Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom Oktober 2022

Bei Gestaltungssatzung nachgebessert

Im Jahr 2021 hat der Stadtrat beschlossen, eine Gestaltungssatzung zu erlassen. Diese ist seit Juni vergangenen Jahres in Kraft. Laut Verwaltung gibt es jedoch im praktischen Vollzug Probleme. Dies liege nicht an der grundsätzlichen Akzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger, sondern vielmehr an Formulierungen, die einen gewissen Auslegungsspielraum zulassen. Diese Unklarheiten sollten mit einer Änderung der Satzung beseitigt werden. Daher stand das Thema nun auf der Tagesordnung des Planungs- und Bauausschusses (PBA) und anschließend des Stadtrats. Nachgebessert wurde von der Verwaltung bei insgesamt sechs Paragrafen. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden mit geringen Modifizierungen in beiden Gremien mehrheitlich angenommen.

Satzung zur Regelung von Abstandsflächen verlängert

Die Bayerische Bauordnung eröffnet Kommunen die Möglichkeit, das Abstandflächenrecht abweichend von der gesetzlichen Regelung zu gestalten. Voraussetzung ist, dass dies der Erhaltung des Ortsbilds oder der Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität dient. Daher wurde vom Stadtrat 2021 eine Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe beschlossen. Diese war von vornherein bis 31. Januar 2023 befristet. Bis dahin sollte in einem weiteren Schritt das Stadtgebiet bezüglich möglicher Abstandsflächen für die verschiedenen Stadtteile untersucht werden. Allerdings ist das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK), in dessen Rahmen auch die Abstandflächen untersucht werden, noch nicht so weit fortgeschritten. Daher sollte die Frist bereits jetzt verlängert werden. Sowohl der Planungs- und Bauausschuss als auch der Stadtrat sprachen sich mehrheitlich für den 31. Dezember 2024 aus.

Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung der Abstandflächen die Untergrenze des zulässigen Gebäudeabstands festgelegt. Die Stadt möchte jedoch höhere Standards als vom Gesetzgeber vorgesehen. In der Begründung zur Satzung heißt es, dass der hohe Siedlungsdruck im Stadtgebiet und die weiter steigenden Grundstückspreise dazu führen könnten, dass die Mindestmaße der gesetzlich festgelegten verkürzten Abstandsflächen weitestgehend ausgenutzt werden. Durch eine deutliche Nachverdichtung und einen geringeren Abstand zu den Nachbarn werde sich jedoch die Wohnqualität in Fürstenfeldbruck nachteilig ändern, so die Vermutung.

Daher sollen bei Bebauungsplänen, die vor dem 1. Februar 2021 in Kraft getreten sind, die Regelungen der Fürstenfeldbrucker Satzung greifen. Diese gilt im gesamten Stadtgebiet. Im Einzelfall sei aber eine Korrektur über Abweichungen möglich. Bei Gewerbe-, Kern-, Industrie- und urbanen Gebieten gilt die Satzung aber nicht.
Die Stadt ist sich bewusst, dass die Satzung Auswirkungen auf die bauliche Ausnutzung von Grundstücken hat und damit auch für Eigentümerinteressen nachteilig sein kann. Markus Droth (FW) wünschte sich im Stadtrat, die Bayerische Bauordnung jetzt voll zur Geltung kommen zu lassen. Andreas Lohde (CSU) trat dafür ein, die kurzfristige Verschlechterung durch die Festlegung auf den Wert 0,9 h – anstatt von 1 h – zu reduzieren.
Dem schloss sich Philipp Heimerl (SPD) an. „Dann können wir nicht mehr zurück“, betonte Christian Stangl (Grüne). Sachgebietsleiter Markus Reize warnte vor möglichen Schadensersatzforderungen durch das Hin und Her. Auch Rathausjurist Christian Kieser sprach sich gegen eine willkürliche Änderung aus. Bauamtsleiter Johannes Dachsel sah aktuell keinen Handlungsdruck aus der Bevölkerung.
Alexa Zierl (ÖDP) schlug im Planungs- und Bauausschuss eine Laufzeit der Satzung nur bis 1. Januar 2024 vor. Ihr Vorstoß fand jedoch keine Mehrheit.

Weitere Themen, die im Ausschuss behandelt wurden, gingen auch in den Stadtrat. Die Berichterstattung ist dort zu finden.