Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom April 2021

Auf Brache im Westen wird innovatives Bauvorhaben entstehen

Seit vielen Jahren liegt ein großes Grundstück am Kurt-Huber-Ring brach. Bereits im Jahr 2014 hatte das Bauamt den Auftrag bekommen, das Gebiet zu überplanen. Im Zuge dessen ist das Seniorenwohnen entstanden. Bei dem verbleibenden Bereich ging es jedoch nicht so recht weiter, zwei Mal wechselte der Eigentümer, der jeweils schon eine recht weit fortgeschrittene Planung hatte.

Nun geht es aber voran: Die Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses haben einstimmig die Aufstellung eines neuen, vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen und dem Vorentwurf zugestimmt. Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung Ende April diesem Votum einstimmig angeschlossen. Nun werden dem Verfahren entsprechend die Öffentlichkeit und die Behörden beteiligt, mit dem Bauherrn werden die erforderlichen Verträge abgeschlossen.

Um die Planung und Konzeption von vornherein auf den richtigen Weg zu bringen, wurde ein Fachbeirat eingesetzt. Dieser tagte zehn Mal, dessen Vorschläge und Anregungen wurden übernommen.

Der Gebäudekomplex wird aus drei Baukörpern mit einem Innenhof bestehen. An der Straße sind diese fünf-, zum Seniorenwohnen hin viergeschossig. Zum Kreisverkehr bildet sich ein siebenstöckiger Turm aus, die Zufahrten zum Kreisel bleiben unverändert. Teile der Fassaden und der Dächer werden, wo möglich, begrünt und erhalten zum Teil Photovoltaikanlagen. Zwei Dachgärten stehen den Bewohnern zur Verfügung. Neben dem üblichen Wohnen wird ein Teil zum Boardinghaus. Eine zweigruppige Kindertagesstätte wird es ebenfalls geben.

Die Planung bekam von allen Seiten großes Lob. So meinte Mirko Pötzsch (SPD), dass die im Bebauungsplan vorgegebene Dichte genau richtig sei. „Städtebaulich ist dies sehr gut gelungen“, befand Thomas Brückner (Grüne). Sorgen machte er sich um das Wurzelwerk der Straßenbäume an den Parkbuchten und dem zu geringen Abstand zum Radweg. Hierzu meinte Christian Götz (BBV), dass auch jetzt schon alles hochverdichtet sei. Die Gestaltung des Straßenraums sollte die Stadt in diesem Bereich auch einmal angehen. Ansonsten freute er sich darüber, dass kein 08/15-Baukörper entstehen werde und über die Begrünungen. Sein Dank galt dem Fachbeirat. Auch Andreas Lohde (CSU) meinte, das Bauvorhaben werde dem Quartier gut tun.

Puch: Wohnhäuser ersetzen frühere Gaststätte

In Puchs Dorfmitte gab es früher die Traditions-Gaststätte Westermayer. Nun sollen auf diesem Grundstück an der Langbehnstraße ein Sechs- und ein Achtfamilienhaus gebaut werden. Beide Gebäude sind zweigeschossig mit Satteldach, 23 Parkplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht, dazu gibt es drei oberirdische Stellplätze.

Da dieses Vorhaben von gewisser städtebaulicher Relevanz ist, wurde es gemäß der Geschäftsordnung vom Bauamt den Mitgliedern des Planungs- und Bauausschusses in der April-Sitzung zur Kenntnis vorgelegt.

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich und ist daher nach Paragraf 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Danach ist ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben wurde vom Bauamt bejaht.

Stadtbaurat Johannes Dachsel erörterte in diesem Zusammenhang vor Einstieg in die Diskussion die Rechte und Möglichkeiten, die die Verwaltung, aber auch die Politik überhaupt hat, wenn ein Bauantrag vorlegt, der nach Paragraf 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Handlungsspielräume seien relativ begrenzt.

Johann Schilling (CSU) forderte die Aufstellung eines Bebauungsplans. In Puch gehe man bei Bauvorhaben mit einer Scheibchentaktik vor und er befürchte, dass demnächst auch benachbarte Hof-Grundstücke statt landwirtschaftlich geprägter Gebäude eine weitere Wohnbebauung bekommen. CSU-Fraktionschef Andreas Lohde griff diesen Gedanken ebenfalls auf: „Wann, wenn nicht jetzt?“ Für zwei Wohnhäuser könne man keinen Bebauungsplan aufstellen, meinte Planungs- und Baureferent Christian Götz (BBV). Aber man solle diese Bebauung zum Anlass nehmen zu überlegen, wie es dort weitergehen wird. Nach seiner Einschätzung werde noch viel passieren, da immer mehr Hofstellen aufgegeben würden.

arkus Reize, Leiter der Stadtplanung, betonte, dass eine Bauleitplanung keine großen Änderungen – verglichen mit der vorliegenden Planung – ergeben würde. „Die Nachbarn sind nicht gegen diesen Bau und er fügt sich ein“, befand Georg Stockinger (FW). Welche rechtlichen Grundlagen gäbe es dann für eine Verhinderung? Franz Höfelsauer (CSU) forderte: „Man muss dem Bürger auch sein Baurecht geben.“ Warum „so ein Wind gemacht“ werde, wunderte er sich. Die Gebäude hätten annähernd die gleiche Höhe wie vorher.

„Es ist nicht mehr das, was es geschichtlich einmal war. Das tut uns leid, aber das lässt sich nicht ändern“, resümierte Dachsel und stellte die Frage in den Raum: „Was wäre denn das Ziel einer Bauleitplanung?“ Mit Paragraf 34 BauGB entwickle sich der Ort organisch. Er rate an, nicht in eine übergeordnete Planung einzusteigen.

Mirko Pötzsch (SPD) kritisierte, dass die Vertreter der Dorferneuerung Puch nicht eingebunden worden sind. Dem entgegnete der Stadtbaurat, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit in Paragraf 34 BauGB nicht vorgesehen ist, es gebe für diese nichts zu entscheiden. Mit dem Bauwerber habe es dagegen bereits umfangreiche Gespräche gegeben.




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