauweise mit Stahlbetonstützen mit Holzfassaden und Metall-Sandwich-Dach. Die Galerien werden in Holzbauweise ausgeführt. Kammerl sprach von einem konventionellen, einfachen Hallenbau.
Das Büro- und Sozialgebäude hat vier Geschosse und einen Keller. Im Untergeschoss sind Umkleiden, Technik- und Lagerräume untergebracht. Im Erdgeschoss befinden sich neben den Verwaltungs- und Büroräumen auch ein Aufenthalts- und Schulungsraum. In den oberen Stockwerken sind insgesamt zwölf Wohnungen geplant. Diese sind für eine Förderung nach dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm ausgelegt. Es gibt separate Zugangsmöglichkeiten für die Bauhof-Mitarbeiter, Besucher und Mieter. Für die Versorgung werden dezentrale Wärmepumpen in Verbindung mit PV-Anlagen vorgeschlagen.
Der zuständige Referent Albert Bosch (CSU) betonte, dass man auf Basis der Machbarkeitsstudie weiterarbeiten könne. Er sprach sich jedoch gegen Wohnungen dort aus. Dies werde nur Ärger verursachen. Nach Meinung des CSU-Fraktionsvorsitzenden Andreas Lohde könnte dies funktionieren, etwa, wenn dort Mitarbeiter der Stadt wohnen. Er trat aber für kleinere und weniger Wohnungen ein. Er beantragte, den Kostenrahmen bei 25 Millionen Euro mit Wohnungsbau festzulegen. Sein Vorstoß fand jedoch keine Mehrheit. Philipp Heimerl (SPD) wunderte sich über die Differenz bei den Kostenschätzungen. Die Zahlen der WGB lagen weit unter der Berechnung der Stadt. Basis waren Werte von bereits realisierten Projekten. Man habe sehr konservativ gerechnet, sagte Kammerl. Das Hochbauamt hat sich dagegen an den Kostenansätzen des Baukosten Informationszentrums orientiert. Jan Halbauer (Grüne) befürchtete, dass die Kosten aus dem Ruder laufen könnten. Letztlich sprach sich das Gremium für den Vorschlag von Karin Geißler (BBV) aus, die Kosten auf 27 Millionen Euro zu deckeln.

Pucher Meer II: Prüfung soll Klarheit bringen

In einem gemeinsamen Antrag hatten Grüne, CSU, FDP und ÖDP im September eine Aufarbeitung des bisherigen Verfahrens rund um den Ankauf des Pucher Meers II gefordert. „Seit über einem Jahr wartet der Stadtrat auf eine transparente Dokumentation der Vorgänge“, heißt es in dem Papier. Hintergrund ist, dass die Annahme eines Angebots zum Erwerb der Erweiterungsfläche Ende Juni 2023 nicht zustande gekommen war und der Eigentümer dieses Kaufangebot dann am 1. Juli widerrufen hat. Die Klärung des Sachverhalts sei notwendig, um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger eine Lösung für die Erweiterung des Pucher Meers zu finden und die Verhandlungen wiederaufzunehmen, so die Antragsteller. Die von der Verwaltung erarbeitete Chronologie sollte in der November-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im nichtöffentlichen Teil präsentiert werden. Jan Halbauer (Grüne) beantragte jedoch erfolgreich die öffentliche Behandlung des Themas.
Die umfassende Dokumentation reicht weit zurück. Demnach stammt das erste Angebot über den Abschluss eines Kaufvertrages für das Pucher Meer II vom Juli 1999 vom Vorgänger des jetzigen Eigentümers. Dieses sollte bis Ende 2015 bestehen. Doch es kam zu Verzögerungen. Die Fristen wurden im Jahr 2014 auf 2023 verlängert. Am 22. Juni 2024 wurde dann ein neuer Kaufvertragsentwurf vorgelegt. Allerdings war die Formulierung „vorbehaltlich der Genehmigung durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck“ durch „aufgrund eines Beschlusses des Stadtrates der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck vom 27.06.2023“ ersetzt worden. Der Zeitraum für eine Ladung war laut Verwaltung zu kurz. Zudem gab es einen Ortstermin am Pucher Meer. Doch beim Notartermin drei Tage später war dann kein Vertreter der Firma anwesend. Daher kam es zu keiner Beurkundung.
OB Christian Götz (BBV) sagte, dass es immer noch Unwägbarkeiten gebe, die man nicht fassen könne. Er sprach von einer „schwierigen Gemengelage“ und einer gestörten Kommunikation mit der Firma, wobei der OB-Wahlkampf und die Rodungssituation im Rothschwaiger Wald eine Rolle spielen würden. Laut Kämmerer Marcus Eckert sei der Vertragvom Juli 1999 einschließlich der Ergänzungen und Nachträge ohnehin nicht annehmbar gewesen. Unter anderem wies er daraufhin, dass der Kiesabbau noch nicht abgeschlossen und der Erfolg der sogenannten CEF-Maßnahmen für die erforderliche Umsiedlung von Amphibien noch offen sei. Man müsse jetzt in die Zukunft schauen, betonte Georg Stockinger (FW). Vor allem Jan Halbauer (Grüne) und Andreas Lohde (CSU) sahen jedoch weiteren Klärungsbedarf. Beschlossen wurde mit acht gegen sechs Stimmen, eine externe Stelle mit der endgültigen Aufarbeitung zu beauftragen.




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