Stadtrat ebnet Weg für Bürgerentscheid zur Zukunft der B2 am 18. Januar 2026

Der Brucker Stadtrat hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, ein Ratsbegehren beschlossen und sich zusätzlich für eine Satzungsänderung ausgesprochen, die den Versand von Briefwahlunterlagen ohne extra Beantragung zusammen mit der Wahlbenachrichtigung ermöglicht.

Mit der Feststellung der Zulässigkeit tritt die gesetzliche Sperrwirkung nach Art. 18a Gemeindeordnung in Kraft: Bis zum Bürgerentscheid dürfen keine Entscheidungen getroffen oder umgesetzt werden, die dem Begehren widersprechen – außer die Stadt ist rechtlich dazu verpflichtet.

Die Fragen des Bürgerentscheids lauten:

Bürgerentscheid 1: Ratsbegehren „B2 raus aus der Innenstadt“

„Sind Sie dafür, dass die B2 aus der Innenstadt auf die jetzige LKW-Umfahrung (Oskar-von-Miller-Str., Fürstenfelder Str., Äußere Schöngeisinger Str.) verlegt wird und die Stadt dazu eine Umwidmungsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt abschließt, um so die Innenstadt dauerhaft vom Schwerlastverkehr zu entlasten und um die Gestaltungshoheit für die gesamte Innenstadt, einschließlich unserer historischen Amperbrücke, zu erhalten?“

Bürgerentscheid 2: Bürgerbegehren „Verbleib der B2 – keine Umwidmung städtischer Straßen“

„Sind Sie dafür, dass die Stadt Fürstenfeldbruck alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um die Umwidmung der kommunalen Straßen Oskar-von-Miller-Straße, Fürstenfelder Straße und Äußere Schöngeisinger Straße in eine Bundesstraße zu verhindern und damit zukünftig keine kommunalen Finanzmittel für die Sanierung der Amperbrücke in der Innenstadt aufwendet?“

Da beide Fragen unterschiedliche Ziele verfolgen, kann es vorkommen, dass beide mit „Ja“ beantwortet werden und das jeweils erforderliche Quorum von 20 Prozent der Wahlberechtigten erreichen. Für diesen Fall sieht das Gesetz eine zusätzliche Stichfrage vor, die klärt, welche Entscheidung gelten.

Die Stichfrage lautet:

„Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten? ,B2 raus aus der Innenstadt' (Bürgerentscheid 1 – Ratsbegehren) oder ,Verbleib der B2 – Keine Umwidmung städtischer Straßen' (Bürgerentscheid 2 – Bürgerbegehren).“  

„Der Bürgerentscheid gibt den Brucker Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, über eine für die Zukunft unserer Stadt sehr wichtige Frage selbst zu entscheiden. Auch wenn die Mehrheit des Stadtrats eine klare Position hat, ist uns wichtig, dass die Bürgerschaft ihre Stimme einbringen kann und wir die Richtung gemeinsam festlegen“, so Oberbürgermeister Christian Götz.

Die Stadt wird die Bürgerinnen und Bürger bis zum Bürgerentscheid am 18. Januar 2026 über verschiedene Kanäle ausgewogen und transparent informieren. Laufende Informationen wird es unter anderem über die Webseite brucker-stadtgespraeche.de, Social Media und die Presse geben. Für Anfang Januar ist zudem eine Informations- und Diskussionsveranstaltung geplant.




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