Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom Oktober 2020

Mehr Bäume in der Stadt

Mehr Bäume in der Stadt fordert die BBV-Stadtratsfraktion in einem Antrag. Die Verwaltung soll entsprechende Vorschläge ausarbeiten. Die Landschaftsplanerin der Stadt, Kathrin Zifreund, hat bereits einige Ideen in Zusammenarbeit mit der Stadtgärtnerei entwickelt und jetzt in einer gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Bauausschusses mit dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau präsentiert.

„Der Klimawandel schreitet in beängstigender Weise voran“, so BBV-Fraktionssprecher Christian Götz. Daher sei es wichtig, durch gezielte Maßnahmen die Zahl der Bäume im Stadtgebiet deutlich zu erhöhen und Altbestände zu erhalten. Denkbar wäre, dass geeignete Flächen erfasst und dann sukzessive mit standortangepassten Gehölzen bepflanzt werden. Auch könnten für Bürger Anreize etwa in Form von Zuschüssen für Pflanzungen auf privaten Grundstücken geschaffen werden. Diese beiden Vorschläge wurden von der Verwaltung geprüft.

Laut Zifreund seien die verfügbaren Grundstücke, die für eine Bepflanzung geeignet sind, äußerst begrenzt. Manche Areale und auch Parkanlagen der Stadt seien bereits an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt. Bei anderen Gebieten wie etwa dem Stifterwäldchen oder der Glücksmomente-Wiese sei die Blickbeziehung zum Kloster Fürstenfeld zu berücksichtigen. Von Zuschüssen an Bürgerinnen und Bürger riet die Verwaltung ab. Vielmehr wurde vorgeschlagen, Interessierten einmal im Jahr im Herbst nach vorheriger Anmeldung einen jungen Laubbaum, einen sogenannten Heister, wie etwa eine Feldbuche, eine Hainbuche, eine Elsbeere oder einen anderen heimischen, Klimawandel verträglichen Laubbaum zu spenden. Zifreund betonte, dass dadurch auch eine entsprechende Qualität der ein bis eineinhalb Meter großen Bäumchen gewährleistet wäre. Denkbar wäre auch, dass Jungbäume für Kindergartengruppen und Schulklassen nach der geplanten Erweiterung des Walderlebnispfades dort gepflanzt werden könnten.

Weitere Vorschläge waren die Festsetzung von Dach-/Fassadenbegrünungen in Bebauungsplänen sowie die Pflanzung von „Hofbäumen“ und Gemeinschaftsgrün. Für mehr Grün und Artenvielfalt in der Stadt plant die Verwaltung zudem, Bürgern nach Abschluss einer gerade noch laufenden zweijährigen Testphase Saatgutmischungen mit heimischen Wildblumen, Kräutern und Gräsern zur Verfügung zu stellen. Angedacht ist zudem, die Dächer der beiden Bushaltestellen in der Hauptstraße zu begrünen. „Die Pflanzen und Blumen dienen nicht nur als Wiese für Insekten, sondern filtern auch die Luft, nehmen Feinstaub auf und speichern viel Regenwasser, wodurch sie sehr pflegeleicht sind“, heißt es dazu im Sachvortrag.

In der Diskussion sprach Jan Halbauer (Grüne) von einem „Meilenstein“. Er machte sich dafür stark, dass Bürger selbst einen Baum ihrer Wahl kaufen können und die Rechnung dann bei der Verwaltung einreichen. Zifreund warb dagegen für das von der Stadt favorisierte Modell mit der Heister-Spende. Planungsreferent Christian Götz (BBV) erinnerte an eine weitere Idee: Über einen „Baumschadensmelder“ könnten zum einen geschädigte Gehölze und zum anderen freie, geeignete Plätze eingetragen werden. Stadtplaner Markus Reize warnte bei diesem Punkt jedoch vor allzu großem Verwaltungsaufwand. Markus Droth (FW) sprach den jährlichen „Tag des Baumes“ am 25. April an. Bürger könnten doch Vorschläge für einen „Brucker Baum des Jahres“ einreichen. Mirko Pötzsch (SPD) wünschte sich weitere begrünte Stadtmöbel etwa auf dem Geschwister-Scholl-Platz. Letztlich wurde beschlossen, die von der Verwaltung im Sachvortrag aufgezeigten Vorschläge weiter zu verfolgen und entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen.

Gestaltungssatzung für Vorgärten wird überarbeitet

Triste Schottergärten, massive Einfriedungen und blickdichte Thujen-Wände sind auch in Fürstenfeldbruck allgegenwärtig. Diese Entwicklung könnte nach Meinung von BBV und SPD mit einer Gestaltungssatzung gebremst werden. Angestrebt werden sollte eine möglichst geringe Versiegelung der Flächen sowie eine auf die heimische Insekten- und Tierwelt angepasste Begrünung der Gärten. Die beiden Anträge wurden in einem von der Stadtverwaltung formulierten Satzungsentwurf eingearbeitet. Das Papier wurde im Oktober in einer gemeinsamen Sitzung der zuständigen Fachausschüsse diskutiert.

Die Thematik stand in der Vergangenheit bereits mehrfach auf der Tagesordnung. Zuletzt hatte sich der Planungs- und Bauausschuss (PBA) im Juni 2019 mehrheitlich für die Erarbeitung einer Freiflächengestaltungssatzung ausgesprochen. Das Recht von Kommunen, eine solche Satzung zu erlassen, ergibt sich aus der Bayerischen Bauordnung. ,,Die Gemeinden können durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung ( ... ) der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sowie über die Notwendigkeit, Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen erlassen", heißt es in Artikel 81.

Inzwischen hat die Verwaltung einen Entwurf vorgelegt, der sich auf wenige grundlegende Regelungen beschränkt, um die Bürger nicht unnötig zu gängeln.

Demnach soll festgesetzt werden, dass sämtliche unbebaute Flächen zu begrünen sind. Aufgelistet werden zum einen empfohlene und zum anderen ausgeschlossene Pflanzen. Einfriedungen werden auf maximal 1,30 Meter beschränkt, wobei eine Bodenfreiheit von mindestens zehn Zentimetern als Durchlass für Kleintiere gegeben sein muss. Zudem dürfen Einfriedungen nicht aus Kunststoff hergestellt sein. Bambus-, Rohr- und Kunststoffmatten dürfen ebenfalls nicht verwendet werden. Werbeanlagen und Hinweisschilder sind dort tabu. Maschendraht- und Stabgitterzäune sind mit vorwiegend heimischen Sträuchern oder Hecken zu hinterpflanzen. Nicht angenommen wurde der Vorschlag, den Baumschutz mit aufzunehmen.

Eine Auszeichnung für eine besonders schöne Einfriedung, wie vorgeschlagen, wird von der Verwaltung als weniger sinnvoll erachtet. Ein Preisgeld würde vermutlich keinen Eigentümer dazu bewegen, eine andere Gestaltung zu wählen, so die Argumentation. Vielmehr will man auf Aufklärung und Information setzen.

Der Umweltbeirat wünschte sich in seiner Stellungnahme auch noch Regelungen zur Dachflächenbegrünung und Fassadengestaltung. Zudem sollte das Verhältnis von unbebauter zu bebauter Fläche definiert werden. Dies könne nur über Bebauungspläne geregelt werden, so der Hinweis der Verwaltung. Der Umweltbeirat regte außerdem an, die verpflichtende Einreichung des Baumbestandsplans in die Satzung aufzunehmen. Stadtbaurat Martin Kornacher verwies darauf, dass dieser Punkt bereits im Baugenehmigungsverfahren verankert sei.

Planungsreferent Christian Götz (BBV) trat ebenfalls dafür ein, Fassaden- und Dachbegrünung aufzunehmen. Thomas Brückner (Grüne) erhob diese Forderung zum Antrag. In dem aktuellen Trend der Vorgartengestaltung machte Andreas Lohde (CSU) Auswüchse aus, ,,die den Einsatz der Geschmackspolizei erfordern würden". Er riet aber dazu, die Satzung noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und in einem Arbeitskreis zu besprechen. Auch Mirko Pötzsch (SPD) sah noch Diskussionsbedarf etwa über den Passus mit den Werbeanlagen. Manches sei noch nicht schlüssig, befand OB Erich Raff (CSU). Letztlich waren sich die Mitglieder sowohl des PBA als auch des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Tiefbau mehrheitlich einig, das Papier nicht zu beschließen, sondern es in einem Arbeitskreis gemeinsam mit der Verwaltung bis Anfang 2021 entsprechend zu überarbeiten.

Genossenschaftliches Wohnen stärken

Die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum stellt weiterhin eine große Aufgabe für die Stadt dar. Hoher Bedarf herrscht vor allem bei Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen. Aber auch für Personen, die für eine öffentlich geförderte Wohnung zu viel verdienen oder Vermögen haben, ist es schwierig, auf dem freien Markt etwas zu finden. Ein Lösungsansatz könnte genossenschaftliches Wohnen sein. Die Freien Wähler wollen diesen Baustein daher stärker in den Fokus rücken. Die Zeit dafür sei bereits überreif, sagte Antragsteller Markus Droth in einer gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Bauausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses.

Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind laut Verwaltung Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Mitglieder haben alle dieselben Rechte und Pflichten und treffen gemeinsame Entscheidungen. Es müssen Genossenschaftsanteile erworben wer-den, deren Höhe jede Genossenschaft selbst festlegt. Jedes Mitglied hat mit seinem Dauernutzungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht. Im Gegenzug muss ein Beitrag zum genossenschaftlichen Wohnen geleistet werden.

Es gehe um mehr als Wohnen, betonte Natalie Schaller von der Mitbauzentrale München. Sie erläuterte den Ausschussmitgliedern das Modell. Schlagworte waren unter anderem lebendige Quartiere, gemeinwohlorientiertes Handeln, bürgerschaftliches Engagement, Aufbau von sozialen Netzwerken, Solidaritätsprinzip, Inklusion und Wohnen im Alter sowie hohe Identifikation. Auch innovative Energie und Mobilitätskonzepte werden ihrer Erfahrung nach umgesetzt. Dies alles bedeute auch einen Mehrwert für die Kommune.

Die Genossenschaftsidee fand bei den Stadträten breite Zustimmung. „Wenn ich so etwas sehe, bekomme ich feuchte Augen“, schwärmte Planungsreferent Christian Götz (BBV) nach der Präsentation. Auch Philipp Heimerl (SPD) war angetan. In München gebe es viele gute Beispiele genossenschaftlichen Wohnens. Finanzreferent Klaus Wollenberg (FDP) könnte sich so eine Lösung im geplanten Kreativquartier Aumühle | Lände vorstellen.

Bislang wird beim Verkauf städtischer Grundstücke und bei Bebauungsplanverfahren mit einem Plus von mindestens 500 Quadratmetern Geschossfläche ein Anteil von in der Regel 40 Prozent als öffentlich-geförderter Wohnraum errichtet. Alternativ soll dieser Anteil im begründeten Einzelfall zu 50 Prozent auch durch andere Wohnformen wie etwa Genossenschaften umgesetzt werden können. Dabei soll die maximale Miete im Einvernehmen mit der Stadt vertraglich gesichert werden. Zudem soll die Verwaltung bei Vergabe oder Verkauf von geeigneten stadteigenen Grundstücken aufzeigen, inwieweit und unter welchen Kriterien eine Konzeptausschreibung zur Berücksichtigung von Baugruppen oder Genossenschaften möglich wäre. Diese Vorgehensweise wurde sowohl in den Ausschüssen als auch im Stadtrat einstimmig befürwortet.

Antrag auf Fördermittel für Innenstadt-Projekte

Seit vielen Jahren bekommt die Stadt Mittel für Maßnahmen zur baulichen Entwicklung der Innenstadt aus dem Bayerischen Städtebauförderprogramm. Der dafür erforderliche Antrag wird jährlich fortgeschrieben. Im Oktober befassten sich der Planungs- und Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Thema.

Die Verwaltung hatte für das Jahr 2021 insgesamt acht Projekte aufgelistet: Feinuntersuchung Taubenhaus, Wegeverbindungen Hauptstraße-Ludwigstraße, Verkehrsberuhigung im Bereich Viehmarktplatz, Planung öffentliche Tiefgarage am Viehmarktplatz, Wegeverbindung vom Uhlgrundstück zur Lände, Neugestaltung Fußgängerquerung Dachauer Straße, Neubau Deichensteg sowie Kommunales Förderprogramm zur Innenhofbegrünung. Hinzu kommt noch der Verfügungsfonds Stadtmarketing. Die Gesamtsumme der förderfähigen Kosten der Vorhaben liegt diesmal bei 605.000 Euro.

Erneut hat die Regierung von Oberbayern kritisiert, dass in der Stadt seit 2016 keinen neuen investiven Maßnahmen mehr begonnen worden seien. Es werde dringend empfohlen, städtebauliche Missstände kontinuierlich zu beheben. Andernfalls könnte Fürstenfeldbruck Zuschüsse aus dem Programm „Aktive Zentren“ verlieren. Eine Pause sei in der Städtebauförderung nicht vorgesehen.

Finanzreferent Klaus Wollenberg (FDP) meinte, dass angesichts der coronabedingten Auswirkungen auf den Haushalt eventuell gar nichts davon in Angriff genommen werden könne. Er riet zu einer entsprechenden Formulierung im Beschlussvorschlag. Philipp Heimerl (SPD) sah dies ähnlich. Markus Reize von der Stadtplanung sagte, dass dies der Regierung von Oberbayern dann immer noch mitgeteilt werden könne. Alexa Zierl (ÖDP) führte mit Blick auf die Lände aus, dass es ein Förderprogramm für Radverkehrsbrücken gäbe.

Letztlich fassten beide Gremien mehrheitlich einen positiven Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat, in dessen Oktobersitzung dieser Tagesordnungspunkt aber aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden konnte.




zurück zur Übersicht