Parken in der Innenstadt
Wo kann ich in der Innenstadt parken?
Diese Frage stellen sich viele Besucherinnen und Besucher regelmäßig. Die gute Nachricht: In Fürstenfeldbruck gibt es rund 1.000 öffentliche Stellplätze – zentral gelegen und gut zu Fuß erreichbar.
Derzeit herrscht jedoch ein hoher Parkdruck, insbesondere auf Stellplätzen am Fahrbahnrand in unmittelbarer Nähe der Geschäfte, während weiter entfernte Parkplätze oft ungenutzt bleiben.
Um den öffentlichen Raum effizienter zu nutzen, hat die Stadt ein Konzept zur Optimierung des Parkraums entwickelt. Es berücksichtigt die Bedürfnisse des Liefer- und Radverkehrs ebenso wie die Erreichbarkeit für alle Besuchergruppen. Ziel ist eine gleichmäßigere Auslastung der Stellplätze und damit weniger Parksuchverkehr.
Zudem wird die Mobilität ohne Auto gestärkt: Künftig entstehen mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Lastenräder und Roller, so dass auch kleinere Fahrzeuge ihren Platz im öffentlichen Raum erhalten.
Die Innenstadt ist außerdem gut mit dem Bus erreichbar, und vom Bahnhof Fürstenfeldbruck sind es nur etwa zehn Minuten Fußweg ins Zentrum.
Neue Regelungen ab Herbst
Ab Ende Oktober/Anfang November 2025 treten folgende Änderungen in Kraft:
• Anpassung der Parkgebühren auf den zentralen Parkplätzen
• Einführung von Gebühren für Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand
Diese Maßnahmen sollen eine gerechtere und effizientere Nutzung ermöglichen – auch im Interesse derjenigen, die auf das Auto angewiesen sind.
Parkmöglichkeiten im Überblick
Dieser Stadtplan zeigt alle öffentlichen Parkflächen, die neuen Regelungen sowie Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs.
Parkflächen im Detail
• Volksfestplatz:
Mit rund 500 Stellplätzen ist er die größte zusammenhängende Parkfläche. Hauptstraße und Viehmarktplatz sind in wenigen Minuten erreichbar. Der Volksfestplatz bleibt gebührenfrei und ohne Zeitbegrenzung. Während Veranstaltungen oder des Altstadtfests kann auf den Parkplätzen „Auf der Lände“ und an der Dachauer Straße für einen Euro pro Tag geparkt werden.
• Zentrale Parkplätze:
Etwa 240 Stellplätze auf den Parkplätzen Viehmarktplatz, Kirchstraße, Dachauer Straße und Auf der Lände. Maximale Parkdauer: 3 Stunden – ideal für einen Innenstadtbesuch.
• Parken am Fahrbahnrand:
Rund 70 Stellplätze entlang der Schöngeisinger Straße, Pucher Straße und Hauptstraße. Höchstparkdauer: 30 Minuten bis 2 Stunden, je nach Lage. Bitte auf die Beschilderung achten!
Die Freipark-Zeiten
Künftig gilt:
Parkplätze: erste 30 Minuten frei
Fahrbahnrand: erste 15 Minuten frei.
Es muss aber weiterhin ein Freipark-Ticket gezogen werden. Stehen nur mit Parkscheibe ist nicht möglich.
Statt Parkscheibe jetzt Parkschein
In der Hauptstraße bleibt die Parkzeit auf 30 Minuten begrenzt, nun jedoch mit Park-scheinpflicht. Dafür stehen künftig mehr Kurzzeitparkplätze zur Verfügung (im Winter 24, im Sommer 11).
Neue Ladezonen sorgen für bessere Abläufe, und der Taxistand wird auf die gegenüberliegende Straßenseite bei Hausnummer 14 verlegt.
Auch in der Schöngeisinger Straße (zwischen Bushaltestelle und Auf der Lände) sowie in der Pucher Straße (zwischen Jakob-Groß- und Ferdinand-Miller-Straße) ist künftig ein Parkschein erforderlich.
Bargeldloses Bezahlen
Bargeldloses Handyparken über die EasyPark-App bleibt möglich.
Zusätzlich kann nun an fast allen Automaten mit Karte bezahlt werden – ausgenommen sind das Parkdeck an der Oskar-von-Miller-Straße (P+R) und die städtische Tiefgarage am Geschwister-Scholl-Platz.
Digitale Lösungen in Vorbereitung
Ein digitales Parkleitsystem ist in Planung, um freie Stellplätze schneller zu finden. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit und Attraktivität der Innenstadt folgen – finanziert durch die zusätzlichen Parkgebühreneinnahmen.
Falschparken: Ärgerlich und gefährlich
Falschparken auf Gehwegen, Zufahrten oder Feuerwehrflächen gefährdet andere und sorgt für Ärger. Auch reservierte Stellplätze, etwa für Menschen mit Behinderung oder bestimmte Einrichtungen, werden häufig missachtet. Die Stadt wird daher die Parkraumüberwachung verstärken.
Unser Appell: Nutzen Sie – wenn möglich – die guten Alternativen zum Auto. Wenn Sie auf den Pkw angewiesen sind, informieren Sie sich bitte über das Parkangebot und die neuen Regelungen – im Interesse aller Verkehrsteilnehmenden.
Hinweis: Die geänderte Parkgebührenverordnung kann vom 22. Oktober bis 5. November in der Außenstelle der Stadt (Niederbronnerweg 3, Zimmer 215) eingesehen werden.
zurück zur Übersicht