Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom 25. September 2019

Eishalle: Bewertungskriterien für Standortuntersuchung beschlossen

Der Stadtrat hatte im April 2018 einstimmig beschlossen, dass eine Machbarkeitsstudie erstellt wird, in der die fünf möglichen Standorte der geplanten Eishalle untersucht werden. Inzwischen wurde der Zusammenschluss aus einem Ingenieur- und einem Architekturbüro beauftragt, die Untersuchungen vorzunehmen. In der September-Sitzung des Planungs- und Bauausschusses stellte nun ein Vertreter des Architekturbüros die Bewertungsmatrix mit den Anforderungskriterien und der jeweiligen Gewichtung vor. Jedes übergeordnetes Anforderungskriterium ist in mehrere Einzelkriterien unterteilt, die jeweils mit Punkten von null bis vier bewertet werden. Maximal kann ein Standort 400 Punkte erreichen. 
Die Mitglieder des Ausschusses diskutierten sowohl über die Verteilung der Gewichtung als auch über einige Unterkriterien und beschlossen letztlich mit kleineren Änderungen bei der Gewichtung den Vorschlag des Experten. Einigen war die städtebauliche Gewichtung zu hoch, dagegen zum Beispiel das Thema Energieversorgung oder Naturschutz zu gering. Vor allem Klaus Wollenberg (FDP) fehlte der Aspekt der Wirtschaftlichkeit. Dem wurde entgegengesetzt, dass es derzeit nur um die Analyse der Standorte gehe, darin aber auch wirtschaftliche Aspekte enthalten seien. Ob die Halle später profitabel betrieben werden kann, wird jedoch erst bei der weiteren Planung betrachtet. Einig war man sich, dass wenn ein Thema wie zum Beispiel Immissionen mit null Punkten bewertet werden sollte, dies ein K.O.-Kriterium für den Standort ist.
Des Weiteren wurde ein zusätzlicher Standort ins Spiel gebracht: neben der geplanten Volleyball-Halle an der Cerveteristraße. Doch wurde aus Platz- und Kostengründen diese Idee letztlich von der Mehrheit abgelehnt. 
Vom Eishockey-Verein waren einige Zuschauer in die Sitzung gekommen. Manuel Vilgertshofer, Zweiter Vorsitzender, erhielt Rederecht. Er machte deutlich, dass man letztlich nur ohne Sonnen-, Regen- und Schneeprobleme den Sport betreiben wolle. Standort und Aussehen der Halle seien zweitrangig. „So günstig, schnell, klein und leise wie möglich“ – das sei dem Verein wichtig. Er betonte vor allem die Dringlichkeit angesichts der Vorgaben des Eishockeyverbandes, die mit der derzeitigen Situation nicht eingehalten werden können.
Die Büros werden nun bis Dezember dem Bauamt die Standortuntersuchung vorlegen. Die Ergebnisse für alle fünf möglichen Orte werden zusammen mit der Einschätzung der Vereine und des Sportbeirates in der Januar-Sitzung dem Ausschuss vorgestellt.

Anforderungskriterium - Gewichtung

Städtebauliche und wirtschaftliche Beurteilung - 45 %

Vor-Abschätzung der naturräumlichen Rahmenbedingungen - 20 %

Immissionskonflikte - 10 %

Verkehrliche Anbindung & Auswirkung auf Verkehr - 10 %

Versorgung & Erschließung - 15 %

 

Stadt begrüßt Begrenzung des Flächenverbrauchs

Im Zuge der Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wurde auch die Stadt Fürstenfeldbruck im Rahmen der Verbändeanhörung dazu aufgefordert, ihre Stellungnahme abzugeben. Es geht bei der Novellierung vor allem um die Einführung einer Richtlinie für den Verbrauch von Freiflächen, das heißt nicht bau-lich genutzten Flächen, im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke durch den Erlass von Bebauungsplänen und Planfeststellungsbeschlüssen. Spätestens bis zum Jahr 2030 soll der Verbrauch in Bayern pro Tag fünf Hektar nicht übersteigen. Wahrscheinlich wird dieser Wert anhand der jeweiligen Einwohnerzahl auf die einzelne Kommune herunter gerechnet werden. Laut Stadtbaurat Martin Kornacher lag Fürstenfeldbruck bereits in den vergangenen zehn Jahren durch eine entsprechende Politik in der Stadtentwicklung wie der Innenstadtverdichtung unter dieser Grenze. In der Stellungnahme Brucks zu der Novelle heißt es: „Die Gesetzesänderung ist ein richtiges Zeichen für einen verantwortungsvolleren und bewussteren Umgang mit unserem Boden.“
Und, dass man die Reduzierung der Inanspruchnahme bislang unverbauter und ungenutzter Bodenflächen begrüßt. Der Bayerische Städtetag sieht dies anders: Er lehnt jede Art einer Obergrenze ab. Eine Flächenzuweisung nach mathematischen Formeln werde weder den vielschichtigen Bedarfen der über 2.000 bayerischen Städte und Gemeinden noch den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürgern gerecht. Sie verstoße zudem gegen die in der bayerischen Verfassung verankerte kommunale Planungshoheit, so Kurt Griebl, Vorsitzender des Bayerischen Städtetags, in einer Pressemitteilung.
Im Planungs- und Bauausschuss wurde der Entwurf der Stellungnahme der Stadt diskutiert und mit nur zwei Gegenstimmen beschlossen. Georg Stockinger (FW) sprach sich dagegen aus. Er befürchtet den Verlust eines Teils der Planungshoheit und überbordende Bürokratie. Außerdem würde in Bayern nur zwölf Prozent der Fläche von Menschen genutzt, davon seien rund sechs Prozent versiegelt. Gabriele Fröhlich (SPD) verwies auf den Wortlaut des Gesetzestextes, der im Konjunktiv gehalten sei und viel „soll“ enthalte. Christian Stangl begrüßte für die Grünen-Fraktion die Stellungnahme als „richtig und zielführend“.




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